Abschnitt 1 - Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

neugefasst durch B. v. 02.01.2002 BGBl. I S. 42, 2909; 2003, 738; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 3 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 400-2 Bürgerliches Gesetzbuch, Einführungsgesetz und zugehörige Gesetze
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Buch 1 Allgemeiner Teil
Abschnitt 1 Personen
Titel 1 Natürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer
§ 1 Beginn der Rechtsfähigkeit
§ 2 Eintritt der Volljährigkeit
§§ 3 bis 6 (weggefallen)
§ 7 Wohnsitz; Begründung und Aufhebung
§ 8 Wohnsitz nicht voll Geschäftsfähiger
§ 9 Wohnsitz eines Soldaten
§ 10 (weggefallen)
§ 11 Wohnsitz des Kindes
§ 12 Namensrecht
§ 13 Verbraucher
§ 14 Unternehmer *)
§§ 15 bis 20
Titel 2 Juristische Personen
Untertitel 1 Vereine
Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
§ 21 Nicht wirtschaftlicher Verein
§ 22 Wirtschaftlicher Verein
§ 23 (aufgehoben)
§ 24 Sitz
§ 25 Verfassung
§ 26 Vorstand und Vertretung
§ 27 Bestellung und Geschäftsführung des Vorstands
§ 28 Beschlussfassung des Vorstands
§ 29 Notbestellung durch Amtsgericht
§ 30 Besondere Vertreter
§ 31 Haftung des Vereins für Organe
§ 31a Haftung von Organmitgliedern und besonderen Vertretern
§ 31b Haftung von Vereinsmitgliedern
§ 32 Mitgliederversammlung; Beschlussfassung
§ 33 Satzungsänderung
§ 34 Ausschluss vom Stimmrecht
§ 35 Sonderrechte
§ 36 Berufung der Mitgliederversammlung
§ 37 Berufung auf Verlangen einer Minderheit
§ 38 Mitgliedschaft
§ 39 Austritt aus dem Verein
§ 40 Nachgiebige Vorschriften
§ 41 Auflösung des Vereins
§ 42 Insolvenz
§ 43 Entziehung der Rechtsfähigkeit
§ 44 Zuständigkeit und Verfahren
§ 45 Anfall des Vereinsvermögens
§ 46 Anfall an den Fiskus
§ 47 Liquidation
§ 48 Liquidatoren
§ 49 Aufgaben der Liquidatoren
§ 50 Bekanntmachung des Vereins in Liquidation
§ 50a Bekanntmachungsblatt
§ 51 Sperrjahr
§ 52 Sicherung für Gläubiger
§ 53 Schadensersatzpflicht der Liquidatoren
§ 54 Vereine ohne Rechtspersönlichkeit
Kapitel 2 Eingetragene Vereine
§ 55 Zuständigkeit für die Registereintragung
§ 55a Elektronisches Vereinsregister
§ 56 Mindestmitgliederzahl des Vereins
§ 57 Mindesterfordernisse an die Vereinssatzung
§ 58 Sollinhalt der Vereinssatzung
§ 59 Anmeldung zur Eintragung
§ 60 Zurückweisung der Anmeldung
§§ 61 bis 63
§ 64 Inhalt der Vereinsregistereintragung
§ 65 Namenszusatz
§ 66 Aufbewahrung von Dokumenten
§ 67 Änderung des Vorstands
§ 68 Vertrauensschutz durch Vereinsregister
§ 69 Nachweis des Vereinsvorstands
§ 70 Vertrauensschutz bei Eintragungen zur Vertretungsmacht
§ 71 Änderungen der Satzung
§ 72 Bescheinigung der Mitgliederzahl
§ 73 Unterschreiten der Mindestmitgliederzahl
§ 74 Auflösung
§ 75 Eintragungen bei Insolvenz
§ 76 Eintragungen bei Liquidation
§ 77 Anmeldepflichtige und Form der Anmeldungen
§ 78 Festsetzung von Zwangsgeld
§ 79 Einsicht in das Vereinsregister
§ 79a Anwendung der Verordnung (EU) 2016/679 im Registerverfahren
Untertitel 2 Rechtsfähige Stiftungen
§ 80 Ausgestaltung und Entstehung der Stiftung
§ 81 Stiftungsgeschäft
§ 81a Widerruf des Stiftungsgeschäfts
§ 82 Anerkennung der Stiftung
§ 82a Übertragung und Übergang des gewidmeten Vermögens
§ 83 Stiftungsverfassung und Stifterwille
§ 83a Verwaltungssitz der Stiftung
§ 83b Stiftungsvermögen
§ 83c Verwaltung des Grundstockvermögens
§ 84 Stiftungsorgane
§ 84a Rechte und Pflichten der Organmitglieder
§ 84b Beschlussfassung der Organe
§ 84c Notmaßnahmen bei fehlenden Organmitgliedern
§ 85 Voraussetzungen für Satzungsänderungen
§ 85a Verfahren bei Satzungsänderungen
§ 86 Voraussetzungen für die Zulegung
§ 86a Voraussetzungen für die Zusammenlegung
§ 86b Verfahren der Zulegung und der Zusammenlegung
§ 86c Zulegungsvertrag und Zusammenlegungsvertrag
§ 86d Form des Zulegungsvertrags und des Zusammenlegungsvertrags
§ 86e Behördliche Zulegungsentscheidung und Zusammenlegungsentscheidung
§ 86f Wirkungen der Zulegung und der Zusammenlegung
§ 86g Bekanntmachung der Zulegung und der Zusammenlegung
§ 86h Gläubigerschutz
§ 87 Auflösung der Stiftung durch die Stiftungsorgane
§ 87a Aufhebung der Stiftung
§ 87b Auflösung der Stiftung bei Insolvenz
§ 87c Vermögensanfall und Liquidation
§ 88 Kirchliche Stiftungen
Untertitel 3 Juristische Personen des öffentlichen Rechts
§ 89 Haftung für Organe; Insolvenz


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