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Zitierungen von § 650i BGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 650i BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 312 BGB Anwendungsbereich (vom 01.07.2022)
... Eigentum oder anderen Rechten an Grundstücken, 3. Verbraucherbauverträge nach § 650i Absatz 1 , 4. (aufgehoben) 5. (aufgehoben) 6. Verträge über ...
§ 356e BGB Widerrufsrecht bei Verbraucherbauverträgen (vom 01.01.2018)
... einem Verbraucherbauvertrag ( § 650i Absatz 1 ) beginnt die Widerrufsfrist nicht, bevor der Unternehmer den Verbraucher gemäß Artikel ...
§ 650f BGB Bauhandwerkersicherung (vom 01.01.2018)
... ist, oder 2. Verbraucher ist und es sich um einen Verbraucherbauvertrag nach § 650i oder um einen Bauträgervertrag nach § 650u handelt. Satz 1 Nummer 2 ...
§ 650o BGB Abweichende Vereinbarungen (vom 01.01.2018)
... § 640 Absatz 2 Satz 2, den §§ 650i bis 650l und 650n kann nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden. Diese ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren
G. v. 28.04.2017 BGBl. I S. 969
Artikel 1 BauVRRG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... Absatz 2 Nummer 3 wird wie folgt gefasst: „3. Verbraucherbauverträge nach § 650i Absatz 1 ,". 5. Nach § 356d wird folgender § 356e eingefügt:  ... 356e Widerrufsrecht bei Verbraucherbauverträgen Bei einem Verbraucherbauvertrag ( § 650i Absatz 1 ) beginnt die Widerrufsfrist nicht, bevor der Unternehmer den Verbraucher gemäß Artikel ... ist, oder 2. Verbraucher ist und es sich um einen Verbraucherbauvertrag nach § 650i oder um einen Bauträgervertrag nach § 650u handelt. Satz 1 Nummer 2 gilt ... Bauvertrags bedarf der schriftlichen Form. Kapitel 3 Verbraucherbauvertrag § 650i Verbraucherbauvertrag (1) Verbraucherbauverträge sind Verträge, durch die ... § 650o Abweichende Vereinbarungen Von § 640 Absatz 2 Satz 2, den §§ 650i bis 650l und 650n kann nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden. Diese Vorschriften ...