Zitat in folgenden NormenAufenthaltsgesetz (AufenthG)
neugefasst durch B. v. 25.02.2008 BGBl. I S. 162; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 22.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 222
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
G. v. 20.07.2017 BGBl. I S. 2780
Artikel 1 AusrPflDVG Änderung des Aufenthaltsgesetzes ... konkrete Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Anerkennung der Vaterschaft im Sinne von § 1597a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bestehen, prüft die Ausländerbehörde, ob eine solche vorliegt. Ergibt die ... der Anerkennende erklärt, dass seine Anerkennung gezielt gerade einem Zweck im Sinne von § 1597a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs dient, 2. die Mutter erklärt, dass ihre Zustimmung gezielt gerade einem Zweck im ... 2. die Mutter erklärt, dass ihre Zustimmung gezielt gerade einem Zweck im Sinne von § 1597a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs dient, 3. der Anerkennende bereits mehrfach die Vaterschaft von Kindern verschiedener ...
Artikel 4 AusrPflDVG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs ... worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach § 1597 wird folgender § 1597a eingefügt: „§ 1597a Verbot der missbräuchlichen Anerkennung der ... 1. Nach § 1597 wird folgender § 1597a eingefügt: „ § 1597a Verbot der missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft (1) Die Vaterschaft darf ... Satz wird angefügt: „Anerkennung und Zustimmung sind auch im Fall des § 1597a Absatz 3 und im Fall des § 1597a Absatz 4 in Verbindung mit Absatz 3 unwirksam." 3. ... „Anerkennung und Zustimmung sind auch im Fall des § 1597a Absatz 3 und im Fall des § 1597a Absatz 4 in Verbindung mit Absatz 3 unwirksam." 3. § 1600 wird wie folgt gefasst: ...
Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 21.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 221
Gesetz zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und zur Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam
G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 364, 2026 I Nr. 49
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