Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Änderung § 87b BGB vom 01.07.2023

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 1 StiftRVEG am 1. Juli 2023 und Änderungshistorie des BGB

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 87b BGB a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.07.2023 geltenden Fassung
§ 87b BGB n.F. (neue Fassung)
in der am 01.07.2023 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 2947

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 87b (neu)


(Text neue Fassung)

§ 87b Auflösung der Stiftung bei Insolvenz


vorherige Änderung

 


Die Stiftung wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und mit der Rechtskraft des Beschlusses, durch den die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen worden ist, aufgelöst.