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§ 1 - Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2001 (2. FinAusglG2001DV k.a.Abk.)

§ 1 Feststellung der Länderanteile an der Umsatzsteuer im Ausgleichsjahr 2001



Für das Ausgleichsjahr 2001 werden als Länderanteile an der Umsatzsteuer festgestellt:

für Baden-Württemberg6.905.961.152,04 Euro
für Bayern8.029.141.080,77 Euro
für Berlin2.323.790.411,23 Euro
für Brandenburg3.301.634.088,85 Euro
für Bremen431.972.103,91 Euro
für Hamburg1.124.278.183,69 Euro
für Hessen3.970.832.843,35 Euro
für Mecklenburg-Vorpommern2.439.625.632,08 Euro
für Niedersachsen5.437.231.252,20 Euro
für Nordrhein-Westfalen11.786.310.159,88 Euro
für Rheinland-Pfalz2.642.530.281,26 Euro
für das Saarland808.578.455,18 Euro
für Sachsen5.852.061.273,22 Euro
für Sachsen-Anhalt3.588.488.263,29 Euro
für Schleswig-Holstein1.827.675.206,95 Euro
für Thüringen3.323.583.849,31 Euro.


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Zitierungen von § 1 Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2001

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 2. FinAusglG2001DV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. FinAusglG2001DV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 2. FinAusglG2001DV Abschlusszahlungen für 2001
... und den endgültig festgestellten Länderanteilen an der Umsatzsteuer nach § 1 , den vorläufig gezahlten und den endgültig festgestellten Länderanteilen am ...