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Synopse aller Änderungen des BGB am 01.01.2022

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Januar 2022 durch Artikel 1 des DigVRLUG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des BGB.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

BGB a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2022 geltenden Fassung
BGB n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2022 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2123

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

*) Amtlicher Hinweis:
Buch 1 Allgemeiner Teil
    Abschnitt 1 Personen
       Titel 1 Natürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer
          § 1 Beginn der Rechtsfähigkeit
          § 2 Eintritt der Volljährigkeit
          §§ 3 bis 6 (weggefallen)
          § 7 Wohnsitz; Begründung und Aufhebung
          § 8 Wohnsitz nicht voll Geschäftsfähiger
          § 9 Wohnsitz eines Soldaten
          § 10 (weggefallen)
          § 11 Wohnsitz des Kindes
          § 12 Namensrecht
          § 13 Verbraucher
          § 14 Unternehmer *)
          §§ 15 bis 20
       Titel 2 Juristische Personen
          Untertitel 1 Vereine
             Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
                § 21 Nicht wirtschaftlicher Verein
                § 22 Wirtschaftlicher Verein
                § 23 (aufgehoben)
                § 24 Sitz
                § 25 Verfassung
                § 26 Vorstand und Vertretung
                § 27 Bestellung und Geschäftsführung des Vorstands
                § 28 Beschlussfassung des Vorstands
                § 29 Notbestellung durch Amtsgericht
                § 30 Besondere Vertreter
                § 31 Haftung des Vereins für Organe
                § 31a Haftung von Organmitgliedern und besonderen Vertretern
                § 31b Haftung von Vereinsmitgliedern
                § 32 Mitgliederversammlung; Beschlussfassung
                § 33 Satzungsänderung
                § 34 Ausschluss vom Stimmrecht
                § 35 Sonderrechte
                § 36 Berufung der Mitgliederversammlung
                § 37 Berufung auf Verlangen einer Minderheit
                § 38 Mitgliedschaft
                § 39 Austritt aus dem Verein
                § 40 Nachgiebige Vorschriften
                § 41 Auflösung des Vereins
                § 42 Insolvenz
                § 43 Entziehung der Rechtsfähigkeit
                § 44 Zuständigkeit und Verfahren
                § 45 Anfall des Vereinsvermögens
                § 46 Anfall an den Fiskus
                § 47 Liquidation
                § 48 Liquidatoren
                § 49 Aufgaben der Liquidatoren
                § 50 Bekanntmachung des Vereins in Liquidation
                § 50a Bekanntmachungsblatt
                § 51 Sperrjahr
                § 52 Sicherung für Gläubiger
                § 53 Schadensersatzpflicht der Liquidatoren
                § 54 Nicht rechtsfähige Vereine
             Kapitel 2 Eingetragene Vereine
                § 55 Zuständigkeit für die Registereintragung
                § 55a Elektronisches Vereinsregister
                § 56 Mindestmitgliederzahl des Vereins
                § 57 Mindesterfordernisse an die Vereinssatzung
                § 58 Sollinhalt der Vereinssatzung
                § 59 Anmeldung zur Eintragung
                § 60 Zurückweisung der Anmeldung
                §§ 61 bis 63
                § 64 Inhalt der Vereinsregistereintragung
                § 65 Namenszusatz
                § 66 Bekanntmachung der Eintragung und Aufbewahrung von Dokumenten
                § 67 Änderung des Vorstands
                § 68 Vertrauensschutz durch Vereinsregister
                § 69 Nachweis des Vereinsvorstands
                § 70 Vertrauensschutz bei Eintragungen zur Vertretungsmacht
                § 71 Änderungen der Satzung
                § 72 Bescheinigung der Mitgliederzahl
                § 73 Unterschreiten der Mindestmitgliederzahl
                § 74 Auflösung
                § 75 Eintragungen bei Insolvenz
                § 76 Eintragungen bei Liquidation
                § 77 Anmeldepflichtige und Form der Anmeldungen
                § 78 Festsetzung von Zwangsgeld
                § 79 Einsicht in das Vereinsregister
                § 79a Anwendung der Verordnung (EU) 2016/679 im Registerverfahren
          Untertitel 2 Stiftungen
             § 80 Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung
             § 81 Stiftungsgeschäft
             § 82 Übertragungspflicht des Stifters
             § 83 Stiftung von Todes wegen
             § 84 Anerkennung nach Tod des Stifters
             § 85 Stiftungsverfassung
             § 86 Anwendung des Vereinsrechts
             § 87 Zweckänderung; Aufhebung
             § 88 Vermögensanfall
          Untertitel 3 Juristische Personen des öffentlichen Rechts
             § 89 Haftung für Organe; Insolvenz
    Abschnitt 2 Sachen und Tiere
       § 90 Begriff der Sache
       § 90a Tiere
       § 91 Vertretbare Sachen
       § 92 Verbrauchbare Sachen
       § 93 Wesentliche Bestandteile einer Sache
       § 94 Wesentliche Bestandteile eines Grundstücks oder Gebäudes
       § 95 Nur vorübergehender Zweck
       § 96 Rechte als Bestandteile eines Grundstücks
       § 97 Zubehör
       § 98 Gewerbliches und landwirtschaftliches Inventar
       § 99 Früchte
       § 100 Nutzungen
       § 101 Verteilung der Früchte
       § 102 Ersatz der Gewinnungskosten
       § 103 Verteilung der Lasten
    Abschnitt 3 Rechtsgeschäfte
       Titel 1 Geschäftsfähigkeit
          § 104 Geschäftsunfähigkeit
          § 105 Nichtigkeit der Willenserklärung
          § 105a Geschäfte des täglichen Lebens
          § 106 Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger
          § 107 Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
          § 108 Vertragsschluss ohne Einwilligung
          § 109 Widerrufsrecht des anderen Teils
          § 110 Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln
          § 111 Einseitige Rechtsgeschäfte
          § 112 Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts
          § 113 Dienst- oder Arbeitsverhältnis
          §§ 114, 115
       Titel 2 Willenserklärung
          § 116 Geheimer Vorbehalt
          § 117 Scheingeschäft
          § 118 Mangel der Ernstlichkeit
          § 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums
          § 120 Anfechtbarkeit wegen falscher Übermittlung
          § 121 Anfechtungsfrist
          § 122 Schadensersatzpflicht des Anfechtenden
          § 123 Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung
          § 124 Anfechtungsfrist
          § 125 Nichtigkeit wegen Formmangels
          § 126 Schriftform
          § 126a Elektronische Form
          § 126b Textform
          § 127 Vereinbarte Form
          § 127a Gerichtlicher Vergleich
          § 128 Notarielle Beurkundung
          § 129 Öffentliche Beglaubigung
          § 130 Wirksamwerden der Willenserklärung gegenüber Abwesenden
          § 131 Wirksamwerden gegenüber nicht voll Geschäftsfähigen
          § 132 Ersatz des Zugehens durch Zustellung
          § 133 Auslegung einer Willenserklärung
          § 134 Gesetzliches Verbot
          § 135 Gesetzliches Veräußerungsverbot
          § 136 Behördliches Veräußerungsverbot
          § 137 Rechtsgeschäftliches Verfügungsverbot
          § 138 Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher
          § 139 Teilnichtigkeit
          § 140 Umdeutung
          § 141 Bestätigung des nichtigen Rechtsgeschäfts
          § 142 Wirkung der Anfechtung
          § 143 Anfechtungserklärung
          § 144 Bestätigung des anfechtbaren Rechtsgeschäfts
       Titel 3 Vertrag
          § 145 Bindung an den Antrag
          § 146 Erlöschen des Antrags
          § 147 Annahmefrist
          § 148 Bestimmung einer Annahmefrist
          § 149 Verspätet zugegangene Annahmeerklärung
          § 150 Verspätete und abändernde Annahme
          § 151 Annahme ohne Erklärung gegenüber dem Antragenden
          § 152 Annahme bei notarieller Beurkundung
          § 153 Tod oder Geschäftsunfähigkeit des Antragenden
          § 154 Offener Einigungsmangel; fehlende Beurkundung
          § 155 Versteckter Einigungsmangel
          § 156 Vertragsschluss bei Versteigerung
          § 157 Auslegung von Verträgen
       Titel 4 Bedingung und Zeitbestimmung
          § 158 Aufschiebende und auflösende Bedingung
          § 159 Rückbeziehung
          § 160 Haftung während der Schwebezeit
          § 161 Unwirksamkeit von Verfügungen während der Schwebezeit
          § 162 Verhinderung oder Herbeiführung des Bedingungseintritts
          § 163 Zeitbestimmung
       Titel 5 Vertretung und Vollmacht
          § 164 Wirkung der Erklärung des Vertreters
          § 165 Beschränkt geschäftsfähiger Vertreter
          § 166 Willensmängel; Wissenszurechnung
          § 167 Erteilung der Vollmacht
          § 168 Erlöschen der Vollmacht
          § 169 Vollmacht des Beauftragten und des geschäftsführenden Gesellschafters
          § 170 Wirkungsdauer der Vollmacht
          § 171 Wirkungsdauer bei Kundgebung
          § 172 Vollmachtsurkunde
          § 173 Wirkungsdauer bei Kenntnis und fahrlässiger Unkenntnis
          § 174 Einseitiges Rechtsgeschäft eines Bevollmächtigten
          § 175 Rückgabe der Vollmachtsurkunde
          § 176 Kraftloserklärung der Vollmachtsurkunde
          § 177 Vertragsschluss durch Vertreter ohne Vertretungsmacht
          § 178 Widerrufsrecht des anderen Teils
          § 179 Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht
          § 180 Einseitiges Rechtsgeschäft
          § 181 Insichgeschäft
       Titel 6 Einwilligung und Genehmigung
          § 182 Zustimmung
          § 183 Widerruflichkeit der Einwilligung
          § 184 Rückwirkung der Genehmigung
          § 185 Verfügung eines Nichtberechtigten
    Abschnitt 4 Fristen, Termine
       § 186 Geltungsbereich
       § 187 Fristbeginn
       § 188 Fristende
       § 189 Berechnung einzelner Fristen
       § 190 Fristverlängerung
       § 191 Berechnung von Zeiträumen
       § 192 Anfang, Mitte, Ende des Monats
       § 193 Sonn- und Feiertag; Sonnabend
    Abschnitt 5 Verjährung
       Titel 1 Gegenstand und Dauer der Verjährung
          § 194 Gegenstand der Verjährung
          § 195 Regelmäßige Verjährungsfrist
          § 196 Verjährungsfrist bei Rechten an einem Grundstück
          § 197 Dreißigjährige Verjährungsfrist
          § 198 Verjährung bei Rechtsnachfolge
          § 199 Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Verjährungshöchstfristen
          § 200 Beginn anderer Verjährungsfristen
          § 201 Beginn der Verjährungsfrist von festgestellten Ansprüchen
          § 202 Unzulässigkeit von Vereinbarungen über die Verjährung
       Titel 2 Hemmung, Ablaufhemmung und Neubeginn der Verjährung
          § 203 Hemmung der Verjährung bei Verhandlungen
          § 204 Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung
          § 205 Hemmung der Verjährung bei Leistungsverweigerungsrecht
          § 206 Hemmung der Verjährung bei höherer Gewalt
          § 207 Hemmung der Verjährung aus familiären und ähnlichen Gründen
          § 208 Hemmung der Verjährung bei Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung
          § 209 Wirkung der Hemmung
          § 210 Ablaufhemmung bei nicht voll Geschäftsfähigen
          § 211 Ablaufhemmung in Nachlassfällen
          § 212 Neubeginn der Verjährung
          § 213 Hemmung, Ablaufhemmung und erneuter Beginn der Verjährung bei anderen Ansprüchen
       Titel 3 Rechtsfolgen der Verjährung
          § 214 Wirkung der Verjährung
          § 215 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht nach Eintritt der Verjährung
          § 216 Wirkung der Verjährung bei gesicherten Ansprüchen
          § 217 Verjährung von Nebenleistungen
          § 218 Unwirksamkeit des Rücktritts
          §§ 219 bis 225
    Abschnitt 6 Ausübung der Rechte, Selbstverteidigung, Selbsthilfe
       § 226 Schikaneverbot
       § 227 Notwehr
       § 228 Notstand
       § 229 Selbsthilfe
       § 230 Grenzen der Selbsthilfe
       § 231 Irrtümliche Selbsthilfe
    Abschnitt 7 Sicherheitsleistung
       § 232 Arten
       § 233 Wirkung der Hinterlegung
       § 234 Geeignete Wertpapiere
       § 235 Umtauschrecht
       § 236 Buchforderungen
       § 237 Bewegliche Sachen
       § 238 Hypotheken, Grund- und Rentenschulden
       § 239 Bürge
       § 240 Ergänzungspflicht
Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse
    Abschnitt 1 Inhalt der Schuldverhältnisse
       Titel 1 Verpflichtung zur Leistung
          § 241 Pflichten aus dem Schuldverhältnis
          § 241a Unbestellte Leistungen *)
          § 242 Leistung nach Treu und Glauben
          § 243 Gattungsschuld
          § 244 Fremdwährungsschuld
          § 245 Geldsortenschuld
          § 246 Gesetzlicher Zinssatz
          § 247 Basiszinssatz *)
          § 248 Zinseszinsen
          § 249 Art und Umfang des Schadensersatzes
          § 250 Schadensersatz in Geld nach Fristsetzung
          § 251 Schadensersatz in Geld ohne Fristsetzung
          § 252 Entgangener Gewinn
          § 253 Immaterieller Schaden
          § 254 Mitverschulden
          § 255 Abtretung der Ersatzansprüche
          § 256 Verzinsung von Aufwendungen
          § 257 Befreiungsanspruch
          § 258 Wegnahmerecht
          § 259 Umfang der Rechenschaftspflicht
          § 260 Pflichten bei Herausgabe oder Auskunft über Inbegriff von Gegenständen
          § 261 Änderung der eidesstattlichen Versicherung; Kosten
          § 262 Wahlschuld; Wahlrecht
          § 263 Ausübung des Wahlrechts; Wirkung
          § 264 Verzug des Wahlberechtigten
          § 265 Unmöglichkeit bei Wahlschuld
          § 266 Teilleistungen
          § 267 Leistung durch Dritte
          § 268 Ablösungsrecht des Dritten
          § 269 Leistungsort
          § 270 Zahlungsort
          § 270a Vereinbarungen über Entgelte für die Nutzung bargeldloser Zahlungsmittel
          § 271 Leistungszeit
          § 271a Vereinbarungen über Zahlungs-, Überprüfungs- oder Abnahmefristen
          § 272 Zwischenzinsen
          § 273 Zurückbehaltungsrecht
          § 274 Wirkungen des Zurückbehaltungsrechts
          § 275 Ausschluss der Leistungspflicht *)
          § 276 Verantwortlichkeit des Schuldners
          § 277 Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten
          § 278 Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte
          § 279 (weggefallen)
          § 280 Schadensersatz wegen Pflichtverletzung
          § 281 Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung
          § 282 Schadensersatz statt der Leistung wegen Verletzung einer Pflicht nach § 241 Abs. 2
          § 283 Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht
          § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen
          § 285 Herausgabe des Ersatzes
          § 286 Verzug des Schuldners *)
          § 287 Verantwortlichkeit während des Verzugs
          § 288 Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden *)
          § 289 Zinseszinsverbot
          § 290 Verzinsung des Wertersatzes
          § 291 Prozesszinsen
          § 292 Haftung bei Herausgabepflicht
       Titel 2 Verzug des Gläubigers
          § 293 Annahmeverzug
          § 294 Tatsächliches Angebot
          § 295 Wörtliches Angebot
          § 296 Entbehrlichkeit des Angebots
          § 297 Unvermögen des Schuldners
          § 298 Zug-um-Zug-Leistungen
          § 299 Vorübergehende Annahmeverhinderung
          § 300 Wirkungen des Gläubigerverzugs
          § 301 Wegfall der Verzinsung
          § 302 Nutzungen
          § 303 Recht zur Besitzaufgabe
          § 304 Ersatz von Mehraufwendungen
    Abschnitt 2 Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen *)
       *) Amtlicher Hinweis:
       § 305 Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag
       § 305a Einbeziehung in besonderen Fällen
       § 305b Vorrang der Individualabrede
       § 305c Überraschende und mehrdeutige Klauseln
       § 306 Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung und Unwirksamkeit
       § 306a Umgehungsverbot
       § 307 Inhaltskontrolle
       § 308 Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit
       § 309 Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit
       § 310 Anwendungsbereich
    Abschnitt 3 Schuldverhältnisse aus Verträgen
       Titel 1 Begründung, Inhalt und Beendigung
          Untertitel 1 Begründung
             § 311 Rechtsgeschäftliche und rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnisse
             § 311a Leistungshindernis bei Vertragsschluss
             § 311b Verträge über Grundstücke, das Vermögen und den Nachlass
             § 311c Erstreckung auf Zubehör
          Untertitel 2 Grundsätze bei Verbraucherverträgen und besondere Vertriebsformen
             Kapitel 1 Anwendungsbereich und Grundsätze bei Verbraucherverträgen
                § 312 Anwendungsbereich
                § 312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten
             Kapitel 2 Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge und Fernabsatzverträge
                § 312b Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge
                § 312c Fernabsatzverträge
                § 312d Informationspflichten
                § 312e Verletzung von Informationspflichten über Kosten
                § 312f Abschriften und Bestätigungen
                § 312g Widerrufsrecht
                § 312h Kündigung und Vollmacht zur Kündigung
             Kapitel 3 Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr
                § 312i Allgemeine Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr
                § 312j Besondere Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern
             Kapitel 4 Abweichende Vereinbarungen und Beweislast
                § 312k Abweichende Vereinbarungen und Beweislast
          Untertitel 3 Anpassung und Beendigung von Verträgen
             § 313 Störung der Geschäftsgrundlage
             § 314 Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund
          Untertitel 4 Einseitige Leistungsbestimmungsrechte
             § 315 Bestimmung der Leistung durch eine Partei
             § 316 Bestimmung der Gegenleistung
             § 317 Bestimmung der Leistung durch einen Dritten
             § 318 Anfechtung der Bestimmung
             § 319 Unwirksamkeit der Bestimmung; Ersetzung
       Titel 2 Gegenseitiger Vertrag
          § 320 Einrede des nicht erfüllten Vertrags
          § 321 Unsicherheitseinrede
          § 322 Verurteilung zur Leistung Zug-um-Zug
          § 323 Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung *)
          § 324 Rücktritt wegen Verletzung einer Pflicht nach § 241 Abs. 2
          § 325 Schadensersatz und Rücktritt
          § 326 Befreiung von der Gegenleistung und Rücktritt beim Ausschluss der Leistungspflicht *)
(Text alte Fassung) nächste Änderung

          § 327 (weggefallen)
(Text neue Fassung)

       Titel 2a Verträge über digitale Produkte
          Untertitel 1 Verbraucherverträge über digitale Produkte
            
§ 327 Anwendungsbereich
             § 327a Anwendung auf Paketverträge und Verträge über Sachen mit digitalen Elementen
             § 327b Bereitstellung digitaler Produkte
             § 327c Rechte bei unterbliebener Bereitstellung
             § 327d Vertragsmäßigkeit digitaler Produkte
             § 327e Produktmangel
             § 327f Aktualisierungen
             § 327g Rechtsmangel
             § 327h Abweichende Vereinbarungen über Produktmerkmale
             § 327i Rechte des Verbrauchers bei Mängeln
             § 327j Verjährung
             § 327k Beweislastumkehr
             § 327l Nacherfüllung
             § 327m Vertragsbeendigung und Schadensersatz
             § 327n Minderung
             § 327o Erklärung und Rechtsfolgen der Vertragsbeendigung
             § 327p Weitere Nutzung nach Vertragsbeendigung
             § 327q Vertragsrechtliche Folgen datenschutzrechtlicher Erklärungen des Verbrauchers
             § 327r Änderungen an digitalen Produkten
             § 327s Abweichende Vereinbarungen
          Untertitel 2 Besondere Bestimmungen für Verträge über digitale Produkte zwischen Unternehmern
             § 327t Anwendungsbereich
             § 327u Rückgriff des Unternehmers

       Titel 3 Versprechen der Leistung an einen Dritten
          § 328 Vertrag zugunsten Dritter
          § 329 Auslegungsregel bei Erfüllungsübernahme
          § 330 Auslegungsregel bei Leibrentenvertrag
          § 331 Leistung nach Todesfall
          § 332 Änderung durch Verfügung von Todes wegen bei Vorbehalt
          § 333 Zurückweisung des Rechts durch den Dritten
          § 334 Einwendungen des Schuldners gegenüber dem Dritten
          § 335 Forderungsrecht des Versprechensempfängers
       Titel 4 Draufgabe, Vertragsstrafe
          § 336 Auslegung der Draufgabe
          § 337 Anrechnung oder Rückgabe der Draufgabe
          § 338 Draufgabe bei zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung
          § 339 Verwirkung der Vertragsstrafe
          § 340 Strafversprechen für Nichterfüllung
          § 341 Strafversprechen für nicht gehörige Erfüllung
          § 342 Andere als Geldstrafe
          § 343 Herabsetzung der Strafe
          § 344 Unwirksames Strafversprechen
          § 345 Beweislast
       Titel 5 Rücktritt; Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
          Untertitel 1 Rücktritt *)
             *) Amtlicher Hinweis:
             § 346 Wirkungen des Rücktritts
             § 347 Nutzungen und Verwendungen nach Rücktritt
             § 348 Erfüllung Zug-um-Zug
             § 349 Erklärung des Rücktritts
             § 350 Erlöschen des Rücktrittsrechts nach Fristsetzung
             § 351 Unteilbarkeit des Rücktrittsrechts
             § 352 Aufrechnung nach Nichterfüllung
             § 353 Rücktritt gegen Reugeld
             § 354 Verwirkungsklausel
          Untertitel 2 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
             § 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
             § 356 Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen
             § 356a Widerrufsrecht bei Teilzeit-Wohnrechteverträgen, Verträgen über ein langfristiges Urlaubsprodukt, bei Vermittlungsverträgen und Tauschsystemverträgen
             § 356b Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen
             § 356c Widerrufsrecht bei Ratenlieferungsverträgen
             § 356d Widerrufsrecht des Verbrauchers bei unentgeltlichen Darlehensverträgen und unentgeltlichen Finanzierungshilfen
             § 356e Widerrufsrecht bei Verbraucherbauverträgen
             § 357 Rechtsfolgen des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen
             § 357a Rechtsfolgen des Widerrufs von Verträgen über Finanzdienstleistungen
             § 357b Rechtsfolgen des Widerrufs von Teilzeit-Wohnrechteverträgen, Verträgen über ein langfristiges Urlaubsprodukt, Vermittlungsverträgen und Tauschsystemverträgen
             § 357c Rechtsfolgen des Widerrufs von weder im Fernabsatz noch außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Ratenlieferungsverträgen
             § 357d Rechtsfolgen des Widerrufs bei Verbraucherbauverträgen
             § 358 Mit dem widerrufenen Vertrag verbundener Vertrag
             § 359 Einwendungen bei verbundenen Verträgen
             § 360 Zusammenhängende Verträge
             § 361 Weitere Ansprüche, abweichende Vereinbarungen und Beweislast
    Abschnitt 4 Erlöschen der Schuldverhältnisse
       Titel 1 Erfüllung
          § 362 Erlöschen durch Leistung
          § 363 Beweislast bei Annahme als Erfüllung
          § 364 Annahme an Erfüllungs statt
          § 365 Gewährleistung bei Hingabe an Erfüllungs statt
          § 366 Anrechnung der Leistung auf mehrere Forderungen
          § 367 Anrechnung auf Zinsen und Kosten
          § 368 Quittung
          § 369 Kosten der Quittung
          § 370 Leistung an den Überbringer der Quittung
          § 371 Rückgabe des Schuldscheins
       Titel 2 Hinterlegung
          § 372 Voraussetzungen
          § 373 Zug-um-Zug-Leistung
          § 374 Hinterlegungsort; Anzeigepflicht
          § 375 Rückwirkung bei Postübersendung
          § 376 Rücknahmerecht
          § 377 Unpfändbarkeit des Rücknahmerechts
          § 378 Wirkung der Hinterlegung bei ausgeschlossener Rücknahme
          § 379 Wirkung der Hinterlegung bei nicht ausgeschlossener Rücknahme
          § 380 Nachweis der Empfangsberechtigung
          § 381 Kosten der Hinterlegung
          § 382 Erlöschen des Gläubigerrechts
          § 383 Versteigerung hinterlegungsunfähiger Sachen
          § 384 Androhung der Versteigerung
          § 385 Freihändiger Verkauf
          § 386 Kosten der Versteigerung
       Titel 3 Aufrechnung
          § 387 Voraussetzungen
          § 388 Erklärung der Aufrechnung
          § 389 Wirkung der Aufrechnung
          § 390 Keine Aufrechnung mit einredebehafteter Forderung
          § 391 Aufrechnung bei Verschiedenheit der Leistungsorte
          § 392 Aufrechnung gegen beschlagnahmte Forderung
          § 393 Keine Aufrechnung gegen Forderung aus unerlaubter Handlung
          § 394 Keine Aufrechnung gegen unpfändbare Forderung
          § 395 Aufrechnung gegen Forderungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften
          § 396 Mehrheit von Forderungen
       Titel 4 Erlass
          § 397 Erlassvertrag, negatives Schuldanerkenntnis
    Abschnitt 5 Übertragung einer Forderung
       § 398 Abtretung
       § 399 Ausschluss der Abtretung bei Inhaltsänderung oder Vereinbarung
       § 400 Ausschluss bei unpfändbaren Forderungen
       § 401 Übergang der Neben- und Vorzugsrechte
       § 402 Auskunftspflicht; Urkundenauslieferung
       § 403 Pflicht zur Beurkundung
       § 404 Einwendungen des Schuldners
       § 405 Abtretung unter Urkundenvorlegung
       § 406 Aufrechnung gegenüber dem neuen Gläubiger
       § 407 Rechtshandlungen gegenüber dem bisherigen Gläubiger
       § 408 Mehrfache Abtretung
       § 409 Abtretungsanzeige
       § 410 Aushändigung der Abtretungsurkunde
       § 411 Gehaltsabtretung
       § 412 Gesetzlicher Forderungsübergang
       § 413 Übertragung anderer Rechte
    Abschnitt 6 Schuldübernahme
       § 414 Vertrag zwischen Gläubiger und Übernehmer
       § 415 Vertrag zwischen Schuldner und Übernehmer
       § 416 Übernahme einer Hypothekenschuld
       § 417 Einwendungen des Übernehmers
       § 418 Erlöschen von Sicherungs- und Vorzugsrechten
       § 419
    Abschnitt 7 Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern
       § 420 Teilbare Leistung
       § 421 Gesamtschuldner
       § 422 Wirkung der Erfüllung
       § 423 Wirkung des Erlasses
       § 424 Wirkung des Gläubigerverzugs
       § 425 Wirkung anderer Tatsachen
       § 426 Ausgleichungspflicht, Forderungsübergang
       § 427 Gemeinschaftliche vertragliche Verpflichtung
       § 428 Gesamtgläubiger
       § 429 Wirkung von Veränderungen
       § 430 Ausgleichungspflicht der Gesamtgläubiger
       § 431 Mehrere Schuldner einer unteilbaren Leistung
       § 432 Mehrere Gläubiger einer unteilbaren Leistung
    Abschnitt 8 Einzelne Schuldverhältnisse
       Titel 1 Kauf, Tausch *)
          *) Amtlicher Hinweis:
          Untertitel 1 Allgemeine Vorschriften
             § 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
             § 434 Sachmangel
             § 435 Rechtsmangel
             § 436 Öffentliche Lasten von Grundstücken
             § 437 Rechte des Käufers bei Mängeln
             § 438 Verjährung der Mängelansprüche
             § 439 Nacherfüllung
             § 440 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
             § 441 Minderung
             § 442 Kenntnis des Käufers
             § 443 Garantie
             § 444 Haftungsausschluss
             § 445 Haftungsbegrenzung bei öffentlichen Versteigerungen
             § 445a Rückgriff des Verkäufers
             § 445b Verjährung von Rückgriffsansprüchen
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             § 445c Rückgriff bei Verträgen über digitale Produkte
             § 446 Gefahr- und Lastenübergang
             § 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf
             § 448 Kosten der Übergabe und vergleichbare Kosten
             § 449 Eigentumsvorbehalt
             § 450 Ausgeschlossene Käufer bei bestimmten Verkäufen
             § 451 Kauf durch ausgeschlossenen Käufer
             § 452 Schiffskauf
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             § 453 Rechtskauf


             § 453 Rechtskauf; Verbrauchervertrag über den Kauf digitaler Inhalte
          Untertitel 2 Besondere Arten des Kaufs
             Kapitel 1 Kauf auf Probe
                § 454 Zustandekommen des Kaufvertrags
                § 455 Billigungsfrist
             Kapitel 2 Wiederkauf
                § 456 Zustandekommen des Wiederkaufs
                § 457 Haftung des Wiederverkäufers
                § 458 Beseitigung von Rechten Dritter
                § 459 Ersatz von Verwendungen
                § 460 Wiederkauf zum Schätzungswert
                § 461 Mehrere Wiederkaufsberechtigte
                § 462 Ausschlussfrist
             Kapitel 3 Vorkauf
                § 463 Voraussetzungen der Ausübung
                § 464 Ausübung des Vorkaufsrechts
                § 465 Unwirksame Vereinbarungen
                § 466 Nebenleistungen
                § 467 Gesamtpreis
                § 468 Stundung des Kaufpreises
                § 469 Mitteilungspflicht, Ausübungsfrist
                § 470 Verkauf an gesetzlichen Erben
                § 471 Verkauf bei Zwangsvollstreckung oder Insolvenz
                § 472 Mehrere Vorkaufsberechtigte
                § 473 Unübertragbarkeit
          Untertitel 3 Verbrauchsgüterkauf
             § 474 Verbrauchsgüterkauf
             § 475 Anwendbare Vorschriften
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             § 475a Verbrauchsgüterkaufvertrag über digitale Produkte
             § 476 Abweichende Vereinbarungen
             § 477 Beweislastumkehr
             § 478 Sonderbestimmungen für den Rückgriff des Unternehmers
             § 479 Sonderbestimmungen für Garantien
          Untertitel 4 Tausch
             § 480 Tausch
       Titel 2 Teilzeit-Wohnrechteverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte, Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge
          *) Amtlicher Hinweis:
          § 481 Teilzeit-Wohnrechtevertrag
          § 481a Vertrag über ein langfristiges Urlaubsprodukt
          § 481b Vermittlungsvertrag, Tauschsystemvertrag
          § 482 Vorvertragliche Informationen, Werbung und Verbot des Verkaufs als Geldanlage
          § 482a Widerrufsbelehrung
          § 483 Sprache des Vertrags und der vorvertraglichen Informationen
          § 484 Form und Inhalt des Vertrags
          § 485 Widerrufsrecht
          § 485a (aufgehoben)
          § 486 Anzahlungsverbot
          § 486a Besondere Vorschriften für Verträge über langfristige Urlaubsprodukte
          § 487 Abweichende Vereinbarungen
       Titel 3 Darlehensvertrag; Finanzierungshilfen und Ratenlieferungsverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher *)
          *) Amtlicher Hinweis:
          Untertitel 1 Darlehensvertrag
             Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
                § 488 Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag
                § 489 Ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers
                § 490 Außerordentliches Kündigungsrecht
             Kapitel 2 Besondere Vorschriften für Verbraucherdarlehensverträge
                § 491 Verbraucherdarlehensvertrag
                § 491a Vorvertragliche Informationspflichten bei Verbraucherdarlehensverträgen
                § 492 Schriftform, Vertragsinhalt
                § 492a Kopplungsgeschäfte bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen
                § 492b Zulässige Kopplungsgeschäfte
                § 493 Informationen während des Vertragsverhältnisses
                § 494 Rechtsfolgen von Formmängeln
                § 495 Widerrufsrecht; Bedenkzeit
                § 496 Einwendungsverzicht, Wechsel- und Scheckverbot
                § 497 Verzug des Darlehensnehmers
                § 498 Gesamtfälligstellung bei Teilzahlungsdarlehen
                § 499 Kündigungsrecht des Darlehensgebers; Leistungsverweigerung
                § 500 Kündigungsrecht des Darlehensnehmers; vorzeitige Rückzahlung
                § 501 Kostenermäßigung bei vorzeitiger Rückzahlung und bei Kündigung
                § 502 Vorfälligkeitsentschädigung
                § 503 Umwandlung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen in Fremdwährung
                § 504 Eingeräumte Überziehungsmöglichkeit
                § 504a Beratungspflicht bei Inanspruchnahme der Überziehungsmöglichkeit
                § 505 Geduldete Überziehung
                § 505a Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung bei Verbraucherdarlehensverträgen
                § 505b Grundlage der Kreditwürdigkeitsprüfung bei Verbraucherdarlehensverträgen
                § 505c Weitere Pflichten bei grundpfandrechtlich oder durch Reallast besicherten Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen
                § 505d Verstoß gegen die Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung
                § 505e Verordnungsermächtigung
          Untertitel 2 Finanzierungshilfen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher
             § 506 Zahlungsaufschub, sonstige Finanzierungshilfe
             § 507 Teilzahlungsgeschäfte
             § 508 Rücktritt bei Teilzahlungsgeschäften
             § 509 (aufgehoben)
          Untertitel 3 Ratenlieferungsverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher
             § 510 Ratenlieferungsverträge
          Untertitel 4 Beratungsleistungen bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen
             § 511 Beratungsleistungen bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen
          Untertitel 5 Unabdingbarkeit, Anwendung auf Existenzgründer
             § 512 Abweichende Vereinbarungen
             § 513 Anwendung auf Existenzgründer
          Untertitel 6 Unentgeltliche Darlehensverträge und unentgeltliche Finanzierungshilfen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher
             § 514 Unentgeltliche Darlehensverträge
             § 515 Unentgeltliche Finanzierungshilfen
       Titel 4 Schenkung
          § 516 Begriff der Schenkung
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          § 516a Verbrauchervertrag über die Schenkung digitaler Produkte
          § 517 Unterlassen eines Vermögenserwerbs
          § 518 Form des Schenkungsversprechens
          § 519 Einrede des Notbedarfs
          § 520 Erlöschen eines Rentenversprechens
          § 521 Haftung des Schenkers
          § 522 Keine Verzugszinsen
          § 523 Haftung für Rechtsmängel
          § 524 Haftung für Sachmängel
          § 525 Schenkung unter Auflage
          § 526 Verweigerung der Vollziehung der Auflage
          § 527 Nichtvollziehung der Auflage
          § 528 Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers
          § 529 Ausschluss des Rückforderungsanspruchs
          § 530 Widerruf der Schenkung
          § 531 Widerrufserklärung
          § 532 Ausschluss des Widerrufs
          § 533 Verzicht auf Widerrufsrecht
          § 534 Pflicht- und Anstandsschenkungen
       Titel 5 Mietvertrag, Pachtvertrag
          Untertitel 1 Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse
             § 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
             § 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
             § 536a Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels
             § 536b Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme
             § 536c Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter
             § 536d Vertraglicher Ausschluss von Rechten des Mieters wegen eines Mangels
             § 537 Entrichtung der Miete bei persönlicher Verhinderung des Mieters
             § 538 Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch
             § 539 Ersatz sonstiger Aufwendungen und Wegnahmerecht des Mieters
             § 540 Gebrauchsüberlassung an Dritte
             § 541 Unterlassungsklage bei vertragswidrigem Gebrauch
             § 542 Ende des Mietverhältnisses
             § 543 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
             § 544 Vertrag über mehr als 30 Jahre
             § 545 Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses
             § 546 Rückgabepflicht des Mieters
             § 546a Entschädigung des Vermieters bei verspäteter Rückgabe
             § 547 Erstattung von im Voraus entrichteter Miete
             § 548 Verjährung der Ersatzansprüche und des Wegnahmerechts
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             § 548a Miete digitaler Produkte
          Untertitel 2 Mietverhältnisse über Wohnraum
             Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
                § 549 Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften
                § 550 Form des Mietvertrags
                § 551 Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten
                § 552 Abwendung des Wegnahmerechts des Mieters
                § 553 Gestattung der Gebrauchsüberlassung an Dritte
                § 554 Barrierereduzierung, E-Mobilität und Einbruchsschutz
                § 554a (aufgehoben)
                § 555 Unwirksamkeit einer Vertragsstrafe
             Kapitel 1a Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen
                § 555a Erhaltungsmaßnahmen
                § 555b Modernisierungsmaßnahmen
                § 555c Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen
                § 555d Duldung von Modernisierungsmaßnahmen, Ausschlussfrist
                § 555e Sonderkündigungsrecht des Mieters bei Modernisierungsmaßnahmen
                § 555f Vereinbarungen über Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen
             Kapitel 2 Die Miete
                Unterkapitel 1 Vereinbarungen über die Miete
                   § 556 Vereinbarungen über Betriebskosten
                   § 556a Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten
                   § 556b Fälligkeit der Miete, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
                   § 556c Kosten der Wärmelieferung als Betriebskosten, Verordnungsermächtigung
                Unterkapitel 1a Vereinbarungen über die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten
                   § 556d Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn; Verordnungsermächtigung
                   § 556e Berücksichtigung der Vormiete oder einer durchgeführten Modernisierung
                   § 556f Ausnahmen
                   § 556g Rechtsfolgen; Auskunft über die Miete
                Unterkapitel 2 Regelungen über die Miethöhe
                   § 557 Mieterhöhungen nach Vereinbarung oder Gesetz
                   § 557a Staffelmiete
                   § 557b Indexmiete
                   § 558 Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete
                   § 558a Form und Begründung der Mieterhöhung
                   § 558b Zustimmung zur Mieterhöhung
                   § 558c Mietspiegel
                   § 558d Qualifizierter Mietspiegel
                   § 558e Mietdatenbank
                   § 559 Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen
                   § 559a Anrechnung von Drittmitteln
                   § 559b Geltendmachung der Erhöhung, Wirkung der Erhöhungserklärung
                   § 559c Vereinfachtes Verfahren
                   § 559d Pflichtverletzungen bei Ankündigung oder Durchführung einer baulichen Veränderung
                   § 560 Veränderungen von Betriebskosten
                   § 561 Sonderkündigungsrecht des Mieters nach Mieterhöhung
             Kapitel 3 Pfandrecht des Vermieters
                § 562 Umfang des Vermieterpfandrechts
                § 562a Erlöschen des Vermieterpfandrechts
                § 562b Selbsthilferecht, Herausgabeanspruch
                § 562c Abwendung des Pfandrechts durch Sicherheitsleistung
                § 562d Pfändung durch Dritte
             Kapitel 4 Wechsel der Vertragsparteien
                § 563 Eintrittsrecht bei Tod des Mieters
                § 563a Fortsetzung mit überlebenden Mietern
                § 563b Haftung bei Eintritt oder Fortsetzung
                § 564 Fortsetzung des Mietverhältnisses mit dem Erben, außerordentliche Kündigung
                § 565 Gewerbliche Weitervermietung
                § 566 Kauf bricht nicht Miete
                § 566a Mietsicherheit
                § 566b Vorausverfügung über die Miete
                § 566c Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter über die Miete
                § 566d Aufrechnung durch den Mieter
                § 566e Mitteilung des Eigentumsübergangs durch den Vermieter
                § 567 Belastung des Wohnraums durch den Vermieter
                § 567a Veräußerung oder Belastung vor der Überlassung des Wohnraums
                § 567b Weiterveräußerung oder Belastung durch Erwerber
             Kapitel 5 Beendigung des Mietverhältnisses
                Unterkapitel 1 Allgemeine Vorschriften
                   § 568 Form und Inhalt der Kündigung
                   § 569 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
                   § 570 Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts
                   § 571 Weiterer Schadensersatz bei verspäteter Rückgabe von Wohnraum
                   § 572 Vereinbartes Rücktrittsrecht; Mietverhältnis unter auflösender Bedingung
                Unterkapitel 2 Mietverhältnisse auf unbestimmte Zeit
                   § 573 Ordentliche Kündigung des Vermieters
                   § 573a Erleichterte Kündigung des Vermieters
                   § 573b Teilkündigung des Vermieters
                   § 573c Fristen der ordentlichen Kündigung
                   § 573d Außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist
                   § 574 Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung
                   § 574a Fortsetzung des Mietverhältnisses nach Widerspruch
                   § 574b Form und Frist des Widerspruchs
                   § 574c Weitere Fortsetzung des Mietverhältnisses bei unvorhergesehenen Umständen
                Unterkapitel 3 Mietverhältnisse auf bestimmte Zeit
                   § 575 Zeitmietvertrag
                   § 575a Außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist
                Unterkapitel 4 Werkwohnungen
                   § 576 Fristen der ordentlichen Kündigung bei Werkmietwohnungen
                   § 576a Besonderheiten des Widerspruchsrechts bei Werkmietwohnungen
                   § 576b Entsprechende Geltung des Mietrechts bei Werkdienstwohnungen
             Kapitel 6 Besonderheiten bei der Bildung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnungen
                § 577 Vorkaufsrecht des Mieters
                § 577a Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung
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          Untertitel 3 Mietverhältnisse über andere Sachen


          Untertitel 3 Mietverhältnisse über andere Sachen und digitale Produkte
             § 578 Mietverhältnisse über Grundstücke und Räume
             § 578a Mietverhältnisse über eingetragene Schiffe
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             § 578b Verträge über die Miete digitaler Produkte
             § 579 Fälligkeit der Miete
             § 580 Außerordentliche Kündigung bei Tod des Mieters
             § 580a Kündigungsfristen
          Untertitel 4 Pachtvertrag
             § 581 Vertragstypische Pflichten beim Pachtvertrag
             § 582 Erhaltung des Inventars
             § 582a Inventarübernahme zum Schätzwert
             § 583 Pächterpfandrecht am Inventar
             § 583a Verfügungsbeschränkungen bei Inventar
             § 584 Kündigungsfrist
             § 584a Ausschluss bestimmter mietrechtlicher Kündigungsrechte
             § 584b Verspätete Rückgabe
          Untertitel 5 Landpachtvertrag
             § 585 Begriff des Landpachtvertrags
             § 585a Form des Landpachtvertrags
             § 585b Beschreibung der Pachtsache
             § 586 Vertragstypische Pflichten beim Landpachtvertrag
             § 586a Lasten der Pachtsache
             § 587 Fälligkeit der Pacht; Entrichtung der Pacht bei persönlicher Verhinderung des Pächters
             § 588 Maßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung
             § 589 Nutzungsüberlassung an Dritte
             § 590 Änderung der landwirtschaftlichen Bestimmung oder der bisherigen Nutzung
             § 590a Vertragswidriger Gebrauch
             § 590b Notwendige Verwendungen
             § 591 Wertverbessernde Verwendungen
             § 591a Wegnahme von Einrichtungen
             § 591b Verjährung von Ersatzansprüchen
             § 592 Verpächterpfandrecht
             § 593 Änderung von Landpachtverträgen
             § 593a Betriebsübergabe
             § 593b Veräußerung oder Belastung des verpachteten Grundstücks
             § 594 Ende und Verlängerung des Pachtverhältnisses
             § 594a Kündigungsfristen
             § 594b Vertrag über mehr als 30 Jahre
             § 594c Kündigung bei Berufsunfähigkeit des Pächters
             § 594d Tod des Pächters
             § 594e Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
             § 594f Schriftform der Kündigung
             § 595 Fortsetzung des Pachtverhältnisses
             § 595a Vorzeitige Kündigung von Landpachtverträgen
             § 596 Rückgabe der Pachtsache
             § 596a Ersatzpflicht bei vorzeitigem Pachtende
             § 596b Rücklassungspflicht
             § 597 Verspätete Rückgabe
       Titel 6 Leihe
          § 598 Vertragstypische Pflichten bei der Leihe
          § 599 Haftung des Verleihers
          § 600 Mängelhaftung
          § 601 Verwendungsersatz
          § 602 Abnutzung der Sache
          § 603 Vertragsmäßiger Gebrauch
          § 604 Rückgabepflicht
          § 605 Kündigungsrecht
          § 606 Kurze Verjährung
       Titel 7 Sachdarlehensvertrag
          § 607 Vertragstypische Pflichten beim Sachdarlehensvertrag
          § 608 Kündigung
          § 609 Entgelt
          § 610 (weggefallen)
       Titel 8 Dienstvertrag und ähnliche Verträge
          Untertitel 1 Dienstvertrag *)
             *) Amtlicher Hinweis:
             § 611 Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag
             § 611a Arbeitsvertrag
             § 611b (aufgehoben)
             § 612 Vergütung
             § 612a Maßregelungsverbot
             § 613 Unübertragbarkeit
             § 613a Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang
             § 614 Fälligkeit der Vergütung
             § 615 Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko
             § 616 Vorübergehende Verhinderung
             § 617 Pflicht zur Krankenfürsorge
             § 618 Pflicht zu Schutzmaßnahmen
             § 619 Unabdingbarkeit der Fürsorgepflichten
             § 619a Beweislast bei Haftung des Arbeitnehmers
             § 620 Beendigung des Dienstverhältnisses
             § 621 Kündigungsfristen bei Dienstverhältnissen
             § 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
             § 623 Schriftform der Kündigung
             § 624 Kündigungsfrist bei Verträgen über mehr als fünf Jahre
             § 625 Stillschweigende Verlängerung
             § 626 Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
             § 627 Fristlose Kündigung bei Vertrauensstellung
             § 628 Teilvergütung und Schadensersatz bei fristloser Kündigung
             § 629 Freizeit zur Stellungssuche
             § 630 Pflicht zur Zeugniserteilung
          Untertitel 2 Behandlungsvertrag
             § 630a Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag
             § 630b Anwendbare Vorschriften
             § 630c Mitwirkung der Vertragsparteien; Informationspflichten
             § 630d Einwilligung
             § 630e Aufklärungspflichten
             § 630f Dokumentation der Behandlung
             § 630g Einsichtnahme in die Patientenakte
             § 630h Beweislast bei Haftung für Behandlungs- und Aufklärungsfehler
       Titel 9 Werkvertrag und ähnliche Verträge
          Untertitel 1 Werkvertrag
             Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
                § 631 Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag
                § 632 Vergütung
                § 632a Abschlagszahlungen
                § 633 Sach- und Rechtsmangel
                § 634 Rechte des Bestellers bei Mängeln
                § 634a Verjährung der Mängelansprüche
                § 635 Nacherfüllung
                § 636 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
                § 637 Selbstvornahme
                § 638 Minderung
                § 639 Haftungsausschluss
                § 640 Abnahme
                § 641 Fälligkeit der Vergütung
                § 641a (aufgehoben)
                § 642 Mitwirkung des Bestellers
                § 643 Kündigung bei unterlassener Mitwirkung
                § 644 Gefahrtragung
                § 645 Verantwortlichkeit des Bestellers
                § 646 Vollendung statt Abnahme
                § 647 Unternehmerpfandrecht
                § 647a Sicherungshypothek des Inhabers einer Schiffswerft
                § 648 Kündigungsrecht des Bestellers
                § 648a Kündigung aus wichtigem Grund
                § 649 Kostenanschlag
vorherige Änderung nächste Änderung

                § 650 Anwendung des Kaufrechts *)


                § 650 Werklieferungsvertrag; Verbrauchervertrag über die Herstellung digitaler Produkte
             Kapitel 2 Bauvertrag
                § 650a Bauvertrag
                § 650b Änderung des Vertrags; Anordnungsrecht des Bestellers
                § 650c Vergütungsanpassung bei Anordnungen nach § 650b Absatz 2
                § 650d Einstweilige Verfügung
                § 650e Sicherungshypothek des Bauunternehmers
                § 650f Bauhandwerkersicherung
                § 650g Zustandsfeststellung bei Verweigerung der Abnahme; Schlussrechnung
                § 650h Schriftform der Kündigung
             Kapitel 3 Verbraucherbauvertrag
                § 650i Verbraucherbauvertrag
                § 650j Baubeschreibung
                § 650k Inhalt des Vertrags
                § 650l Widerrufsrecht
                § 650m Abschlagszahlungen; Absicherung des Vergütungsanspruchs
                § 650n Erstellung und Herausgabe von Unterlagen
             Kapitel 4 Unabdingbarkeit
                § 650o Abweichende Vereinbarungen
          Untertitel 2 Architektenvertrag und Ingenieurvertrag
             § 650p Vertragstypische Pflichten aus Architekten- und Ingenieurverträgen
             § 650q Anwendbare Vorschriften
             § 650r Sonderkündigungsrecht
             § 650s Teilabnahme
             § 650t Gesamtschuldnerische Haftung mit dem bauausführenden Unternehmer
          Untertitel 3 Bauträgervertrag
             § 650u Bauträgervertrag; anwendbare Vorschriften
             § 650v Abschlagszahlungen
          Untertitel 4 Pauschalreisevertrag, Reisevermittlung und Vermittlung verbundener Reiseleistungen
             § 651a Vertragstypische Pflichten beim Pauschalreisevertrag
             § 651b Abgrenzung zur Vermittlung
             § 651c Verbundene Online-Buchungsverfahren
             § 651d Informationspflichten; Vertragsinhalt
             § 651e Vertragsübertragung
             § 651f Änderungsvorbehalte; Preissenkung
             § 651g Erhebliche Vertragsänderungen
             § 651h Rücktritt vor Reisebeginn
             § 651i Rechte des Reisenden bei Reisemängeln
             § 651j Verjährung
             § 651k Abhilfe
             § 651l Kündigung
             § 651m Minderung
             § 651n Schadensersatz
             § 651o Mängelanzeige durch den Reisenden
             § 651p Zulässige Haftungsbeschränkung; Anrechnung
             § 651q Beistandspflicht des Reiseveranstalters
             § 651r Insolvenzsicherung; Sicherungsschein
             § 651s Insolvenzsicherung der im Europäischen Wirtschaftsraum niedergelassenen Reiseveranstalter
             § 651t Rückbeförderung; Vorauszahlungen
             § 651u Gastschulaufenthalte
             § 651v Reisevermittlung
             § 651w Vermittlung verbundener Reiseleistungen
             § 651x Haftung für Buchungsfehler
             § 651y Abweichende Vereinbarungen
       Titel 10 Maklervertrag
          Untertitel 1 Allgemeine Vorschriften
             § 652 Entstehung des Lohnanspruchs
             § 653 Maklerlohn
             § 654 Verwirkung des Lohnanspruchs
             § 655 Herabsetzung des Maklerlohns
          Untertitel 2 Vermittlung von Verbraucherdarlehensverträgen und entgeltlichen Finanzierungshilfen
             § 655a Darlehensvermittlungsvertrag
             § 655b Schriftform bei einem Vertrag mit einem Verbraucher
             § 655c Vergütung
             § 655d Nebenentgelte
             § 655e Abweichende Vereinbarungen, Anwendung auf Existenzgründer
          Untertitel 3 Ehevermittlung
             § 656 Heiratsvermittlung
          Untertitel 4 Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser
             § 656a Textform
             § 656b Persönlicher Anwendungsbereich der §§ 656c und 656d
             § 656c Lohnanspruch bei Tätigkeit für beide Parteien
             § 656d Vereinbarungen über die Maklerkosten
       Titel 11 Auslobung
          § 657 Bindendes Versprechen
          § 658 Widerruf
          § 659 Mehrfache Vornahme
          § 660 Mitwirkung mehrerer
          § 661 Preisausschreiben
          § 661a Gewinnzusagen
       Titel 12 Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag und Zahlungsdienste
          Untertitel 1 Auftrag
             § 662 Vertragstypische Pflichten beim Auftrag
             § 663 Anzeigepflicht bei Ablehnung
             § 664 Unübertragbarkeit; Haftung für Gehilfen
             § 665 Abweichung von Weisungen
             § 666 Auskunfts- und Rechenschaftspflicht
             § 667 Herausgabepflicht
             § 668 Verzinsung des verwendeten Geldes
             § 669 Vorschusspflicht
             § 670 Ersatz von Aufwendungen
             § 671 Widerruf; Kündigung
             § 672 Tod oder Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers
             § 673 Tod des Beauftragten
             § 674 Fiktion des Fortbestehens
          Untertitel 2 Geschäftsbesorgungsvertrag *)
             *) Amtlicher Hinweis:
             § 675 Entgeltliche Geschäftsbesorgung
             § 675a Informationspflichten
             § 675b Aufträge zur Übertragung von Wertpapieren in Systemen
          Untertitel 3 Zahlungsdienste
             Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
                § 675c Zahlungsdienste und E-Geld
                § 675d Unterrichtung bei Zahlungsdiensten
                § 675e Abweichende Vereinbarungen
             Kapitel 2 Zahlungsdienstevertrag
                § 675f Zahlungsdienstevertrag
                § 675g Änderung des Zahlungsdiensterahmenvertrags
                § 675h Ordentliche Kündigung eines Zahlungsdiensterahmenvertrags
                § 675i Ausnahmen für Kleinbetragsinstrumente und E-Geld
             Kapitel 3 Erbringung und Nutzung von Zahlungsdiensten
                Unterkapitel 1 Autorisierung von Zahlungsvorgängen; Zahlungsinstrumente; Verweigerung des Zugangs zum Zahlungskonto
                   § 675j Zustimmung und Widerruf der Zustimmung
                   § 675k Begrenzung der Nutzung eines Zahlungsinstruments; Verweigerung des Zugangs zum Zahlungskonto
                   § 675l Pflichten des Zahlungsdienstnutzers in Bezug auf Zahlungsinstrumente
                   § 675m Pflichten des Zahlungsdienstleisters in Bezug auf Zahlungsinstrumente; Risiko der Versendung
                Unterkapitel 2 Ausführung von Zahlungsvorgängen
                   § 675n Zugang von Zahlungsaufträgen
                   § 675o Ablehnung von Zahlungsaufträgen
                   § 675p Unwiderruflichkeit eines Zahlungsauftrags
                   § 675q Entgelte bei Zahlungsvorgängen
                   § 675r Ausführung eines Zahlungsvorgangs anhand von Kundenkennungen
                   § 675s Ausführungsfrist für Zahlungsvorgänge
                   § 675t Wertstellungsdatum und Verfügbarkeit von Geldbeträgen; Sperrung eines verfügbaren Geldbetrags
                Unterkapitel 3 Haftung
                   § 675u Haftung des Zahlungsdienstleisters für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge
                   § 675v Haftung des Zahlers bei missbräuchlicher Nutzung eines Zahlungsinstruments
                   § 675w Nachweis der Authentifizierung
                   § 675x Erstattungsanspruch bei einem vom oder über den Zahlungsempfänger ausgelösten autorisierten Zahlungsvorgang
                   § 675y Haftung der Zahlungsdienstleister bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung eines Zahlungsauftrags; Nachforschungspflicht
                   § 675z Sonstige Ansprüche bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung eines Zahlungsauftrags oder bei einem nicht autorisierten Zahlungsvorgang
                   § 676 Nachweis der Ausführung von Zahlungsvorgängen
                   § 676a Ausgleichsanspruch
                   § 676b Anzeige nicht autorisierter oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungsvorgänge
                   § 676c Haftungsausschluss
       Titel 13 Geschäftsführung ohne Auftrag
          § 677 Pflichten des Geschäftsführers
          § 678 Geschäftsführung gegen den Willen des Geschäftsherrn
          § 679 Unbeachtlichkeit des entgegenstehenden Willens des Geschäftsherrn
          § 680 Geschäftsführung zur Gefahrenabwehr
          § 681 Nebenpflichten des Geschäftsführers
          § 682 Fehlende Geschäftsfähigkeit des Geschäftsführers
          § 683 Ersatz von Aufwendungen
          § 684 Herausgabe der Bereicherung
          § 685 Schenkungsabsicht
          § 686 Irrtum über die Person des Geschäftsherrn
          § 687 Unechte Geschäftsführung
       Titel 14 Verwahrung
          § 688 Vertragstypische Pflichten bei der Verwahrung
          § 689 Vergütung
          § 690 Haftung bei unentgeltlicher Verwahrung
          § 691 Hinterlegung bei Dritten
          § 692 Änderung der Aufbewahrung
          § 693 Ersatz von Aufwendungen
          § 694 Schadensersatzpflicht des Hinterlegers
          § 695 Rückforderungsrecht des Hinterlegers
          § 696 Rücknahmeanspruch des Verwahrers
          § 697 Rückgabeort
          § 698 Verzinsung des verwendeten Geldes
          § 699 Fälligkeit der Vergütung
          § 700 Unregelmäßiger Verwahrungsvertrag
       Titel 15 Einbringung von Sachen bei Gastwirten
          § 701 Haftung des Gastwirts
          § 702 Beschränkung der Haftung; Wertsachen
          § 702a Erlass der Haftung
          § 703 Erlöschen des Schadensersatzanspruchs
          § 704 Pfandrecht des Gastwirts
       Titel 16 Gesellschaft
          § 705 Inhalt des Gesellschaftsvertrags
          § 706 Beiträge der Gesellschafter
          § 707 Erhöhung des vereinbarten Beitrags
          § 707d Verordnungsermächtigung
          § 708 Haftung der Gesellschafter
          § 709 Gemeinschaftliche Geschäftsführung
          § 710 Übertragung der Geschäftsführung
          § 711 Widerspruchsrecht
          § 712 Entziehung und Kündigung der Geschäftsführung
          § 713 Rechte und Pflichten der geschäftsführenden Gesellschafter
          § 714 Vertretungsmacht
          § 715 Entziehung der Vertretungsmacht
          § 716 Kontrollrecht der Gesellschafter
          § 717 Nichtübertragbarkeit der Gesellschafterrechte
          § 718 Gesellschaftsvermögen
          § 719 Gesamthänderische Bindung
          § 720 Schutz des gutgläubigen Schuldners
          § 721 Gewinn- und Verlustverteilung
          § 722 Anteile am Gewinn und Verlust
          § 723 Kündigung durch Gesellschafter
          § 724 Kündigung bei Gesellschaft auf Lebenszeit oder fortgesetzter Gesellschaft
          § 725 Kündigung durch Pfändungspfandgläubiger
          § 726 Auflösung wegen Erreichens oder Unmöglichwerdens des Zweckes
          § 727 Auflösung durch Tod eines Gesellschafters
          § 728 Auflösung durch Insolvenz der Gesellschaft oder eines Gesellschafters
          § 729 Fortdauer der Geschäftsführungsbefugnis
          § 730 Auseinandersetzung; Geschäftsführung
          § 731 Verfahren bei Auseinandersetzung
          § 732 Rückgabe von Gegenständen
          § 733 Berichtigung der Gesellschaftsschulden; Erstattung der Einlagen
          § 734 Verteilung des Überschusses
          § 735 Nachschusspflicht bei Verlust
          § 736 Ausscheiden eines Gesellschafters, Nachhaftung
          § 737 Ausschluss eines Gesellschafters
          § 738 Auseinandersetzung beim Ausscheiden
          § 739 Haftung für Fehlbetrag
          § 740 Beteiligung am Ergebnis schwebender Geschäfte
       Titel 17 Gemeinschaft
          § 741 Gemeinschaft nach Bruchteilen
          § 742 Gleiche Anteile
          § 743 Früchteanteil; Gebrauchsbefugnis
          § 744 Gemeinschaftliche Verwaltung
          § 745 Verwaltung und Benutzung durch Beschluss
          § 746 Wirkung gegen Sondernachfolger
          § 747 Verfügung über Anteil und gemeinschaftliche Gegenstände
          § 748 Lasten- und Kostentragung
          § 749 Aufhebungsanspruch
          § 750 Ausschluss der Aufhebung im Todesfall
          § 751 Ausschluss der Aufhebung und Sondernachfolger
          § 752 Teilung in Natur
          § 753 Teilung durch Verkauf
          § 754 Verkauf gemeinschaftlicher Forderungen
          § 755 Berichtigung einer Gesamtschuld
          § 756 Berichtigung einer Teilhaberschuld
          § 757 Gewährleistung bei Zuteilung an einen Teilhaber
          § 758 Unverjährbarkeit des Aufhebungsanspruchs
       Titel 18 Leibrente
          § 759 Dauer und Betrag der Rente
          § 760 Vorauszahlung
          § 761 Form des Leibrentenversprechens
       Titel 19 Unvollkommene Verbindlichkeiten
          § 762 Spiel, Wette
          § 763 Lotterie- und Ausspielvertrag
          § 764 (weggefallen)
       Titel 20 Bürgschaft
          § 765 Vertragstypische Pflichten bei der Bürgschaft
          § 766 Schriftform der Bürgschaftserklärung
          § 767 Umfang der Bürgschaftsschuld
          § 768 Einreden des Bürgen
          § 769 Mitbürgschaft
          § 770 Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit
          § 771 Einrede der Vorausklage
          § 772 Vollstreckungs- und Verwertungspflicht des Gläubigers
          § 773 Ausschluss der Einrede der Vorausklage
          § 774 Gesetzlicher Forderungsübergang
          § 775 Anspruch des Bürgen auf Befreiung
          § 776 Aufgabe einer Sicherheit
          § 777 Bürgschaft auf Zeit
          § 778 Kreditauftrag
       Titel 21 Vergleich
          § 779 Begriff des Vergleichs, Irrtum über die Vergleichsgrundlage
       Titel 22 Schuldversprechen, Schuldanerkenntnis
          § 780 Schuldversprechen
          § 781 Schuldanerkenntnis
          § 782 Formfreiheit bei Vergleich
       Titel 23 Anweisung
          § 783 Rechte aus der Anweisung
          § 784 Annahme der Anweisung
          § 785 Aushändigung der Anweisung
          § 786 (weggefallen)
          § 787 Anweisung auf Schuld
          § 788 Valutaverhältnis
          § 789 Anzeigepflicht des Anweisungsempfängers
          § 790 Widerruf der Anweisung
          § 791 Tod oder Geschäftsunfähigkeit eines Beteiligten
          § 792 Übertragung der Anweisung
       Titel 24 Schuldverschreibung auf den Inhaber
          § 793 Rechte aus der Schuldverschreibung auf den Inhaber
          § 794 Haftung des Ausstellers
          § 795 (weggefallen)
          § 796 Einwendungen des Ausstellers
          § 797 Leistungspflicht nur gegen Aushändigung
          § 798 Ersatzurkunde
          § 799 Kraftloserklärung
          § 800 Wirkung der Kraftloserklärung
          § 801 Erlöschen; Verjährung
          § 802 Zahlungssperre
          § 803 Zinsscheine
          § 804 Verlust von Zins- oder ähnlichen Scheinen
          § 805 Neue Zins- und Rentenscheine
          § 806 Umschreibung auf den Namen
          § 807 Inhaberkarten und -marken
          § 808 Namenspapiere mit Inhaberklausel
       Titel 25 Vorlegung von Sachen
          § 809 Besichtigung einer Sache
          § 810 Einsicht in Urkunden
          § 811 Vorlegungsort, Gefahr und Kosten
       Titel 26 Ungerechtfertigte Bereicherung
          § 812 Herausgabeanspruch
          § 813 Erfüllung trotz Einrede
          § 814 Kenntnis der Nichtschuld
          § 815 Nichteintritt des Erfolgs
          § 816 Verfügung eines Nichtberechtigten
          § 817 Verstoß gegen Gesetz oder gute Sitten
          § 818 Umfang des Bereicherungsanspruchs
          § 819 Verschärfte Haftung bei Kenntnis und bei Gesetzes- oder Sittenverstoß
          § 820 Verschärfte Haftung bei ungewissem Erfolgseintritt
          § 821 Einrede der Bereicherung
          § 822 Herausgabepflicht Dritter
       Titel 27 Unerlaubte Handlungen
          § 823 Schadensersatzpflicht
          § 824 Kreditgefährdung
          § 825 Bestimmung zu sexuellen Handlungen
          § 826 Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung
          § 827 Ausschluss und Minderung der Verantwortlichkeit
          § 828 Minderjährige
          § 829 Ersatzpflicht aus Billigkeitsgründen
          § 830 Mittäter und Beteiligte
          § 831 Haftung für den Verrichtungsgehilfen
          § 832 Haftung des Aufsichtspflichtigen
          § 833 Haftung des Tierhalters
          § 834 Haftung des Tieraufsehers
          § 835 (weggefallen)
          § 836 Haftung des Grundstücksbesitzers
          § 837 Haftung des Gebäudebesitzers
          § 838 Haftung des Gebäudeunterhaltungspflichtigen
          § 839 Haftung bei Amtspflichtverletzung
          § 839a Haftung des gerichtlichen Sachverständigen
          § 840 Haftung mehrerer
          § 841 Ausgleichung bei Beamtenhaftung
          § 842 Umfang der Ersatzpflicht bei Verletzung einer Person
          § 843 Geldrente oder Kapitalabfindung
          § 844 Ersatzansprüche Dritter bei Tötung
          § 845 Ersatzansprüche wegen entgangener Dienste
          § 846 Mitverschulden des Verletzten
          § 847 (weggefallen)
          § 848 Haftung für Zufall bei Entziehung einer Sache
          § 849 Verzinsung der Ersatzsumme
          § 850 Ersatz von Verwendungen
          § 851 Ersatzleistung an Nichtberechtigten
          § 852 Herausgabeanspruch nach Eintritt der Verjährung
          § 853 Arglisteinrede
Buch 3 Sachenrecht
    Abschnitt 1 Besitz
       § 854 Erwerb des Besitzes
       § 855 Besitzdiener
       § 856 Beendigung des Besitzes
       § 857 Vererblichkeit
       § 858 Verbotene Eigenmacht
       § 859 Selbsthilfe des Besitzers
       § 860 Selbsthilfe des Besitzdieners
       § 861 Anspruch wegen Besitzentziehung
       § 862 Anspruch wegen Besitzstörung
       § 863 Einwendungen des Entziehers oder Störers
       § 864 Erlöschen der Besitzansprüche
       § 865 Teilbesitz
       § 866 Mitbesitz
       § 867 Verfolgungsrecht des Besitzers
       § 868 Mittelbarer Besitz
       § 869 Ansprüche des mittelbaren Besitzers
       § 870 Übertragung des mittelbaren Besitzes
       § 871 Mehrstufiger mittelbarer Besitz
       § 872 Eigenbesitz
    Abschnitt 2 Allgemeine Vorschriften über Rechte an Grundstücken
       § 873 Erwerb durch Einigung und Eintragung
       § 874 Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung
       § 875 Aufhebung eines Rechts
       § 876 Aufhebung eines belasteten Rechts
       § 877 Rechtsänderungen
       § 878 Nachträgliche Verfügungsbeschränkungen
       § 879 Rangverhältnis mehrerer Rechte
       § 880 Rangänderung
       § 881 Rangvorbehalt
       § 882 Höchstbetrag des Wertersatzes
       § 883 Voraussetzungen und Wirkung der Vormerkung
       § 884 Wirkung gegenüber Erben
       § 885 Voraussetzung für die Eintragung der Vormerkung
       § 886 Beseitigungsanspruch
       § 887 Aufgebot des Vormerkungsgläubigers
       § 888 Anspruch des Vormerkungsberechtigten auf Zustimmung
       § 889 Ausschluss der Konsolidation bei dinglichen Rechten
       § 890 Vereinigung von Grundstücken; Zuschreibung
       § 891 Gesetzliche Vermutung
       § 892 Öffentlicher Glaube des Grundbuchs
       § 893 Rechtsgeschäft mit dem Eingetragenen
       § 894 Berichtigung des Grundbuchs
       § 895 Voreintragung des Verpflichteten
       § 896 Vorlegung des Briefes
       § 897 Kosten der Berichtigung
       § 898 Unverjährbarkeit der Berichtigungsansprüche
       § 899 Eintragung eines Widerspruchs
       § 899a Maßgaben für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts
       § 900 Buchersitzung
       § 901 Erlöschen nicht eingetragener Rechte
       § 902 Unverjährbarkeit eingetragener Rechte
    Abschnitt 3 Eigentum
       Titel 1 Inhalt des Eigentums
          § 903 Befugnisse des Eigentümers
          § 904 Notstand
          § 905 Begrenzung des Eigentums
          § 906 Zuführung unwägbarer Stoffe
          § 907 Gefahr drohende Anlagen
          § 908 Drohender Gebäudeeinsturz
          § 909 Vertiefung
          § 910 Überhang
          § 911 Überfall
          § 912 Überbau; Duldungspflicht
          § 913 Zahlung der Überbaurente
          § 914 Rang, Eintragung und Erlöschen der Rente
          § 915 Abkauf
          § 916 Beeinträchtigung von Erbbaurecht oder Dienstbarkeit
          § 917 Notweg
          § 918 Ausschluss des Notwegrechts
          § 919 Grenzabmarkung
          § 920 Grenzverwirrung
          § 921 Gemeinschaftliche Benutzung von Grenzanlagen
          § 922 Art der Benutzung und Unterhaltung
          § 923 Grenzbaum
          § 924 Unverjährbarkeit nachbarrechtlicher Ansprüche
       Titel 2 Erwerb und Verlust des Eigentums an Grundstücken
          § 925 Auflassung
          § 925a Urkunde über Grundgeschäft
          § 926 Zubehör des Grundstücks
          § 927 Aufgebotsverfahren
          § 928 Aufgabe des Eigentums, Aneignung des Fiskus
       Titel 3 Erwerb und Verlust des Eigentums an beweglichen Sachen
          Untertitel 1 Übertragung
             § 929 Einigung und Übergabe
             § 929a Einigung bei nicht eingetragenem Seeschiff
             § 930 Besitzkonstitut
             § 931 Abtretung des Herausgabeanspruchs
             § 932 Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten
             § 932a Gutgläubiger Erwerb nicht eingetragener Seeschiffe
             § 933 Gutgläubiger Erwerb bei Besitzkonstitut
             § 934 Gutgläubiger Erwerb bei Abtretung des Herausgabeanspruchs
             § 935 Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen
             § 936 Erlöschen von Rechten Dritter
          Untertitel 2 Ersitzung
             § 937 Voraussetzungen, Ausschluss bei Kenntnis
             § 938 Vermutung des Eigenbesitzes
             § 939 Hemmung der Ersitzung
             § 940 Unterbrechung durch Besitzverlust
             § 941 Unterbrechung durch Vollstreckungshandlung
             § 942 Wirkung der Unterbrechung
             § 943 Ersitzung bei Rechtsnachfolge
             § 944 Erbschaftsbesitzer
             § 945 Erlöschen von Rechten Dritter
          Untertitel 3 Verbindung, Vermischung, Verarbeitung
             § 946 Verbindung mit einem Grundstück
             § 947 Verbindung mit beweglichen Sachen
             § 948 Vermischung
             § 949 Erlöschen von Rechten Dritter
             § 950 Verarbeitung
             § 951 Entschädigung für Rechtsverlust
             § 952 Eigentum an Schuldurkunden
          Untertitel 4 Erwerb von Erzeugnissen und sonstigen Bestandteilen einer Sache
             § 953 Eigentum an getrennten Erzeugnissen und Bestandteilen
             § 954 Erwerb durch dinglich Berechtigten
             § 955 Erwerb durch gutgläubigen Eigenbesitzer
             § 956 Erwerb durch persönlich Berechtigten
             § 957 Gestattung durch den Nichtberechtigten
          Untertitel 5 Aneignung
             § 958 Eigentumserwerb an beweglichen herrenlosen Sachen
             § 959 Aufgabe des Eigentums
             § 960 Wilde Tiere
             § 961 Eigentumsverlust bei Bienenschwärmen
             § 962 Verfolgungsrecht des Eigentümers
             § 963 Vereinigung von Bienenschwärmen
             § 964 Vermischung von Bienenschwärmen
          Untertitel 6 Fund
             § 965 Anzeigepflicht des Finders
             § 966 Verwahrungspflicht
             § 967 Ablieferungspflicht
             § 968 Umfang der Haftung
             § 969 Herausgabe an den Verlierer
             § 970 Ersatz von Aufwendungen
             § 971 Finderlohn
             § 972 Zurückbehaltungsrecht des Finders
             § 973 Eigentumserwerb des Finders
             § 974 Eigentumserwerb nach Verschweigung
             § 975 Rechte des Finders nach Ablieferung
             § 976 Eigentumserwerb der Gemeinde
             § 977 Bereicherungsanspruch
             § 978 Fund in öffentlicher Behörde oder Verkehrsanstalt
             § 979 Verwertung; Verordnungsermächtigung
             § 980 Öffentliche Bekanntmachung des Fundes
             § 981 Empfang des Versteigerungserlöses
             § 982 Ausführungsvorschriften
             § 983 Unanbringbare Sachen bei Behörden
             § 984 Schatzfund
       Titel 4 Ansprüche aus dem Eigentum
          § 985 Herausgabeanspruch
          § 986 Einwendungen des Besitzers
          § 987 Nutzungen nach Rechtshängigkeit
          § 988 Nutzungen des unentgeltlichen Besitzers
          § 989 Schadensersatz nach Rechtshängigkeit
          § 990 Haftung des Besitzers bei Kenntnis
          § 991 Haftung des Besitzmittlers
          § 992 Haftung des deliktischen Besitzers
          § 993 Haftung des redlichen Besitzers
          § 994 Notwendige Verwendungen
          § 995 Lasten
          § 996 Nützliche Verwendungen
          § 997 Wegnahmerecht
          § 998 Bestellungskosten bei landwirtschaftlichem Grundstück
          § 999 Ersatz von Verwendungen des Rechtsvorgängers
          § 1000 Zurückbehaltungsrecht des Besitzers
          § 1001 Klage auf Verwendungsersatz
          § 1002 Erlöschen des Verwendungsanspruchs
          § 1003 Befriedigungsrecht des Besitzers
          § 1004 Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch
          § 1005 Verfolgungsrecht
          § 1006 Eigentumsvermutung für Besitzer
          § 1007 Ansprüche des früheren Besitzers, Ausschluss bei Kenntnis
       Titel 5 Miteigentum
          § 1008 Miteigentum nach Bruchteilen
          § 1009 Belastung zugunsten eines Miteigentümers
          § 1010 Sondernachfolger eines Miteigentümers
          § 1011 Ansprüche aus dem Miteigentum
          §§ 1012 bis 1017 (weggefallen)
    Abschnitt 4 Dienstbarkeiten
       Titel 1 Grunddienstbarkeiten
          § 1018 Gesetzlicher Inhalt der Grunddienstbarkeit
          § 1019 Vorteil des herrschenden Grundstücks
          § 1020 Schonende Ausübung
          § 1021 Vereinbarte Unterhaltungspflicht
          § 1022 Anlagen auf baulichen Anlagen
          § 1023 Verlegung der Ausübung
          § 1024 Zusammentreffen mehrerer Nutzungsrechte
          § 1025 Teilung des herrschenden Grundstücks
          § 1026 Teilung des dienenden Grundstücks
          § 1027 Beeinträchtigung der Grunddienstbarkeit
          § 1028 Verjährung
          § 1029 Besitzschutz des Rechtsbesitzers
       Titel 2 Nießbrauch
          Untertitel 1 Nießbrauch an Sachen
             § 1030 Gesetzlicher Inhalt des Nießbrauchs an Sachen
             § 1031 Erstreckung auf Zubehör
             § 1032 Bestellung an beweglichen Sachen
             § 1033 Erwerb durch Ersitzung
             § 1034 Feststellung des Zustands
             § 1035 Nießbrauch an Inbegriff von Sachen; Verzeichnis
             § 1036 Besitzrecht; Ausübung des Nießbrauchs
             § 1037 Umgestaltung
             § 1038 Wirtschaftsplan für Wald und Bergwerk
             § 1039 Übermäßige Fruchtziehung
             § 1040 Schatz
             § 1041 Erhaltung der Sache
             § 1042 Anzeigepflicht des Nießbrauchers
             § 1043 Ausbesserung oder Erneuerung
             § 1044 Duldung von Ausbesserungen
             § 1045 Versicherungspflicht des Nießbrauchers
             § 1046 Nießbrauch an der Versicherungsforderung
             § 1047 Lastentragung
             § 1048 Nießbrauch an Grundstück mit Inventar
             § 1049 Ersatz von Verwendungen
             § 1050 Abnutzung
             § 1051 Sicherheitsleistung
             § 1052 Gerichtliche Verwaltung mangels Sicherheitsleistung
             § 1053 Unterlassungsklage bei unbefugtem Gebrauch
             § 1054 Gerichtliche Verwaltung wegen Pflichtverletzung
             § 1055 Rückgabepflicht des Nießbrauchers
             § 1056 Miet- und Pachtverhältnisse bei Beendigung des Nießbrauchs
             § 1057 Verjährung der Ersatzansprüche
             § 1058 Besteller als Eigentümer
             § 1059 Unübertragbarkeit; Überlassung der Ausübung
             § 1059a Übertragbarkeit bei juristischer Person oder rechtsfähiger Personengesellschaft
             § 1059b Unpfändbarkeit
             § 1059c Übergang oder Übertragung des Nießbrauchs
             § 1059d Miet- und Pachtverhältnisse bei Übertragung des Nießbrauchs
             § 1059e Anspruch auf Einräumung des Nießbrauchs
             § 1060 Zusammentreffen mehrerer Nutzungsrechte
             § 1061 Tod des Nießbrauchers
             § 1062 Erstreckung der Aufhebung auf das Zubehör
             § 1063 Zusammentreffen mit dem Eigentum
             § 1064 Aufhebung des Nießbrauchs an beweglichen Sachen
             § 1065 Beeinträchtigung des Nießbrauchsrechts
             § 1066 Nießbrauch am Anteil eines Miteigentümers
             § 1067 Nießbrauch an verbrauchbaren Sachen
          Untertitel 2 Nießbrauch an Rechten
             § 1068 Gesetzlicher Inhalt des Nießbrauchs an Rechten
             § 1069 Bestellung
             § 1070 Nießbrauch an Recht auf Leistung
             § 1071 Aufhebung oder Änderung des belasteten Rechts
             § 1072 Beendigung des Nießbrauchs
             § 1073 Nießbrauch an einer Leibrente
             § 1074 Nießbrauch an einer Forderung; Kündigung und Einziehung
             § 1075 Wirkung der Leistung
             § 1076 Nießbrauch an verzinslicher Forderung
             § 1077 Kündigung und Zahlung
             § 1078 Mitwirkung zur Einziehung
             § 1079 Anlegung des Kapitals
             § 1080 Nießbrauch an Grund- oder Rentenschuld
             § 1081 Nießbrauch an Inhaber- oder Orderpapieren
             § 1082 Hinterlegung
             § 1083 Mitwirkung zur Einziehung
             § 1084 Verbrauchbare Sachen
          Untertitel 3 Nießbrauch an einem Vermögen
             § 1085 Bestellung des Nießbrauchs an einem Vermögen
             § 1086 Rechte der Gläubiger des Bestellers
             § 1087 Verhältnis zwischen Nießbraucher und Besteller
             § 1088 Haftung des Nießbrauchers
             § 1089 Nießbrauch an einer Erbschaft
       Titel 3 Beschränkte persönliche Dienstbarkeiten
          § 1090 Gesetzlicher Inhalt der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit
          § 1091 Umfang
          § 1092 Unübertragbarkeit; Überlassung der Ausübung
          § 1093 Wohnungsrecht
    Abschnitt 5 Vorkaufsrecht
       § 1094 Gesetzlicher Inhalt des dinglichen Vorkaufsrechts
       § 1095 Belastung eines Bruchteils
       § 1096 Erstreckung auf Zubehör
       § 1097 Bestellung für einen oder mehrere Verkaufsfälle
       § 1098 Wirkung des Vorkaufsrechts
       § 1099 Mitteilungen
       § 1100 Rechte des Käufers
       § 1101 Befreiung des Berechtigten
       § 1102 Befreiung des Käufers
       § 1103 Subjektiv-dingliches und subjektiv-persönliches Vorkaufsrecht
       § 1104 Ausschluss unbekannter Berechtigter
    Abschnitt 6 Reallasten
       § 1105 Gesetzlicher Inhalt der Reallast
       § 1106 Belastung eines Bruchteils
       § 1107 Einzelleistungen
       § 1108 Persönliche Haftung des Eigentümers
       § 1109 Teilung des herrschenden Grundstücks
       § 1110 Subjektiv-dingliche Reallast
       § 1111 Subjektiv-persönliche Reallast
       § 1112 Ausschluss unbekannter Berechtigter
    Abschnitt 7 Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld
       Titel 1 Hypothek
          § 1113 Gesetzlicher Inhalt der Hypothek
          § 1114 Belastung eines Bruchteils
          § 1115 Eintragung der Hypothek
          § 1116 Brief- und Buchhypothek
          § 1117 Erwerb der Briefhypothek
          § 1118 Haftung für Nebenforderungen
          § 1119 Erweiterung der Haftung für Zinsen
          § 1120 Erstreckung auf Erzeugnisse, Bestandteile und Zubehör
          § 1121 Enthaftung durch Veräußerung und Entfernung
          § 1122 Enthaftung ohne Veräußerung
          § 1123 Erstreckung auf Miet- oder Pachtforderung
          § 1124 Vorausverfügung über Miete oder Pacht
          § 1125 Aufrechnung gegen Miete oder Pacht
          § 1126 Erstreckung auf wiederkehrende Leistungen
          § 1127 Erstreckung auf die Versicherungsforderung
          § 1128 Gebäudeversicherung
          § 1129 Sonstige Schadensversicherung
          § 1130 Wiederherstellungsklausel
          § 1131 Zuschreibung eines Grundstücks
          § 1132 Gesamthypothek
          § 1133 Gefährdung der Sicherheit der Hypothek
          § 1134 Unterlassungsklage
          § 1135 Verschlechterung des Zubehörs
          § 1136 Rechtsgeschäftliche Verfügungsbeschränkung
          § 1137 Einreden des Eigentümers
          § 1138 Öffentlicher Glaube des Grundbuchs
          § 1139 Widerspruch bei Darlehensbuchhypothek
          § 1140 Hypothekenbrief und Unrichtigkeit des Grundbuchs
          § 1141 Kündigung der Hypothek
          § 1142 Befriedigungsrecht des Eigentümers
          § 1143 Übergang der Forderung
          § 1144 Aushändigung der Urkunden
          § 1145 Teilweise Befriedigung
          § 1146 Verzugszinsen
          § 1147 Befriedigung durch Zwangsvollstreckung
          § 1148 Eigentumsfiktion
          § 1149 Unzulässige Befriedigungsabreden
          § 1150 Ablösungsrecht Dritter
          § 1151 Rangänderung bei Teilhypotheken
          § 1152 Teilhypothekenbrief
          § 1153 Übertragung von Hypothek und Forderung
          § 1154 Abtretung der Forderung
          § 1155 Öffentlicher Glaube beglaubigter Abtretungserklärungen
          § 1156 Rechtsverhältnis zwischen Eigentümer und neuem Gläubiger
          § 1157 Fortbestehen der Einreden gegen die Hypothek
          § 1158 Künftige Nebenleistungen
          § 1159 Rückständige Nebenleistungen
          § 1160 Geltendmachung der Briefhypothek
          § 1161 Geltendmachung der Forderung
          § 1162 Aufgebot des Hypothekenbriefs
          § 1163 Eigentümerhypothek
          § 1164 Übergang der Hypothek auf den Schuldner
          § 1165 Freiwerden des Schuldners
          § 1166 Benachrichtigung des Schuldners
          § 1167 Aushändigung der Berichtigungsurkunden
          § 1168 Verzicht auf die Hypothek
          § 1169 Rechtszerstörende Einrede
          § 1170 Ausschluss unbekannter Gläubiger
          § 1171 Ausschluss durch Hinterlegung
          § 1172 Eigentümergesamthypothek
          § 1173 Befriedigung durch einen der Eigentümer
          § 1174 Befriedigung durch den persönlichen Schuldner
          § 1175 Verzicht auf die Gesamthypothek
          § 1176 Eigentümerteilhypothek; Kollisionsklausel
          § 1177 Eigentümergrundschuld, Eigentümerhypothek
          § 1178 Hypothek für Nebenleistungen und Kosten
          § 1179 Löschungsvormerkung
          § 1179a Löschungsanspruch bei fremden Rechten
          § 1179b Löschungsanspruch bei eigenem Recht
          § 1180 Auswechslung der Forderung
          § 1181 Erlöschen durch Befriedigung aus dem Grundstück
          § 1182 Übergang bei Befriedigung aus der Gesamthypothek
          § 1183 Aufhebung der Hypothek
          § 1184 Sicherungshypothek
          § 1185 Buchhypothek; unanwendbare Vorschriften
          § 1186 Zulässige Umwandlungen
          § 1187 Sicherungshypothek für Inhaber- und Orderpapiere
          § 1188 Sondervorschrift für Schuldverschreibungen auf den Inhaber
          § 1189 Bestellung eines Grundbuchvertreters
          § 1190 Höchstbetragshypothek
       Titel 2 Grundschuld, Rentenschuld
          Untertitel 1 Grundschuld
             § 1191 Gesetzlicher Inhalt der Grundschuld
             § 1192 Anwendbare Vorschriften
             § 1193 Kündigung
             § 1194 Zahlungsort
             § 1195 Inhabergrundschuld
             § 1196 Eigentümergrundschuld
             § 1197 Abweichungen von der Fremdgrundschuld
             § 1198 Zulässige Umwandlungen
          Untertitel 2 Rentenschuld
             § 1199 Gesetzlicher Inhalt der Rentenschuld
             § 1200 Anwendbare Vorschriften
             § 1201 Ablösungsrecht
             § 1202 Kündigung
             § 1203 Zulässige Umwandlungen
    Abschnitt 8 Pfandrecht an beweglichen Sachen und an Rechten
       Titel 1 Pfandrecht an beweglichen Sachen
          § 1204 Gesetzlicher Inhalt des Pfandrechts an beweglichen Sachen
          § 1205 Bestellung
          § 1206 Übergabeersatz durch Einräumung des Mitbesitzes
          § 1207 Verpfändung durch Nichtberechtigten
          § 1208 Gutgläubiger Erwerb des Vorrangs
          § 1209 Rang des Pfandrechts
          § 1210 Umfang der Haftung des Pfandes
          § 1211 Einreden des Verpfänders
          § 1212 Erstreckung auf getrennte Erzeugnisse
          § 1213 Nutzungspfand
          § 1214 Pflichten des nutzungsberechtigten Pfandgläubigers
          § 1215 Verwahrungspflicht
          § 1216 Ersatz von Verwendungen
          § 1217 Rechtsverletzung durch den Pfandgläubiger
          § 1218 Rechte des Verpfänders bei drohendem Verderb
          § 1219 Rechte des Pfandgläubigers bei drohendem Verderb
          § 1220 Androhung der Versteigerung
          § 1221 Freihändiger Verkauf
          § 1222 Pfandrecht an mehreren Sachen
          § 1223 Rückgabepflicht; Einlösungsrecht
          § 1224 Befriedigung durch Hinterlegung oder Aufrechnung
          § 1225 Forderungsübergang auf den Verpfänder
          § 1226 Verjährung der Ersatzansprüche
          § 1227 Schutz des Pfandrechts
          § 1228 Befriedigung durch Pfandverkauf
          § 1229 Verbot der Verfallvereinbarung
          § 1230 Auswahl unter mehreren Pfändern
          § 1231 Herausgabe des Pfandes zum Verkauf
          § 1232 Nachstehende Pfandgläubiger
          § 1233 Ausführung des Verkaufs
          § 1234 Verkaufsandrohung; Wartefrist
          § 1235 Öffentliche Versteigerung
          § 1236 Versteigerungsort
          § 1237 Öffentliche Bekanntmachung
          § 1238 Verkaufsbedingungen
          § 1239 Mitbieten durch Gläubiger und Eigentümer
          § 1240 Gold- und Silbersachen
          § 1241 Benachrichtigung des Eigentümers
          § 1242 Wirkungen der rechtmäßigen Veräußerung
          § 1243 Rechtswidrige Veräußerung
          § 1244 Gutgläubiger Erwerb
          § 1245 Abweichende Vereinbarungen
          § 1246 Abweichung aus Billigkeitsgründen
          § 1247 Erlös aus dem Pfande
          § 1248 Eigentumsvermutung
          § 1249 Ablösungsrecht
          § 1250 Übertragung der Forderung
          § 1251 Wirkung des Pfandrechtsübergangs
          § 1252 Erlöschen mit der Forderung
          § 1253 Erlöschen durch Rückgabe
          § 1254 Anspruch auf Rückgabe
          § 1255 Aufhebung des Pfandrechts
          § 1256 Zusammentreffen von Pfandrecht und Eigentum
          § 1257 Gesetzliches Pfandrecht
          § 1258 Pfandrecht am Anteil eines Miteigentümers
          § 1259 Verwertung des gewerblichen Pfandes
          §§ 1260 bis 1272 (weggefallen)
       Titel 2 Pfandrecht an Rechten
          § 1273 Gesetzlicher Inhalt des Pfandrechts an Rechten
          § 1274 Bestellung
          § 1275 Pfandrecht an Recht auf Leistung
          § 1276 Aufhebung oder Änderung des verpfändeten Rechts
          § 1277 Befriedigung durch Zwangsvollstreckung
          § 1278 Erlöschen durch Rückgabe
          § 1279 Pfandrecht an einer Forderung
          § 1280 Anzeige an den Schuldner
          § 1281 Leistung vor Fälligkeit
          § 1282 Leistung nach Fälligkeit
          § 1283 Kündigung
          § 1284 Abweichende Vereinbarungen
          § 1285 Mitwirkung zur Einziehung
          § 1286 Kündigungspflicht bei Gefährdung
          § 1287 Wirkung der Leistung
          § 1288 Anlegung eingezogenen Geldes
          § 1289 Erstreckung auf die Zinsen
          § 1290 Einziehung bei mehrfacher Verpfändung
          § 1291 Pfandrecht an Grund- oder Rentenschuld
          § 1292 Verpfändung von Orderpapieren
          § 1293 Pfandrecht an Inhaberpapieren
          § 1294 Einziehung und Kündigung
          § 1295 Freihändiger Verkauf von Orderpapieren
          § 1296 Erstreckung auf Zinsscheine
Buch 4 Familienrecht
    Abschnitt 1 Bürgerliche Ehe
       Titel 1 Verlöbnis
          § 1297 Kein Antrag auf Eingehung der Ehe, Nichtigkeit eines Strafversprechens
          § 1298 Ersatzpflicht bei Rücktritt
          § 1299 Rücktritt aus Verschulden des anderen Teils
          § 1300 (weggefallen)
          § 1301 Rückgabe der Geschenke
          § 1302 Verjährung
       Titel 2 Eingehung der Ehe
          Untertitel 1 Ehefähigkeit
             § 1303 Ehemündigkeit
             § 1304 Geschäftsunfähigkeit
             § 1305 (weggefallen)
          Untertitel 2 Eheverbote
             § 1306 Bestehende Ehe oder Lebenspartnerschaft
             § 1307 Verwandtschaft
             § 1308 Annahme als Kind
          Untertitel 3 Ehefähigkeitszeugnis
             § 1309 Ehefähigkeitszeugnis für Ausländer
          Untertitel 4 Eheschließung
             § 1310 Zuständigkeit des Standesbeamten, Heilung fehlerhafter Ehen
             § 1311 Persönliche Erklärung
             § 1312 Trauung
       Titel 3 Aufhebung der Ehe
          § 1313 Aufhebung durch richterliche Entscheidung
          § 1314 Aufhebungsgründe
          § 1315 Ausschluss der Aufhebung
          § 1316 Antragsberechtigung
          § 1317 Antragsfrist
          § 1318 Folgen der Aufhebung
       Titel 4 Wiederverheiratung nach Todeserklärung
          § 1319 Aufhebung der bisherigen Ehe
          § 1320 Aufhebung der neuen Ehe
          §§ 1321 bis 1352 (weggefallen)
       Titel 5 Wirkungen der Ehe im Allgemeinen
          § 1353 Eheliche Lebensgemeinschaft
          § 1354 (weggefallen)
          § 1355 Ehename
          § 1356 Haushaltsführung, Erwerbstätigkeit
          § 1357 Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs
          § 1358 (weggefallen)
          § 1359 Umfang der Sorgfaltspflicht
          § 1360 Verpflichtung zum Familienunterhalt
          § 1360a Umfang der Unterhaltspflicht
          § 1360b Zuvielleistung
          § 1361 Unterhalt bei Getrenntleben
          § 1361a Verteilung der Haushaltsgegenstände bei Getrenntleben
          § 1361b Ehewohnung bei Getrenntleben
          § 1362 Eigentumsvermutung
       Titel 6 Eheliches Güterrecht
          Untertitel 1 Gesetzliches Güterrecht
             § 1363 Zugewinngemeinschaft
             § 1364 Vermögensverwaltung
             § 1365 Verfügung über Vermögen im Ganzen
             § 1366 Genehmigung von Verträgen
             § 1367 Einseitige Rechtsgeschäfte
             § 1368 Geltendmachung der Unwirksamkeit
             § 1369 Verfügungen über Haushaltsgegenstände
             § 1370 (aufgehoben)
             § 1371 Zugewinnausgleich im Todesfall
             § 1372 Zugewinnausgleich in anderen Fällen
             § 1373 Zugewinn
             § 1374 Anfangsvermögen
             § 1375 Endvermögen
             § 1376 Wertermittlung des Anfangs- und Endvermögens
             § 1377 Verzeichnis des Anfangsvermögens
             § 1378 Ausgleichsforderung
             § 1379 Auskunftspflicht
             § 1380 Anrechnung von Vorausempfängen
             § 1381 Leistungsverweigerung wegen grober Unbilligkeit
             § 1382 Stundung
             § 1383 Übertragung von Vermögensgegenständen
             § 1384 Berechnungszeitpunkt des Zugewinns und Höhe der Ausgleichsforderung bei Scheidung
             § 1385 Vorzeitiger Zugewinnausgleich des ausgleichsberechtigten Ehegatten bei vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft
             § 1386 Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft
             § 1387 Berechnungszeitpunkt des Zugewinns und Höhe der Ausgleichsforderung bei vorzeitigem Ausgleich oder vorzeitiger Aufhebung
             § 1388 Eintritt der Gütertrennung
             § 1389 (aufgehoben)
             § 1390 Ansprüche des Ausgleichsberechtigten gegen Dritte
             §§ 1391 bis 1407 (weggefallen)
          Untertitel 2 Vertragliches Güterrecht
             Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
                § 1408 Ehevertrag, Vertragsfreiheit
                § 1409 Beschränkung der Vertragsfreiheit
                § 1410 Form
                § 1411 Eheverträge Betreuter
                § 1412 Wirkung gegenüber Dritten
                § 1413 Widerruf der Überlassung der Vermögensverwaltung
             Kapitel 2 Gütertrennung
                § 1414 Eintritt der Gütertrennung
             Kapitel 3 Gütergemeinschaft
                Unterkapitel 1 Allgemeine Vorschriften
                   § 1415 Vereinbarung durch Ehevertrag
                   § 1416 Gesamtgut
                   § 1417 Sondergut
                   § 1418 Vorbehaltsgut
                   § 1419 Gesamthandsgemeinschaft
                   § 1420 Verwendung zum Unterhalt
                   § 1421 Verwaltung des Gesamtguts
                Unterkapitel 2 Verwaltung des Gesamtguts durch einen Ehegatten
                   § 1422 Inhalt des Verwaltungsrechts
                   § 1423 Verfügung über das Gesamtgut im Ganzen
                   § 1424 Verfügung über Grundstücke, Schiffe oder Schiffsbauwerke
                   § 1425 Schenkungen
                   § 1426 Ersetzung der Zustimmung des anderen Ehegatten
                   § 1427 Rechtsfolgen fehlender Einwilligung
                   § 1428 Verfügungen ohne Zustimmung
                   § 1429 Notverwaltungsrecht
                   § 1430 Ersetzung der Zustimmung des Verwalters
                   § 1431 Selbständiges Erwerbsgeschäft
                   § 1432 Annahme einer Erbschaft; Ablehnung von Vertragsantrag oder Schenkung
                   § 1433 Fortsetzung eines Rechtsstreits
                   § 1434 Ungerechtfertigte Bereicherung des Gesamtguts
                   § 1435 Pflichten des Verwalters
                   § 1436 Verwalter unter Betreuung
                   § 1437 Gesamtgutsverbindlichkeiten; persönliche Haftung
                   § 1438 Haftung des Gesamtguts
                   § 1439 Keine Haftung bei Erwerb einer Erbschaft
                   § 1440 Haftung für Vorbehalts- oder Sondergut
                   § 1441 Haftung im Innenverhältnis
                   § 1442 Verbindlichkeiten des Sonderguts und eines Erwerbsgeschäfts
                   § 1443 Prozesskosten
                   § 1444 Kosten der Ausstattung eines Kindes
                   § 1445 Ausgleichung zwischen Vorbehalts-, Sonder- und Gesamtgut
                   § 1446 Fälligkeit des Ausgleichsanspruchs
                   § 1447 Aufhebungsantrag des nicht verwaltenden Ehegatten
                   § 1448 Aufhebungsantrag des Verwalters
                   § 1449 Wirkung der richterlichen Aufhebungsentscheidung
                Unterkapitel 3 Gemeinschaftliche Verwaltung des Gesamtguts durch die Ehegatten
                   § 1450 Gemeinschaftliche Verwaltung durch die Ehegatten
                   § 1451 Mitwirkungspflicht beider Ehegatten
                   § 1452 Ersetzung der Zustimmung
                   § 1453 Verfügung ohne Einwilligung
                   § 1454 Notverwaltungsrecht
                   § 1455 Verwaltungshandlungen ohne Mitwirkung des anderen Ehegatten
                   § 1456 Selbständiges Erwerbsgeschäft
                   § 1457 Ungerechtfertigte Bereicherung des Gesamtguts
                   § 1458 (aufgehoben)
                   § 1459 Gesamtgutsverbindlichkeiten; persönliche Haftung
                   § 1460 Haftung des Gesamtguts
                   § 1461 Keine Haftung bei Erwerb einer Erbschaft
                   § 1462 Haftung für Vorbehalts- oder Sondergut
                   § 1463 Haftung im Innenverhältnis
                   § 1464 Verbindlichkeiten des Sonderguts und eines Erwerbsgeschäfts
                   § 1465 Prozesskosten
                   § 1466 Kosten der Ausstattung eines nicht gemeinschaftlichen Kindes
                   § 1467 Ausgleichung zwischen Vorbehalts-, Sonder- und Gesamtgut
                   § 1468 Fälligkeit des Ausgleichsanspruchs
                   § 1469 Aufhebungsantrag
                   § 1470 Wirkung der richterlichen Aufhebungsentscheidung
                Unterkapitel 4 Auseinandersetzung des Gesamtguts
                   § 1471 Beginn der Auseinandersetzung
                   § 1472 Gemeinschaftliche Verwaltung des Gesamtguts
                   § 1473 Unmittelbare Ersetzung
                   § 1474 Durchführung der Auseinandersetzung
                   § 1475 Berichtigung der Gesamtgutsverbindlichkeiten
                   § 1476 Teilung des Überschusses
                   § 1477 Durchführung der Teilung
                   § 1478 Auseinandersetzung nach Scheidung
                   § 1479 Auseinandersetzung nach richterlicher Aufhebungsentscheidung
                   § 1480 Haftung nach der Teilung gegenüber Dritten
                   § 1481 Haftung der Ehegatten untereinander
                   § 1482 Eheauflösung durch Tod
                Unterkapitel 5 Fortgesetzte Gütergemeinschaft
                   § 1483 Eintritt der fortgesetzten Gütergemeinschaft
                   § 1484 Ablehnung der fortgesetzten Gütergemeinschaft
                   § 1485 Gesamtgut
                   § 1486 Vorbehaltsgut; Sondergut
                   § 1487 Rechtsstellung des Ehegatten und der Abkömmlinge
                   § 1488 Gesamtgutsverbindlichkeiten
                   § 1489 Persönliche Haftung für die Gesamtgutsverbindlichkeiten
                   § 1490 Tod eines Abkömmlings
                   § 1491 Verzicht eines Abkömmlings
                   § 1492 Aufhebung durch den überlebenden Ehegatten
                   § 1493 Wiederverheiratung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft des überlebenden Ehegatten
                   § 1494 Tod des überlebenden Ehegatten
                   § 1495 Aufhebungsantrag eines Abkömmlings
                   § 1496 Wirkung der richterlichen Aufhebungsentscheidung
                   § 1497 Rechtsverhältnis bis zur Auseinandersetzung
                   § 1498 Durchführung der Auseinandersetzung
                   § 1499 Verbindlichkeiten zu Lasten des überlebenden Ehegatten
                   § 1500 Verbindlichkeiten zu Lasten der Abkömmlinge
                   § 1501 Anrechnung von Abfindungen
                   § 1502 Übernahmerecht des überlebenden Ehegatten
                   § 1503 Teilung unter den Abkömmlingen
                   § 1504 Haftungsausgleich unter Abkömmlingen
                   § 1505 Ergänzung des Anteils des Abkömmlings
                   § 1506 Anteilsunwürdigkeit
                   § 1507 Zeugnis über Fortsetzung der Gütergemeinschaft
                   § 1508 (weggefallen)
                   § 1509 Ausschließung der fortgesetzten Gütergemeinschaft durch letztwillige Verfügung
                   § 1510 Wirkung der Ausschließung
                   § 1511 Ausschließung eines Abkömmlings
                   § 1512 Herabsetzung des Anteils
                   § 1513 Entziehung des Anteils
                   § 1514 Zuwendung des entzogenen Betrags
                   § 1515 Übernahmerecht eines Abkömmlings und des Ehegatten
                   § 1516 Zustimmung des anderen Ehegatten
                   § 1517 Verzicht eines Abkömmlings auf seinen Anteil
                   § 1518 Zwingendes Recht
             Kapitel 4 Wahl-Zugewinngemeinschaft
                § 1519 Vereinbarung durch Ehevertrag
                §§ 1520 bis 1557 (weggefallen)
          Untertitel 3 Güterrechtsregister
             § 1558 Zuständiges Registergericht
             § 1559 Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts
             § 1560 Antrag auf Eintragung
             § 1561 Antragserfordernisse
             § 1562 Öffentliche Bekanntmachung
             § 1563 Registereinsicht; Anwendung der Verordnung (EU) 2016/679 im Registerverfahren
       Titel 7 Scheidung der Ehe
          Untertitel 1 Scheidungsgründe
             § 1564 Scheidung durch richterliche Entscheidung
             § 1565 Scheitern der Ehe
             § 1566 Vermutung für das Scheitern
             § 1567 Getrenntleben
             § 1568 Härteklausel
          Untertitel 1a Behandlung der Ehewohnung und der Haushaltsgegenstände anlässlich der Scheidung
             § 1568a Ehewohnung
             § 1568b Haushaltsgegenstände
          Untertitel 2 Unterhalt des geschiedenen Ehegatten
             Kapitel 1 Grundsatz
                § 1569 Grundsatz der Eigenverantwortung
             Kapitel 2 Unterhaltsberechtigung
                § 1570 Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes
                § 1571 Unterhalt wegen Alters
                § 1572 Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen
                § 1573 Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit und Aufstockungsunterhalt
                § 1574 Angemessene Erwerbstätigkeit
                § 1575 Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung
                § 1576 Unterhalt aus Billigkeitsgründen
                § 1577 Bedürftigkeit
                § 1578 Maß des Unterhalts
                § 1578a Deckungsvermutung bei schadensbedingten Mehraufwendungen
                § 1578b Herabsetzung und zeitliche Begrenzung des Unterhalts wegen Unbilligkeit
                § 1579 Beschränkung oder Versagung des Unterhalts wegen grober Unbilligkeit
                § 1580 Auskunftspflicht
             Kapitel 3 Leistungsfähigkeit und Rangfolge
                § 1581 Leistungsfähigkeit
                § 1582 Rang des geschiedenen Ehegatten bei mehreren Unterhaltsberechtigten
                § 1583 Einfluss des Güterstands
                § 1584 Rangverhältnisse mehrerer Unterhaltsverpflichteter
             Kapitel 4 Gestaltung des Unterhaltsanspruchs
                § 1585 Art der Unterhaltsgewährung
                § 1585a Sicherheitsleistung
                § 1585b Unterhalt für die Vergangenheit
                § 1585c Vereinbarungen über den Unterhalt
             Kapitel 5 Ende des Unterhaltsanspruchs
                § 1586 Wiederverheiratung, Begründung einer Lebenspartnerschaft oder Tod des Berechtigten
                § 1586a Wiederaufleben des Unterhaltsanspruchs
                § 1586b Kein Erlöschen bei Tod des Verpflichteten
          Untertitel 3 Versorgungsausgleich
             § 1587 Verweis auf das Versorgungsausgleichsgesetz
             §§ 1587a bis 1587p (aufgehoben)
       Titel 8 Kirchliche Verpflichtungen
          § 1588 (keine Überschrift)
    Abschnitt 2 Verwandtschaft
       Titel 1 Allgemeine Vorschriften
          § 1589 Verwandtschaft
          § 1590 Schwägerschaft
       Titel 2 Abstammung
          § 1591 Mutterschaft
          § 1592 Vaterschaft
          § 1593 Vaterschaft bei Auflösung der Ehe durch Tod
          § 1594 Anerkennung der Vaterschaft
          § 1595 Zustimmungsbedürftigkeit der Anerkennung
          § 1596 Anerkennung und Zustimmung bei fehlender oder beschränkter Geschäftsfähigkeit
          § 1597 Formerfordernisse; Widerruf
          § 1597a Verbot der missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft
          § 1598 Unwirksamkeit von Anerkennung, Zustimmung und Widerruf
          § 1598a Anspruch auf Einwilligung in eine genetische Untersuchung zur Klärung der leiblichen Abstammung
          § 1599 Nichtbestehen der Vaterschaft
          § 1600 Anfechtungsberechtigte
          § 1600a Persönliche Anfechtung; Anfechtung bei fehlender oder beschränkter Geschäftsfähigkeit
          § 1600b Anfechtungsfristen
          § 1600c Vaterschaftsvermutung im Anfechtungsverfahren
          § 1600d Gerichtliche Feststellung der Vaterschaft
          § 1600e (aufgehoben)
       Titel 3 Unterhaltspflicht
          Untertitel 1 Allgemeine Vorschriften
             § 1601 Unterhaltsverpflichtete
             § 1602 Bedürftigkeit
             § 1603 Leistungsfähigkeit
             § 1604 Einfluss des Güterstands
             § 1605 Auskunftspflicht
             § 1606 Rangverhältnisse mehrerer Pflichtiger
             § 1607 Ersatzhaftung und gesetzlicher Forderungsübergang
             § 1608 Haftung des Ehegatten oder Lebenspartners
             § 1609 Rangfolge mehrerer Unterhaltsberechtigter
             § 1610 Maß des Unterhalts
             § 1610a Deckungsvermutung bei schadensbedingten Mehraufwendungen
             § 1611 Beschränkung oder Wegfall der Verpflichtung
             § 1612 Art der Unterhaltsgewährung
             § 1612a Mindestunterhalt minderjähriger Kinder; Verordnungsermächtigung
             § 1612b Deckung des Barbedarfs durch Kindergeld
             § 1612c Anrechnung anderer kindbezogener Leistungen
             § 1613 Unterhalt für die Vergangenheit
             § 1614 Verzicht auf den Unterhaltsanspruch; Vorausleistung
             § 1615 Erlöschen des Unterhaltsanspruchs
          Untertitel 2 Besondere Vorschriften für das Kind und seine nicht miteinander verheirateten Eltern
             § 1615a Anwendbare Vorschriften
             §§ 1615b bis 1615k (weggefallen)
             § 1615l Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt
             § 1615m Beerdigungskosten für die Mutter
             § 1615n Kein Erlöschen bei Tod des Vaters oder Totgeburt
             § 1615o (aufgehoben)
       Titel 4 Rechtsverhältnis zwischen den Eltern und dem Kind im Allgemeinen
          § 1616 Geburtsname bei Eltern mit Ehenamen
          § 1617 Geburtsname bei Eltern ohne Ehenamen und gemeinsamer Sorge
          § 1617a Geburtsname bei Eltern ohne Ehenamen und Alleinsorge
          § 1617b Name bei nachträglicher gemeinsamer Sorge oder Scheinvaterschaft
          § 1617c Name bei Namensänderung der Eltern
          § 1618 Einbenennung
          § 1618a Pflicht zu Beistand und Rücksicht
          § 1619 Dienstleistungen in Haus und Geschäft
          § 1620 Aufwendungen des Kindes für den elterlichen Haushalt
          §§ 1621 bis 1623 (weggefallen)
          § 1624 Ausstattung aus dem Elternvermögen
          § 1625 Ausstattung aus dem Kindesvermögen
       Titel 5 Elterliche Sorge
          § 1626 Elterliche Sorge, Grundsätze
          § 1626a Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern; Sorgeerklärungen
          § 1626b Besondere Wirksamkeitsvoraussetzungen der Sorgeerklärung
          § 1626c Persönliche Abgabe; beschränkt geschäftsfähiger Elternteil
          § 1626d Form; Mitteilungspflicht
          § 1626e Unwirksamkeit
          § 1627 Ausübung der elterlichen Sorge
          § 1628 Gerichtliche Entscheidung bei Meinungsverschiedenheiten der Eltern
          § 1629 Vertretung des Kindes
          § 1629a Beschränkung der Minderjährigenhaftung
          § 1630 Elterliche Sorge bei Pflegerbestellung oder Familienpflege
          § 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge
          § 1631a Ausbildung und Beruf
          § 1631b Freiheitsentziehende Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen
          § 1631c Verbot der Sterilisation
          § 1631d Beschneidung des männlichen Kindes
          § 1631e Behandlung von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung
          § 1632 Herausgabe des Kindes; Bestimmung des Umgangs; Verbleibensanordnung bei Familienpflege
          § 1633 (aufgehoben)
          §§ 1634 bis 1637 (weggefallen)
          § 1638 Beschränkung der Vermögenssorge
          § 1639 Anordnungen des Erblassers oder Zuwendenden
          § 1640 Vermögensverzeichnis
          § 1641 Schenkungsverbot
          § 1642 Anlegung von Geld
          § 1643 Genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte
          § 1644 Überlassung von Vermögensgegenständen an das Kind
          § 1645 Neues Erwerbsgeschäft
          § 1646 Erwerb mit Mitteln des Kindes
          § 1647 (weggefallen)
          § 1648 Ersatz von Aufwendungen
          § 1649 Verwendung der Einkünfte des Kindesvermögens
          §§ 1650 bis 1663 (weggefallen)
          § 1664 Beschränkte Haftung der Eltern
          § 1665 (weggefallen)
          § 1666 Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls
          § 1666a Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Vorrang öffentlicher Hilfen
          § 1667 Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindesvermögens
          §§ 1668 bis 1670 (weggefallen)
          § 1671 Übertragung der Alleinsorge bei Getrenntleben der Eltern
          § 1672 (aufgehoben)
          § 1673 Ruhen der elterlichen Sorge bei rechtlichem Hindernis
          § 1674 Ruhen der elterlichen Sorge bei tatsächlichem Hindernis
          § 1674a Ruhen der elterlichen Sorge der Mutter für ein vertraulich geborenes Kind
          § 1675 Wirkung des Ruhens
          § 1676 (weggefallen)
          § 1677 Beendigung der Sorge durch Todeserklärung
          § 1678 Folgen der tatsächlichen Verhinderung oder des Ruhens für den anderen Elternteil
          § 1679 (weggefallen)
          § 1680 Tod eines Elternteils oder Entziehung des Sorgerechts
          § 1681 Todeserklärung eines Elternteils
          § 1682 Verbleibensanordnung zugunsten von Bezugspersonen
          § 1683 (aufgehoben)
          § 1684 Umgang des Kindes mit den Eltern
          § 1685 Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen
          § 1686 Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes
          § 1686a Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters
          § 1687 Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben
          § 1687a Entscheidungsbefugnisse des nicht sorgeberechtigten Elternteils
          § 1687b Sorgerechtliche Befugnisse des Ehegatten
          § 1688 Entscheidungsbefugnisse der Pflegeperson
          §§ 1689 bis 1692 (weggefallen)
          § 1693 Gerichtliche Maßnahmen bei Verhinderung der Eltern
          §§ 1694, 1695 (weggefallen)
          § 1696 Abänderung gerichtlicher Entscheidungen und gerichtlich gebilligter Vergleiche
          § 1697 (aufgehoben)
          § 1697a Kindeswohlprinzip
          § 1698 Herausgabe des Kindesvermögens; Rechnungslegung
          § 1698a Fortführung der Geschäfte in Unkenntnis der Beendigung der elterlichen Sorge
          § 1698b Fortführung dringender Geschäfte nach Tod des Kindes
          §§ 1699 bis 1711 (weggefallen)
       Titel 6 Beistandschaft
          § 1712 Beistandschaft des Jugendamts; Aufgaben
          § 1713 Antragsberechtigte
          § 1714 Eintritt der Beistandschaft
          § 1715 Beendigung der Beistandschaft
          § 1716 Wirkungen der Beistandschaft
          § 1717 Erfordernis des gewöhnlichen Aufenthalts im Inland
          §§ 1718 bis 1740 (weggefallen)
       Titel 7 Annahme als Kind
          Untertitel 1 Annahme Minderjähriger
             § 1741 Zulässigkeit der Annahme
             § 1742 Annahme nur als gemeinschaftliches Kind
             § 1743 Mindestalter
             § 1744 Probezeit
             § 1745 Verbot der Annahme
             § 1746 Einwilligung des Kindes
             § 1747 Einwilligung der Eltern des Kindes
             § 1748 Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils
             § 1749 Einwilligung des Ehegatten
             § 1750 Einwilligungserklärung
             § 1751 Wirkung der elterlichen Einwilligung, Verpflichtung zum Unterhalt
             § 1752 Beschluss des Familiengerichts, Antrag
             § 1753 Annahme nach dem Tode
             § 1754 Wirkung der Annahme
             § 1755 Erlöschen von Verwandtschaftsverhältnissen
             § 1756 Bestehenbleiben von Verwandtschaftsverhältnissen
             § 1757 Name des Kindes
             § 1758 Offenbarungs- und Ausforschungsverbot
             § 1759 Aufhebung des Annahmeverhältnisses
             § 1760 Aufhebung wegen fehlender Erklärungen
             § 1761 Aufhebungshindernisse
             § 1762 Antragsberechtigung; Antragsfrist, Form
             § 1763 Aufhebung von Amts wegen
             § 1764 Wirkung der Aufhebung
             § 1765 Name des Kindes nach der Aufhebung
             § 1766 Ehe zwischen Annehmendem und Kind
             § 1766a Annahme von Kindern des nichtehelichen Partners
          Untertitel 2 Annahme Volljähriger
             § 1767 Zulässigkeit der Annahme, anzuwendende Vorschriften
             § 1768 Antrag
             § 1769 Verbot der Annahme
             § 1770 Wirkung der Annahme
             § 1771 Aufhebung des Annahmeverhältnisses
             § 1772 Annahme mit den Wirkungen der Minderjährigenannahme
    Abschnitt 3 Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft
       Titel 1 Vormundschaft
          Untertitel 1 Begründung der Vormundschaft
             § 1773 Voraussetzungen
             § 1774 Anordnung von Amts wegen
             § 1775 Mehrere Vormünder
             § 1776 Benennungsrecht der Eltern
             § 1777 Voraussetzungen des Benennungsrechts
             § 1778 Übergehen des benannten Vormunds
             § 1779 Auswahl durch das Familiengericht
             § 1780 Unfähigkeit zur Vormundschaft
             § 1781 Untauglichkeit zur Vormundschaft
             § 1782 Ausschluss durch die Eltern
             § 1783 (weggefallen)
             § 1784 Beamter oder Religionsdiener als Vormund
             § 1785 Übernahmepflicht
             § 1786 Ablehnungsrecht
             § 1787 Folgen der unbegründeten Ablehnung
             § 1788 Zwangsgeld
             § 1789 Bestellung durch das Familiengericht
             § 1790 Bestellung unter Vorbehalt
             § 1791 Bestallungsurkunde
             § 1791a Vereinsvormundschaft
             § 1791b Bestellte Amtsvormundschaft des Jugendamts
             § 1791c Gesetzliche Amtsvormundschaft des Jugendamts
             § 1792 Gegenvormund
          Untertitel 2 Führung der Vormundschaft
             § 1793 Aufgaben des Vormunds, Haftung des Mündels
             § 1794 Beschränkung durch Pflegschaft
             § 1795 Ausschluss der Vertretungsmacht
             § 1796 Entziehung der Vertretungsmacht
             § 1797 Mehrere Vormünder
             § 1798 Meinungsverschiedenheiten
             § 1799 Pflichten und Rechte des Gegenvormunds
             § 1800 Umfang der Personensorge
             § 1801 Religiöse Erziehung
             § 1802 Vermögensverzeichnis
             § 1803 Vermögensverwaltung bei Erbschaft oder Schenkung
             § 1804 Schenkungen des Vormunds
             § 1805 Verwendung für den Vormund
             § 1806 Anlegung von Mündelgeld
             § 1807 Art der Anlegung
             § 1808 (weggefallen)
             § 1809 Anlegung mit Sperrvermerk
             § 1810 Mitwirkung von Gegenvormund oder Familiengericht
             § 1811 Andere Anlegung
             § 1812 Verfügungen über Forderungen und Wertpapiere
             § 1813 Genehmigungsfreie Geschäfte
             § 1814 Hinterlegung von Inhaberpapieren
             § 1815 Umschreibung und Umwandlung von Inhaberpapieren
             § 1816 Sperrung von Buchforderungen
             § 1817 Befreiung
             § 1818 Anordnung der Hinterlegung
             § 1819 Genehmigung bei Hinterlegung
             § 1820 Genehmigung nach Umschreibung und Umwandlung
             § 1821 Genehmigung für Geschäfte über Grundstücke, Schiffe oder Schiffsbauwerke
             § 1822 Genehmigung für sonstige Geschäfte
             § 1823 Genehmigung bei einem Erwerbsgeschäft des Mündels
             § 1824 Genehmigung für die Überlassung von Gegenständen an den Mündel
             § 1825 Allgemeine Ermächtigung
             § 1826 Anhörung des Gegenvormunds vor Erteilung der Genehmigung
             § 1827 (weggefallen)
             § 1828 Erklärung der Genehmigung
             § 1829 Nachträgliche Genehmigung
             § 1830 Widerrufsrecht des Geschäftspartners
             § 1831 Einseitiges Rechtsgeschäft ohne Genehmigung
             § 1832 Genehmigung des Gegenvormunds
             § 1833 Haftung des Vormunds
             § 1834 Verzinsungspflicht
             § 1835 Aufwendungsersatz
             § 1835a Aufwandsentschädigung
             § 1836 Vergütung des Vormunds
             §§ 1836a, 1836b (weggefallen)
             § 1836c Einzusetzende Mittel des Mündels
             § 1836d Mittellosigkeit des Mündels
             § 1836e Gesetzlicher Forderungsübergang
          Untertitel 3 Fürsorge und Aufsicht des Familiengerichts
             § 1837 Beratung und Aufsicht
             § 1838 (weggefallen)
             § 1839 Auskunftspflicht des Vormunds
             § 1840 Bericht und Rechnungslegung
             § 1841 Inhalt der Rechnungslegung
             § 1842 Mitwirkung des Gegenvormunds
             § 1843 Prüfung durch das Familiengericht
             § 1844 (weggefallen)
             § 1845 (aufgehoben)
             § 1846 Einstweilige Maßregeln des Familiengerichts
             § 1847 Anhörung der Angehörigen
             § 1848 (weggefallen)
          Untertitel 4 Mitwirkung des Jugendamts
             §§ 1849, 1850 (weggefallen)
             § 1851 Mitteilungspflichten
          Untertitel 5 Befreite Vormundschaft
             § 1852 Befreiung durch den Vater
             § 1853 Befreiung von Hinterlegung und Sperrung
             § 1854 Befreiung von der Rechnungslegungspflicht
             § 1855 Befreiung durch die Mutter
             § 1856 Voraussetzungen der Befreiung
             § 1857 Aufhebung der Befreiung durch das Familiengericht
             § 1857a Befreiung des Jugendamts und des Vereins
             §§ 1858 bis 1881 (weggefallen)
          Untertitel 6 Beendigung der Vormundschaft
             § 1882 Wegfall der Voraussetzungen
             § 1883 (weggefallen)
             § 1884 Verschollenheit und Todeserklärung des Mündels
             § 1885 (weggefallen)
             § 1886 Entlassung des Einzelvormunds
             § 1887 Entlassung des Jugendamts oder Vereins
             § 1888 Entlassung von Beamten und Religionsdienern
             § 1889 Entlassung auf eigenen Antrag
             § 1890 Vermögensherausgabe und Rechnungslegung
             § 1891 Mitwirkung des Gegenvormunds
             § 1892 Rechnungsprüfung und -anerkennung
             § 1893 Fortführung der Geschäfte nach Beendigung der Vormundschaft, Rückgabe von Urkunden
             § 1894 Anzeige bei Tod des Vormunds
             § 1895 Amtsende des Gegenvormunds
       Titel 2 Rechtliche Betreuung
          § 1896 Voraussetzungen
          § 1897 Bestellung einer natürlichen Person
          § 1898 Übernahmepflicht
          § 1899 Mehrere Betreuer
          § 1900 Betreuung durch Verein oder Behörde
          § 1901 Umfang der Betreuung, Pflichten des Betreuers
          § 1901a Patientenverfügung
          § 1901b Gespräch zur Feststellung des Patientenwillens
          § 1901c Schriftliche Betreuungswünsche, Vorsorgevollmacht
          § 1902 Vertretung des Betreuten
          § 1903 Einwilligungsvorbehalt
          § 1904 Genehmigung des Betreuungsgerichts bei ärztlichen Maßnahmen
          § 1905 Sterilisation
          § 1906 Genehmigung des Betreuungsgerichts bei freiheitsentziehender Unterbringung und bei freiheitsentziehenden Maßnahmen
          § 1906a Genehmigung des Betreuungsgerichts bei ärztlichen Zwangsmaßnahmen
          § 1907 Genehmigung des Betreuungsgerichts bei der Aufgabe der Mietwohnung
          § 1908 Genehmigung des Betreuungsgerichts bei der Ausstattung
          § 1908a Vorsorgliche Betreuerbestellung und Anordnung des Einwilligungsvorbehalts für Minderjährige
          § 1908b Entlassung des Betreuers
          § 1908c Bestellung eines neuen Betreuers
          § 1908d Aufhebung oder Änderung von Betreuung und Einwilligungsvorbehalt
          § 1908e (weggefallen)
          § 1908f Anerkennung als Betreuungsverein
          § 1908g Behördenbetreuer
          § 1908h (weggefallen)
          § 1908i Entsprechend anwendbare Vorschriften
          § 1908k (weggefallen)
       Titel 3 Pflegschaft
          § 1909 Ergänzungspflegschaft
          § 1910 (weggefallen)
          § 1911 Abwesenheitspflegschaft
          § 1912 Pflegschaft für eine Leibesfrucht
          § 1913 Pflegschaft für unbekannte Beteiligte
          § 1914 Pflegschaft für gesammeltes Vermögen
          § 1915 Anwendung des Vormundschaftsrechts
          § 1916 Berufung als Ergänzungspfleger
          § 1917 Ernennung des Ergänzungspflegers durch Erblasser und Dritte
          § 1918 Ende der Pflegschaft kraft Gesetzes
          § 1919 Aufhebung der Pflegschaft bei Wegfall des Grundes
          § 1920 (weggefallen)
          § 1921 Aufhebung der Abwesenheitspflegschaft
Buch 5 Erbrecht
    Abschnitt 1 Erbfolge
       § 1922 Gesamtrechtsnachfolge
       § 1923 Erbfähigkeit
       § 1924 Gesetzliche Erben erster Ordnung
       § 1925 Gesetzliche Erben zweiter Ordnung
       § 1926 Gesetzliche Erben dritter Ordnung
       § 1927 Mehrere Erbteile bei mehrfacher Verwandtschaft
       § 1928 Gesetzliche Erben vierter Ordnung
       § 1929 Fernere Ordnungen
       § 1930 Rangfolge der Ordnungen
       § 1931 Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten
       § 1932 Voraus des Ehegatten
       § 1933 Ausschluss des Ehegattenerbrechts
       § 1934 Erbrecht des verwandten Ehegatten
       § 1935 Folgen der Erbteilserhöhung
       § 1936 Gesetzliches Erbrecht des Staates
       § 1937 Erbeinsetzung durch letztwillige Verfügung
       § 1938 Enterbung ohne Erbeinsetzung
       § 1939 Vermächtnis
       § 1940 Auflage
       § 1941 Erbvertrag
    Abschnitt 2 Rechtliche Stellung des Erben
       Titel 1 Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, Fürsorge des Nachlassgerichts
          § 1942 Anfall und Ausschlagung der Erbschaft
          § 1943 Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
          § 1944 Ausschlagungsfrist
          § 1945 Form der Ausschlagung
          § 1946 Zeitpunkt für Annahme oder Ausschlagung
          § 1947 Bedingung und Zeitbestimmung
          § 1948 Mehrere Berufungsgründe
          § 1949 Irrtum über den Berufungsgrund
          § 1950 Teilannahme; Teilausschlagung
          § 1951 Mehrere Erbteile
          § 1952 Vererblichkeit des Ausschlagungsrechts
          § 1953 Wirkung der Ausschlagung
          § 1954 Anfechtungsfrist
          § 1955 Form der Anfechtung
          § 1956 Anfechtung der Fristversäumung
          § 1957 Wirkung der Anfechtung
          § 1958 Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Erben
          § 1959 Geschäftsführung vor der Ausschlagung
          § 1960 Sicherung des Nachlasses; Nachlasspfleger
          § 1961 Nachlasspflegschaft auf Antrag
          § 1962 Zuständigkeit des Nachlassgerichts
          § 1963 Unterhalt der werdenden Mutter eines Erben
          § 1964 Erbvermutung für den Fiskus durch Feststellung
          § 1965 Öffentliche Aufforderung zur Anmeldung der Erbrechte
          § 1966 Rechtsstellung des Fiskus vor Feststellung
       Titel 2 Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten
          Untertitel 1 Nachlassverbindlichkeiten
             § 1967 Erbenhaftung, Nachlassverbindlichkeiten
             § 1968 Beerdigungskosten
             § 1969 Dreißigster
          Untertitel 2 Aufgebot der Nachlassgläubiger
             § 1970 Anmeldung der Forderungen
             § 1971 Nicht betroffene Gläubiger
             § 1972 Nicht betroffene Rechte
             § 1973 Ausschluss von Nachlassgläubigern
             § 1974 Verschweigungseinrede
          Untertitel 3 Beschränkung der Haftung des Erben
             § 1975 Nachlassverwaltung; Nachlassinsolvenz
             § 1976 Wirkung auf durch Vereinigung erloschene Rechtsverhältnisse
             § 1977 Wirkung auf eine Aufrechnung
             § 1978 Verantwortlichkeit des Erben für bisherige Verwaltung, Aufwendungsersatz
             § 1979 Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten
             § 1980 Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens
             § 1981 Anordnung der Nachlassverwaltung
             § 1982 Ablehnung der Anordnung der Nachlassverwaltung mangels Masse
             § 1983 Bekanntmachung
             § 1984 Wirkung der Anordnung
             § 1985 Pflichten und Haftung des Nachlassverwalters
             § 1986 Herausgabe des Nachlasses
             § 1987 Vergütung des Nachlassverwalters
             § 1988 Ende und Aufhebung der Nachlassverwaltung
             § 1989 Erschöpfungseinrede des Erben
             § 1990 Dürftigkeitseinrede des Erben
             § 1991 Folgen der Dürftigkeitseinrede
             § 1992 Überschuldung durch Vermächtnisse und Auflagen
          Untertitel 4 Inventarerrichtung, unbeschränkte Haftung des Erben
             § 1993 Inventarerrichtung
             § 1994 Inventarfrist
             § 1995 Dauer der Frist
             § 1996 Bestimmung einer neuen Frist
             § 1997 Hemmung des Fristablaufs
             § 1998 Tod des Erben vor Fristablauf
             § 1999 Mitteilung an das Gericht
             § 2000 Unwirksamkeit der Fristbestimmung
             § 2001 Inhalt des Inventars
             § 2002 Aufnahme des Inventars durch den Erben
             § 2003 Amtliche Aufnahme des Inventars
             § 2004 Bezugnahme auf ein vorhandenes Inventar
             § 2005 Unbeschränkte Haftung des Erben bei Unrichtigkeit des Inventars
             § 2006 Eidesstattliche Versicherung
             § 2007 Haftung bei mehreren Erbteilen
             § 2008 Inventar für eine zum Gesamtgut gehörende Erbschaft
             § 2009 Wirkung der Inventarerrichtung
             § 2010 Einsicht des Inventars
             § 2011 Keine Inventarfrist für den Fiskus als Erben
             § 2012 Keine Inventarfrist für den Nachlasspfleger und Nachlassverwalter
             § 2013 Folgen der unbeschränkten Haftung des Erben
          Untertitel 5 Aufschiebende Einreden
             § 2014 Dreimonatseinrede
             § 2015 Einrede des Aufgebotsverfahrens
             § 2016 Ausschluss der Einreden bei unbeschränkter Erbenhaftung
             § 2017 Fristbeginn bei Nachlasspflegschaft
       Titel 3 Erbschaftsanspruch
          § 2018 Herausgabepflicht des Erbschaftsbesitzers
          § 2019 Unmittelbare Ersetzung
          § 2020 Nutzungen und Früchte
          § 2021 Herausgabepflicht nach Bereicherungsgrundsätzen
          § 2022 Ersatz von Verwendungen und Aufwendungen
          § 2023 Haftung bei Rechtshängigkeit, Nutzungen und Verwendungen
          § 2024 Haftung bei Kenntnis
          § 2025 Haftung bei unerlaubter Handlung
          § 2026 Keine Berufung auf Ersitzung
          § 2027 Auskunftspflicht des Erbschaftsbesitzers
          § 2028 Auskunftspflicht des Hausgenossen
          § 2029 Haftung bei Einzelansprüchen des Erben
          § 2030 Rechtsstellung des Erbschaftserwerbers
          § 2031 Herausgabeanspruch des für tot Erklärten
       Titel 4 Mehrheit von Erben
          Untertitel 1 Rechtsverhältnis der Erben untereinander
             § 2032 Erbengemeinschaft
             § 2033 Verfügungsrecht des Miterben
             § 2034 Vorkaufsrecht gegenüber dem Verkäufer
             § 2035 Vorkaufsrecht gegenüber dem Käufer
             § 2036 Haftung des Erbteilkäufers
             § 2037 Weiterveräußerung des Erbteils
             § 2038 Gemeinschaftliche Verwaltung des Nachlasses
             § 2039 Nachlassforderungen
             § 2040 Verfügung über Nachlassgegenstände, Aufrechnung
             § 2041 Unmittelbare Ersetzung
             § 2042 Auseinandersetzung
             § 2043 Aufschub der Auseinandersetzung
             § 2044 Ausschluss der Auseinandersetzung
             § 2045 Aufschub der Auseinandersetzung
             § 2046 Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten
             § 2047 Verteilung des Überschusses
             § 2048 Teilungsanordnungen des Erblassers
             § 2049 Übernahme eines Landguts
             § 2050 Ausgleichungspflicht für Abkömmlinge als gesetzliche Erben
             § 2051 Ausgleichungspflicht bei Wegfall eines Abkömmlings
             § 2052 Ausgleichungspflicht für Abkömmlinge als gewillkürte Erben
             § 2053 Zuwendung an entfernteren oder angenommenen Abkömmling
             § 2054 Zuwendung aus dem Gesamtgut
             § 2055 Durchführung der Ausgleichung
             § 2056 Mehrempfang
             § 2057 Auskunftspflicht
             § 2057a Ausgleichungspflicht bei besonderen Leistungen eines Abkömmlings
          Untertitel 2 Rechtsverhältnis zwischen den Erben und den Nachlassgläubigern
             § 2058 Gesamtschuldnerische Haftung
             § 2059 Haftung bis zur Teilung
             § 2060 Haftung nach der Teilung
             § 2061 Aufgebot der Nachlassgläubiger
             § 2062 Antrag auf Nachlassverwaltung
             § 2063 Errichtung eines Inventars, Haftungsbeschränkung
    Abschnitt 3 Testament
       Titel 1 Allgemeine Vorschriften
          § 2064 Persönliche Errichtung
          § 2065 Bestimmung durch Dritte
          § 2066 Gesetzliche Erben des Erblassers
          § 2067 Verwandte des Erblassers
          § 2068 Kinder des Erblassers
          § 2069 Abkömmlinge des Erblassers
          § 2070 Abkömmlinge eines Dritten
          § 2071 Personengruppe
          § 2072 Die Armen
          § 2073 Mehrdeutige Bezeichnung
          § 2074 Aufschiebende Bedingung
          § 2075 Auflösende Bedingung
          § 2076 Bedingung zum Vorteil eines Dritten
          § 2077 Unwirksamkeit letztwilliger Verfügungen bei Auflösung der Ehe oder Verlobung
          § 2078 Anfechtung wegen Irrtums oder Drohung
          § 2079 Anfechtung wegen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten
          § 2080 Anfechtungsberechtigte
          § 2081 Anfechtungserklärung
          § 2082 Anfechtungsfrist
          § 2083 Anfechtbarkeitseinrede
          § 2084 Auslegung zugunsten der Wirksamkeit
          § 2085 Teilweise Unwirksamkeit
          § 2086 Ergänzungsvorbehalt
       Titel 2 Erbeinsetzung
          § 2087 Zuwendung des Vermögens, eines Bruchteils oder einzelner Gegenstände
          § 2088 Einsetzung auf Bruchteile
          § 2089 Erhöhung der Bruchteile
          § 2090 Minderung der Bruchteile
          § 2091 Unbestimmte Bruchteile
          § 2092 Teilweise Einsetzung auf Bruchteile
          § 2093 Gemeinschaftlicher Erbteil
          § 2094 Anwachsung
          § 2095 Angewachsener Erbteil
          § 2096 Ersatzerbe
          § 2097 Auslegungsregel bei Ersatzerben
          § 2098 Wechselseitige Einsetzung als Ersatzerben
          § 2099 Ersatzerbe und Anwachsung
       Titel 3 Einsetzung eines Nacherben
          § 2100 Nacherbe
          § 2101 Noch nicht gezeugter Nacherbe
          § 2102 Nacherbe und Ersatzerbe
          § 2103 Anordnung der Herausgabe der Erbschaft
          § 2104 Gesetzliche Erben als Nacherben
          § 2105 Gesetzliche Erben als Vorerben
          § 2106 Eintritt der Nacherbfolge
          § 2107 Kinderloser Vorerbe
          § 2108 Erbfähigkeit; Vererblichkeit des Nacherbrechts
          § 2109 Unwirksamwerden der Nacherbschaft
          § 2110 Umfang des Nacherbrechts
          § 2111 Unmittelbare Ersetzung
          § 2112 Verfügungsrecht des Vorerben
          § 2113 Verfügungen über Grundstücke, Schiffe und Schiffsbauwerke; Schenkungen
          § 2114 Verfügungen über Hypothekenforderungen, Grund- und Rentenschulden
          § 2115 Zwangsvollstreckungsverfügungen gegen Vorerben
          § 2116 Hinterlegung von Wertpapieren
          § 2117 Umschreibung; Umwandlung
          § 2118 Sperrvermerk im Schuldbuch
          § 2119 Anlegung von Geld
          § 2120 Einwilligungspflicht des Nacherben
          § 2121 Verzeichnis der Erbschaftsgegenstände
          § 2122 Feststellung des Zustands der Erbschaft
          § 2123 Wirtschaftsplan
          § 2124 Erhaltungskosten
          § 2125 Verwendungen; Wegnahmerecht
          § 2126 Außerordentliche Lasten
          § 2127 Auskunftsrecht des Nacherben
          § 2128 Sicherheitsleistung
          § 2129 Wirkung einer Entziehung der Verwaltung
          § 2130 Herausgabepflicht nach dem Eintritt der Nacherbfolge, Rechenschaftspflicht
          § 2131 Umfang der Sorgfaltspflicht
          § 2132 Keine Haftung für gewöhnliche Abnutzung
          § 2133 Ordnungswidrige oder übermäßige Fruchtziehung
          § 2134 Eigennützige Verwendung
          § 2135 Miet- und Pachtverhältnis bei der Nacherbfolge
          § 2136 Befreiung des Vorerben
          § 2137 Auslegungsregel für die Befreiung
          § 2138 Beschränkte Herausgabepflicht
          § 2139 Wirkung des Eintritts der Nacherbfolge
          § 2140 Verfügungen des Vorerben nach Eintritt der Nacherbfolge
          § 2141 Unterhalt der werdenden Mutter eines Nacherben
          § 2142 Ausschlagung der Nacherbschaft
          § 2143 Wiederaufleben erloschener Rechtsverhältnisse
          § 2144 Haftung des Nacherben für Nachlassverbindlichkeiten
          § 2145 Haftung des Vorerben für Nachlassverbindlichkeiten
          § 2146 Anzeigepflicht des Vorerben gegenüber Nachlassgläubigern
       Titel 4 Vermächtnis
          § 2147 Beschwerter
          § 2148 Mehrere Beschwerte
          § 2149 Vermächtnis an die gesetzlichen Erben
          § 2150 Vorausvermächtnis
          § 2151 Bestimmungsrecht des Beschwerten oder eines Dritten bei mehreren Bedachten
          § 2152 Wahlweise Bedachte
          § 2153 Bestimmung der Anteile
          § 2154 Wahlvermächtnis
          § 2155 Gattungsvermächtnis
          § 2156 Zweckvermächtnis
          § 2157 Gemeinschaftliches Vermächtnis
          § 2158 Anwachsung
          § 2159 Selbständigkeit der Anwachsung
          § 2160 Vorversterben des Bedachten
          § 2161 Wegfall des Beschwerten
          § 2162 Dreißigjährige Frist für aufgeschobenes Vermächtnis
          § 2163 Ausnahmen von der dreißigjährigen Frist
          § 2164 Erstreckung auf Zubehör und Ersatzansprüche
          § 2165 Belastungen
          § 2166 Belastung mit einer Hypothek
          § 2167 Belastung mit einer Gesamthypothek
          § 2168 Belastung mit einer Gesamtgrundschuld
          § 2168a Anwendung auf Schiffe, Schiffsbauwerke und Schiffshypotheken
          § 2169 Vermächtnis fremder Gegenstände
          § 2170 Verschaffungsvermächtnis
          § 2171 Unmöglichkeit, gesetzliches Verbot
          § 2172 Verbindung, Vermischung, Vermengung der vermachten Sache
          § 2173 Forderungsvermächtnis
          § 2174 Vermächtnisanspruch
          § 2175 Wiederaufleben erloschener Rechtsverhältnisse
          § 2176 Anfall des Vermächtnisses
          § 2177 Anfall bei einer Bedingung oder Befristung
          § 2178 Anfall bei einem noch nicht erzeugten oder bestimmten Bedachten
          § 2179 Schwebezeit
          § 2180 Annahme und Ausschlagung
          § 2181 Fälligkeit bei Beliebigkeit
          § 2182 Haftung für Rechtsmängel
          § 2183 Haftung für Sachmängel
          § 2184 Früchte; Nutzungen
          § 2185 Ersatz von Verwendungen und Aufwendungen
          § 2186 Fälligkeit eines Untervermächtnisses oder einer Auflage
          § 2187 Haftung des Hauptvermächtnisnehmers
          § 2188 Kürzung der Beschwerungen
          § 2189 Anordnung eines Vorrangs
          § 2190 Ersatzvermächtnisnehmer
          § 2191 Nachvermächtnisnehmer
       Titel 5 Auflage
          § 2192 Anzuwendende Vorschriften
          § 2193 Bestimmung des Begünstigten, Vollziehungsfrist
          § 2194 Anspruch auf Vollziehung
          § 2195 Verhältnis von Auflage und Zuwendung
          § 2196 Unmöglichkeit der Vollziehung
       Titel 6 Testamentsvollstrecker
          § 2197 Ernennung des Testamentsvollstreckers
          § 2198 Bestimmung des Testamentsvollstreckers durch einen Dritten
          § 2199 Ernennung eines Mitvollstreckers oder Nachfolgers
          § 2200 Ernennung durch das Nachlassgericht
          § 2201 Unwirksamkeit der Ernennung
          § 2202 Annahme und Ablehnung des Amts
          § 2203 Aufgabe des Testamentsvollstreckers
          § 2204 Auseinandersetzung unter Miterben
          § 2205 Verwaltung des Nachlasses, Verfügungsbefugnis
          § 2206 Eingehung von Verbindlichkeiten
          § 2207 Erweiterte Verpflichtungsbefugnis
          § 2208 Beschränkung der Rechte des Testamentsvollstreckers, Ausführung durch den Erben
          § 2209 Dauervollstreckung
          § 2210 Dreißigjährige Frist für die Dauervollstreckung
          § 2211 Verfügungsbeschränkung des Erben
          § 2212 Gerichtliche Geltendmachung von der Testamentsvollstreckung unterliegenden Rechten
          § 2213 Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Nachlass
          § 2214 Gläubiger des Erben
          § 2215 Nachlassverzeichnis
          § 2216 Ordnungsmäßige Verwaltung des Nachlasses, Befolgung von Anordnungen
          § 2217 Überlassung von Nachlassgegenständen
          § 2218 Rechtsverhältnis zum Erben; Rechnungslegung
          § 2219 Haftung des Testamentsvollstreckers
          § 2220 Zwingendes Recht
          § 2221 Vergütung des Testamentsvollstreckers
          § 2222 Nacherbenvollstrecker
          § 2223 Vermächtnisvollstrecker
          § 2224 Mehrere Testamentsvollstrecker
          § 2225 Erlöschen des Amts des Testamentsvollstreckers
          § 2226 Kündigung durch den Testamentsvollstrecker
          § 2227 Entlassung des Testamentsvollstreckers
          § 2228 Akteneinsicht
       Titel 7 Errichtung und Aufhebung eines Testaments
          § 2229 Testierfähigkeit Minderjähriger, Testierunfähigkeit
          § 2230 (weggefallen)
          § 2231 Ordentliche Testamente
          § 2232 Öffentliches Testament
          § 2233 Sonderfälle
          §§ 2234 bis 2246 (weggefallen)
          § 2247 Eigenhändiges Testament
          § 2248 Verwahrung des eigenhändigen Testaments
          § 2249 Nottestament vor dem Bürgermeister
          § 2250 Nottestament vor drei Zeugen
          § 2251 Nottestament auf See
          § 2252 Gültigkeitsdauer der Nottestamente
          § 2253 Widerruf eines Testaments
          § 2254 Widerruf durch Testament
          § 2255 Widerruf durch Vernichtung oder Veränderungen
          § 2256 Widerruf durch Rücknahme des Testaments aus der amtlichen Verwahrung
          § 2257 Widerruf des Widerrufs
          § 2258 Widerruf durch ein späteres Testament
          § 2258a (aufgehoben)
          § 2258b (aufgehoben)
          § 2259 Ablieferungspflicht
          § 2260 (aufgehoben)
          § 2261 (aufgehoben)
          § 2262 (aufgehoben)
          § 2263 Nichtigkeit eines Eröffnungsverbots
          § 2263a (aufgehoben)
          § 2264 (aufgehoben)
       Titel 8 Gemeinschaftliches Testament
          § 2265 Errichtung durch Ehegatten
          § 2266 Gemeinschaftliches Nottestament
          § 2267 Gemeinschaftliches eigenhändiges Testament
          § 2268 Wirkung der Ehenichtigkeit oder -auflösung
          § 2269 Gegenseitige Einsetzung
          § 2270 Wechselbezügliche Verfügungen
          § 2271 Widerruf wechselbezüglicher Verfügungen
          § 2272 Rücknahme aus amtlicher Verwahrung
          § 2273 (aufgehoben)
    Abschnitt 4 Erbvertrag
       § 2274 Persönlicher Abschluss
       § 2275 Voraussetzungen
       § 2276 Form
       § 2277 (aufgehoben)
       § 2278 Zulässige vertragsmäßige Verfügungen
       § 2279 Vertragsmäßige Zuwendungen und Auflagen; Anwendung von § 2077
       § 2280 Anwendung von § 2269
       § 2281 Anfechtung durch den Erblasser
       § 2282 Vertretung, Form der Anfechtung
       § 2283 Anfechtungsfrist
       § 2284 Bestätigung
       § 2285 Anfechtung durch Dritte
       § 2286 Verfügungen unter Lebenden
       § 2287 Den Vertragserben beeinträchtigende Schenkungen
       § 2288 Beeinträchtigung des Vermächtnisnehmers
       § 2289 Wirkung des Erbvertrags auf letztwillige Verfügungen; Anwendung von § 2338
       § 2290 Aufhebung durch Vertrag
       § 2291 Aufhebung durch Testament
       § 2292 Aufhebung durch gemeinschaftliches Testament
       § 2293 Rücktritt bei Vorbehalt
       § 2294 Rücktritt bei Verfehlungen des Bedachten
       § 2295 Rücktritt bei Aufhebung der Gegenverpflichtung
       § 2296 Vertretung, Form des Rücktritts
       § 2297 Rücktritt durch Testament
       § 2298 Gegenseitiger Erbvertrag
       § 2299 Einseitige Verfügungen
       § 2300 Anwendung der §§ 2259 und 2263; Rücknahme aus der amtlichen oder notariellen Verwahrung
       § 2300a (aufgehoben)
       § 2301 Schenkungsversprechen von Todes wegen
       § 2302 Unbeschränkbare Testierfreiheit
    Abschnitt 5 Pflichtteil
       § 2303 Pflichtteilsberechtigte; Höhe des Pflichtteils
       § 2304 Auslegungsregel
       § 2305 Zusatzpflichtteil
       § 2306 Beschränkungen und Beschwerungen
       § 2307 Zuwendung eines Vermächtnisses
       § 2308 Anfechtung der Ausschlagung
       § 2309 Pflichtteilsrecht der Eltern und entfernteren Abkömmlinge
       § 2310 Feststellung des Erbteils für die Berechnung des Pflichtteils
       § 2311 Wert des Nachlasses
       § 2312 Wert eines Landguts
       § 2313 Ansatz bedingter, ungewisser oder unsicherer Rechte; Feststellungspflicht des Erben
       § 2314 Auskunftspflicht des Erben
       § 2315 Anrechnung von Zuwendungen auf den Pflichtteil
       § 2316 Ausgleichungspflicht
       § 2317 Entstehung und Übertragbarkeit des Pflichtteilsanspruchs
       § 2318 Pflichtteilslast bei Vermächtnissen und Auflagen
       § 2319 Pflichtteilsberechtigter Miterbe
       § 2320 Pflichtteilslast des an die Stelle des Pflichtteilsberechtigten getretenen Erben
       § 2321 Pflichtteilslast bei Vermächtnisausschlagung
       § 2322 Kürzung von Vermächtnissen und Auflagen
       § 2323 Nicht pflichtteilsbelasteter Erbe
       § 2324 Abweichende Anordnungen des Erblassers hinsichtlich der Pflichtteilslast
       § 2325 Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen
       § 2326 Ergänzung über die Hälfte des gesetzlichen Erbteils
       § 2327 Beschenkter Pflichtteilsberechtigter
       § 2328 Selbst pflichtteilsberechtigter Erbe
       § 2329 Anspruch gegen den Beschenkten
       § 2330 Anstandsschenkungen
       § 2331 Zuwendungen aus dem Gesamtgut
       § 2331a Stundung
       § 2332 Verjährung
       § 2333 Entziehung des Pflichtteils
       § 2334 (aufgehoben)
       § 2335 (aufgehoben)
       § 2336 Form, Beweislast, Unwirksamwerden
       § 2337 Verzeihung
       § 2338 Pflichtteilsbeschränkung
    Abschnitt 6 Erbunwürdigkeit
       § 2339 Gründe für Erbunwürdigkeit
       § 2340 Geltendmachung der Erbunwürdigkeit durch Anfechtung
       § 2341 Anfechtungsberechtigte
       § 2342 Anfechtungsklage
       § 2343 Verzeihung
       § 2344 Wirkung der Erbunwürdigerklärung
       § 2345 Vermächtnisunwürdigkeit; Pflichtteilsunwürdigkeit
    Abschnitt 7 Erbverzicht
       § 2346 Wirkung des Erbverzichts, Beschränkungsmöglichkeit
       § 2347 Persönliche Anforderungen, Vertretung
       § 2348 Form
       § 2349 Erstreckung auf Abkömmlinge
       § 2350 Verzicht zugunsten eines anderen
       § 2351 Aufhebung des Erbverzichts
       § 2352 Verzicht auf Zuwendungen
    Abschnitt 8 Erbschein
       § 2353 Zuständigkeit des Nachlassgerichts, Antrag
       § 2354 (aufgehoben)
       § 2355 (aufgehoben)
       § 2356 (aufgehoben)
       § 2357 (aufgehoben)
       § 2358 (aufgehoben)
       § 2359 (aufgehoben)
       § 2360 (aufgehoben)
       § 2361 Einziehung oder Kraftloserklärung des unrichtigen Erbscheins
       § 2362 Herausgabe- und Auskunftsanspruch des wirklichen Erben
       § 2363 Herausgabeanspruch des Nacherben und des Testamentsvollstreckers
       § 2364 (aufgehoben)
       § 2365 Vermutung der Richtigkeit des Erbscheins
       § 2366 Öffentlicher Glaube des Erbscheins
       § 2367 Leistung an Erbscheinserben
       § 2368 Testamentsvollstreckerzeugnis
       § 2369 (aufgehoben)
       § 2370 Öffentlicher Glaube bei Todeserklärung
    Abschnitt 9 Erbschaftskauf
       § 2371 Form
       § 2372 Dem Käufer zustehende Vorteile
       § 2373 Dem Verkäufer verbleibende Teile
       § 2374 Herausgabepflicht
       § 2375 Ersatzpflicht
       § 2376 Haftung des Verkäufers
       § 2377 Wiederaufleben erloschener Rechtsverhältnisse
       § 2378 Nachlassverbindlichkeiten
       § 2379 Nutzungen und Lasten vor Verkauf
       § 2380 Gefahrübergang, Nutzungen und Lasten nach Verkauf
       § 2381 Ersatz von Verwendungen und Aufwendungen
       § 2382 Haftung des Käufers gegenüber Nachlassgläubigern
       § 2383 Umfang der Haftung des Käufers
       § 2384 Anzeigepflicht des Verkäufers gegenüber Nachlassgläubigern, Einsichtsrecht
       § 2385 Anwendung auf ähnliche Verträge

§ 312 Anwendungsbereich


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(1) Die Vorschriften der Kapitel 1 und 2 dieses Untertitels sind nur auf Verbraucherverträge im Sinne des § 310 Absatz 3 anzuwenden, die eine entgeltliche Leistung des Unternehmers zum Gegenstand haben.



(1) Die Vorschriften der Kapitel 1 und 2 dieses Untertitels sind auf Verbraucherverträge anzuwenden, bei denen sich der Verbraucher zu der Zahlung eines Preises verpflichtet.

(1a) 1 Die Vorschriften der Kapitel 1 und 2 dieses Untertitels sind auch auf Verbraucherverträge anzuwenden, bei denen der Verbraucher dem Unternehmer personenbezogene Daten bereitstellt oder sich hierzu verpflichtet. 2 Dies gilt nicht, wenn der Unternehmer
die vom Verbraucher bereitgestellten personenbezogenen Daten ausschließlich verarbeitet, um seine Leistungspflicht oder an ihn gestellte rechtliche Anforderungen zu erfüllen, und sie zu keinem anderen Zweck verarbeitet.

(2) Von den Vorschriften der Kapitel 1 und 2 dieses Untertitels ist nur § 312a Absatz 1, 3, 4 und 6 auf folgende Verträge anzuwenden:

1. notariell beurkundete Verträge

a) über Finanzdienstleistungen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden,

b) die keine Verträge über Finanzdienstleistungen sind; für Verträge, für die das Gesetz die notarielle Beurkundung des Vertrags oder einer Vertragserklärung nicht vorschreibt, gilt dies nur, wenn der Notar darüber belehrt, dass die Informationspflichten nach § 312d Absatz 1 und das Widerrufsrecht nach § 312g Absatz 1 entfallen,

2. Verträge über die Begründung, den Erwerb oder die Übertragung von Eigentum oder anderen Rechten an Grundstücken,

3. Verbraucherbauverträge nach § 650i Absatz 1,

4. (aufgehoben)

5. Verträge über die Beförderung von Personen,

6. Verträge über Teilzeit-Wohnrechte, langfristige Urlaubsprodukte, Vermittlungen und Tauschsysteme nach den §§ 481 bis 481b,

7. Behandlungsverträge nach § 630a,

8. Verträge über die Lieferung von Lebensmitteln, Getränken oder sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs, die am Wohnsitz, am Aufenthaltsort oder am Arbeitsplatz eines Verbrauchers von einem Unternehmer im Rahmen häufiger und regelmäßiger Fahrten geliefert werden,

9. Verträge, die unter Verwendung von Warenautomaten und automatisierten Geschäftsräumen geschlossen werden,

10. Verträge, die mit Betreibern von Telekommunikationsmitteln mit Hilfe öffentlicher Münz- und Kartentelefone zu deren Nutzung geschlossen werden,

11. Verträge zur Nutzung einer einzelnen von einem Verbraucher hergestellten Telefon-, Internet- oder Telefaxverbindung,

12. außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge, bei denen die Leistung bei Abschluss der Verhandlungen sofort erbracht und bezahlt wird und das vom Verbraucher zu zahlende Entgelt 40 Euro nicht überschreitet, und

13. Verträge über den Verkauf beweglicher Sachen auf Grund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder anderen gerichtlichen Maßnahmen.

(3) Auf Verträge über soziale Dienstleistungen, wie Kinderbetreuung oder Unterstützung von dauerhaft oder vorübergehend hilfsbedürftigen Familien oder Personen, einschließlich Langzeitpflege, sind von den Vorschriften der Kapitel 1 und 2 dieses Untertitels nur folgende anzuwenden:

1. die Definitionen der außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträge und der Fernabsatzverträge nach den §§ 312b und 312c,

2. § 312a Absatz 1 über die Pflicht zur Offenlegung bei Telefonanrufen,

3. § 312a Absatz 3 über die Wirksamkeit der Vereinbarung, die auf eine über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung gerichtet ist,

4. § 312a Absatz 4 über die Wirksamkeit der Vereinbarung eines Entgelts für die Nutzung von Zahlungsmitteln,

5. § 312a Absatz 6,

6. § 312d Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 246a § 1 Absatz 2 und 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche über die Pflicht zur Information über das Widerrufsrecht und

7. § 312g über das Widerrufsrecht.

(4) 1 Auf Verträge über die Vermietung von Wohnraum sind von den Vorschriften der Kapitel 1 und 2 dieses Untertitels nur die in Absatz 3 Nummer 1 bis 7 genannten Bestimmungen anzuwenden. 2 Die in Absatz 3 Nummer 1, 6 und 7 genannten Bestimmungen sind jedoch nicht auf die Begründung eines Mietverhältnisses über Wohnraum anzuwenden, wenn der Mieter die Wohnung zuvor besichtigt hat.

(5) 1 Bei Vertragsverhältnissen über Bankdienstleistungen sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Kreditgewährung, Versicherung, Altersversorgung von Einzelpersonen, Geldanlage oder Zahlung (Finanzdienstleistungen), die eine erstmalige Vereinbarung mit daran anschließenden aufeinanderfolgenden Vorgängen oder eine daran anschließende Reihe getrennter, in einem zeitlichen Zusammenhang stehender Vorgänge gleicher Art umfassen, sind die Vorschriften der Kapitel 1 und 2 dieses Untertitels nur auf die erste Vereinbarung anzuwenden. 2 § 312a Absatz 1, 3, 4 und 6 ist daneben auf jeden Vorgang anzuwenden. 3 Wenn die in Satz 1 genannten Vorgänge ohne eine solche Vereinbarung aufeinanderfolgen, gelten die Vorschriften über Informationspflichten des Unternehmers nur für den ersten Vorgang. 4 Findet jedoch länger als ein Jahr kein Vorgang der gleichen Art mehr statt, so gilt der nächste Vorgang als der erste Vorgang einer neuen Reihe im Sinne von Satz 3.

(6) Von den Vorschriften der Kapitel 1 und 2 dieses Untertitels ist auf Verträge über Versicherungen sowie auf Verträge über deren Vermittlung nur § 312a Absatz 3, 4 und 6 anzuwenden.

(7) 1 Auf Pauschalreiseverträge nach den §§ 651a und 651c sind von den Vorschriften dieses Untertitels nur § 312a Absatz 3 bis 6, die §§ 312i, 312j Absatz 2 bis 5 und § 312k anzuwenden; diese Vorschriften finden auch Anwendung, wenn der Reisende kein Verbraucher ist. 2 Ist der Reisende ein Verbraucher, ist auf Pauschalreiseverträge nach § 651a, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden sind, auch § 312g Absatz 1 anzuwenden, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.



(heute geltende Fassung) 

§ 312f Abschriften und Bestätigungen


(1) 1 Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ist der Unternehmer verpflichtet, dem Verbraucher alsbald auf Papier zur Verfügung zu stellen

1. eine Abschrift eines Vertragsdokuments, das von den Vertragsschließenden so unterzeichnet wurde, dass ihre Identität erkennbar ist, oder

2. eine Bestätigung des Vertrags, in der der Vertragsinhalt wiedergegeben ist.

2 Wenn der Verbraucher zustimmt, kann für die Abschrift oder die Bestätigung des Vertrags auch ein anderer dauerhafter Datenträger verwendet werden. 3 Die Bestätigung nach Satz 1 muss die in Artikel 246a des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche genannten Angaben nur enthalten, wenn der Unternehmer dem Verbraucher diese Informationen nicht bereits vor Vertragsschluss in Erfüllung seiner Informationspflichten nach § 312d Absatz 1 auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt hat.

(2) 1 Bei Fernabsatzverträgen ist der Unternehmer verpflichtet, dem Verbraucher eine Bestätigung des Vertrags, in der der Vertragsinhalt wiedergegeben ist, innerhalb einer angemessenen Frist nach Vertragsschluss, spätestens jedoch bei der Lieferung der Ware oder bevor mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen wird, auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen. 2 Die Bestätigung nach Satz 1 muss die in Artikel 246a des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche genannten Angaben enthalten, es sei denn, der Unternehmer hat dem Verbraucher diese Informationen bereits vor Vertragsschluss in Erfüllung seiner Informationspflichten nach § 312d Absatz 1 auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt.

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(3) Bei Verträgen über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen Daten, die in digitaler Form hergestellt und bereitgestellt werden (digitale Inhalte), ist auf der Abschrift oder in der Bestätigung des Vertrags nach den Absätzen 1 und 2 gegebenenfalls auch festzuhalten, dass der Verbraucher vor Ausführung des Vertrags



(3) Bei Verträgen über digitale Inhalte (§ 327 Absatz 2 Satz 1), die nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellt werden, ist auf der Abschrift oder in der Bestätigung des Vertrags nach den Absätzen 1 und 2 gegebenenfalls auch festzuhalten, dass der Verbraucher vor Ausführung des Vertrags

1. ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und

2. seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.

(4) Diese Vorschrift ist nicht anwendbar auf Verträge über Finanzdienstleistungen.



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§ 327 (weggefallen)




§ 327 Anwendungsbereich


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(1) 1 Die Vorschriften dieses Untertitels sind auf Verbraucherverträge anzuwenden, welche die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen (digitale Produkte) durch den Unternehmer gegen Zahlung eines Preises zum Gegenstand haben. 2 Preis im Sinne dieses Untertitels ist auch eine digitale Darstellung eines Werts.

(2) 1 Digitale Inhalte sind Daten, die in digitaler Form erstellt und bereitgestellt werden. 2 Digitale Dienstleistungen sind Dienstleistungen, die dem Verbraucher

1. die Erstellung, die Verarbeitung oder die Speicherung von Daten in digitaler Form oder den Zugang zu solchen Daten ermöglichen, oder

2. die gemeinsame Nutzung der vom Verbraucher oder von anderen Nutzern der entsprechenden Dienstleistung in digitaler Form hochgeladenen oder erstellten Daten oder sonstige Interaktionen mit diesen Daten ermöglichen.

(3) Die Vorschriften dieses Untertitels sind auch auf Verbraucherverträge über die Bereitstellung digitaler Produkte anzuwenden, bei denen der Verbraucher dem Unternehmer personenbezogene Daten bereitstellt oder sich zu deren Bereitstellung verpflichtet, es sei denn, die Voraussetzungen des § 312 Absatz 1a Satz 2 liegen vor.

(4) Die Vorschriften dieses Untertitels sind auch auf Verbraucherverträge anzuwenden, die digitale Produkte zum Gegenstand haben, welche nach den Spezifikationen des Verbrauchers entwickelt werden.

(5) Die Vorschriften dieses Untertitels sind mit Ausnahme der §§ 327b und 327c auch auf Verbraucherverträge anzuwenden, welche die Bereitstellung von körperlichen Datenträgern, die ausschließlich als Träger digitaler Inhalte dienen, zum Gegenstand haben.

(6) Die Vorschriften dieses Untertitels sind nicht anzuwenden auf:

1. Verträge über andere Dienstleistungen als digitale Dienstleistungen, unabhängig davon, ob der Unternehmer digitale Formen oder Mittel einsetzt, um das Ergebnis der Dienstleistung zu generieren oder es dem Verbraucher zu liefern oder zu übermitteln,

2. Verträge über Telekommunikationsdienste im Sinne des § 3 Nummer 61 des Telekommunikationsgesetzes vom 23. Juni 2021 (BGBl. I S. 1858) mit Ausnahme von nummernunabhängigen interpersonellen Telekommunikationsdiensten im Sinne des § 3 Nummer 40 des Telekommunikationsgesetzes,

3. Behandlungsverträge nach § 630a,

4. Verträge über Glücksspieldienstleistungen, die einen geldwerten Einsatz erfordern und unter Zuhilfenahme elektronischer oder anderer Kommunikationstechnologien auf individuellen Abruf eines Empfängers erbracht werden,

5. Verträge über Finanzdienstleistungen,

6. Verträge über die Bereitstellung von Software, für die der Verbraucher keinen Preis zahlt und die der Unternehmer im Rahmen einer freien und quelloffenen Lizenz anbietet, sofern die vom Verbraucher bereitgestellten personenbezogenen Daten durch den Unternehmer ausschließlich zur Verbesserung der Sicherheit, der Kompatibilität oder der Interoperabilität der vom Unternehmer angebotenen Software verarbeitet werden,

7. Verträge über die Bereitstellung digitaler Inhalte, wenn die digitalen Inhalte der Öffentlichkeit auf eine andere Weise als durch Signalübermittlung als Teil einer Darbietung oder Veranstaltung zugänglich gemacht werden,

8. Verträge über die Bereitstellung von Informationen im Sinne des Informationsweiterverwendungsgesetzes vom 13. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2913), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Juli 2015 (BGBl. I S. 1162) geändert worden ist.

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§ 327a (neu)




§ 327a Anwendung auf Paketverträge und Verträge über Sachen mit digitalen Elementen


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(1) 1 Die Vorschriften dieses Untertitels sind auch auf Verbraucherverträge anzuwenden, die in einem Vertrag zwischen denselben Vertragsparteien neben der Bereitstellung digitaler Produkte die Bereitstellung anderer Sachen oder die Bereitstellung anderer Dienstleistungen zum Gegenstand haben (Paketvertrag). 2 Soweit nachfolgend nicht anders bestimmt, sind die Vorschriften dieses Untertitels jedoch nur auf diejenigen Bestandteile des Paketvertrags anzuwenden, welche die digitalen Produkte betreffen.

(2) 1 Die Vorschriften dieses Untertitels sind auch auf Verbraucherverträge über Sachen anzuwenden, die digitale Produkte enthalten oder mit ihnen verbunden sind. 2 Soweit nachfolgend nicht anders bestimmt, sind die Vorschriften dieses Untertitels jedoch nur auf diejenigen Bestandteile des Vertrags anzuwenden, welche die digitalen Produkte betreffen.

(3) 1 Absatz 2 gilt nicht für Kaufverträge über Waren, die in einer Weise digitale Produkte enthalten oder mit ihnen verbunden sind, dass die Waren ihre Funktionen ohne diese digitalen Produkte nicht erfüllen können (Waren mit digitalen Elementen). 2 Beim Kauf einer Ware mit digitalen Elementen ist im Zweifel anzunehmen, dass die Verpflichtung des Verkäufers die Bereitstellung der digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen umfasst.

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§ 327b (neu)




§ 327b Bereitstellung digitaler Produkte


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(1) Ist der Unternehmer durch einen Verbrauchervertrag gemäß § 327 oder § 327a dazu verpflichtet, dem Verbraucher ein digitales Produkt bereitzustellen, so gelten für die Bestimmung der Leistungszeit sowie für die Art und Weise der Bereitstellung durch den Unternehmer die nachfolgenden Vorschriften.

(2) Sofern die Vertragsparteien keine Zeit für die Bereitstellung des digitalen Produkts nach Absatz 1 vereinbart haben, kann der Verbraucher die Bereitstellung unverzüglich nach Vertragsschluss verlangen, der Unternehmer sie sofort bewirken.

(3) Ein digitaler Inhalt ist bereitgestellt, sobald der digitale Inhalt oder die geeigneten Mittel für den Zugang zu diesem oder das Herunterladen des digitalen Inhalts dem Verbraucher unmittelbar oder mittels einer von ihm hierzu bestimmten Einrichtung zur Verfügung gestellt oder zugänglich gemacht worden ist.

(4) Eine digitale Dienstleistung ist bereitgestellt, sobald die digitale Dienstleistung dem Verbraucher unmittelbar oder mittels einer von ihm hierzu bestimmten Einrichtung zugänglich gemacht worden ist.

(5) Wenn der Unternehmer durch den Vertrag zu einer Reihe einzelner Bereitstellungen verpflichtet ist, gelten die Absätze 2 bis 4 für jede einzelne Bereitstellung innerhalb der Reihe.

(6) Die Beweislast für die nach den Absätzen 1 bis 4 erfolgte Bereitstellung trifft abweichend von § 363 den Unternehmer.

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§ 327c (neu)




§ 327c Rechte bei unterbliebener Bereitstellung


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(1) 1 Kommt der Unternehmer seiner fälligen Verpflichtung zur Bereitstellung des digitalen Produkts auf Aufforderung des Verbrauchers nicht unverzüglich nach, so kann der Verbraucher den Vertrag beenden. 2 Nach einer Aufforderung gemäß Satz 1 kann eine andere Zeit für die Bereitstellung nur ausdrücklich vereinbart werden.

(2) 1 Liegen die Voraussetzungen für eine Beendigung des Vertrags nach Absatz 1 Satz 1 vor, so kann der Verbraucher nach den §§ 280 und 281 Absatz 1 Satz 1 Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen, wenn die Voraussetzungen dieser Vorschriften vorliegen. 2 § 281 Absatz 1 Satz 1 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle der Bestimmung einer angemessenen Frist die Aufforderung nach Absatz 1 Satz 1 tritt. 3 Ansprüche des Verbrauchers auf Schadensersatz nach den §§ 283 und 311a Absatz 2 bleiben unberührt.

(3) 1 Die Aufforderung nach Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 2 ist entbehrlich, wenn

1. der Unternehmer die Bereitstellung verweigert,

2. es nach den Umständen eindeutig zu erkennen ist, dass der Unternehmer das digitale Produkt nicht bereitstellen wird, oder

3. der Unternehmer die Bereitstellung bis zu einem bestimmten Termin oder innerhalb einer bestimmten Frist nicht bewirkt, obwohl vereinbart war oder es sich für den Unternehmer aus eindeutig erkennbaren, den Vertragsabschluss begleitenden Umständen ergeben konnte, dass die termin- oder fristgerechte Bereitstellung für den Verbraucher wesentlich ist.

2 In den Fällen des Satzes 1 ist die Mahnung gemäß § 286 stets entbehrlich.

(4) 1 Für die Beendigung des Vertrags nach Absatz 1 Satz 1 und deren Rechtsfolgen sind die §§ 327o und 327p entsprechend anzuwenden. 2 Das Gleiche gilt für den Fall, dass der Verbraucher in den Fällen des Absatzes 2 Schadensersatz statt der ganzen Leistung verlangt. 3 § 325 gilt entsprechend.

(5) § 218 ist auf die Vertragsbeendigung nach Absatz 1 Satz 1 entsprechend anzuwenden.

(6) 1 Sofern der Verbraucher den Vertrag nach Absatz 1 Satz 1 beenden kann, kann er sich im Hinblick auf alle Bestandteile des Paketvertrags vom Vertrag lösen, wenn er an dem anderen Teil des Paketvertrags ohne das nicht bereitgestellte digitale Produkt kein Interesse hat. 2 Satz 1 ist nicht auf Paketverträge anzuwenden, bei denen der andere Bestandteil ein Telekommunikationsdienst im Sinne des § 3 Nummer 61 des Telekommunikationsgesetzes ist.

(7) Sofern der Verbraucher den Vertrag nach Absatz 1 Satz 1 beenden kann, kann er sich im Hinblick auf alle Bestandteile eines Vertrags nach § 327a Absatz 2 vom Vertrag lösen, wenn aufgrund des nicht bereitgestellten digitalen Produkts sich die Sache nicht zur gewöhnlichen Verwendung eignet.

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§ 327d (neu)




§ 327d Vertragsmäßigkeit digitaler Produkte


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Ist der Unternehmer durch einen Verbrauchervertrag gemäß § 327 oder § 327a zur Bereitstellung eines digitalen Produkts verpflichtet, so hat er das digitale Produkt frei von Produkt- und Rechtsmängeln im Sinne der §§ 327e bis 327g bereitzustellen.

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§ 327e (neu)




§ 327e Produktmangel


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(1) 1 Das digitale Produkt ist frei von Produktmängeln, wenn es zur maßgeblichen Zeit nach den Vorschriften dieses Untertitels den subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen und den Anforderungen an die Integration entspricht. 2 Soweit nachfolgend nicht anders bestimmt, ist die maßgebliche Zeit der Zeitpunkt der Bereitstellung nach § 327b. 3 Wenn der Unternehmer durch den Vertrag zu einer fortlaufenden Bereitstellung über einen Zeitraum (dauerhafte Bereitstellung) verpflichtet ist, ist der maßgebliche Zeitraum der gesamte vereinbarte Zeitraum der Bereitstellung (Bereitstellungszeitraum).

(2) 1 Das digitale Produkt entspricht den subjektiven Anforderungen, wenn

1. das digitale Produkt

a) die vereinbarte Beschaffenheit hat, einschließlich der Anforderungen an seine Menge, seine Funktionalität, seine Kompatibilität und seine Interoperabilität,

b) sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet,

2. es wie im Vertrag vereinbart mit Zubehör, Anleitungen und Kundendienst bereitgestellt wird und

3. die im Vertrag vereinbarten Aktualisierungen während des nach dem Vertrag maßgeblichen Zeitraums bereitgestellt werden.

2 Funktionalität ist die Fähigkeit eines digitalen Produkts, seine Funktionen seinem Zweck entsprechend zu erfüllen. 3 Kompatibilität ist die Fähigkeit eines digitalen Produkts, mit Hardware oder Software zu funktionieren, mit der digitale Produkte derselben Art in der Regel genutzt werden, ohne dass sie konvertiert werden müssen. 4 Interoperabilität ist die Fähigkeit eines digitalen Produkts, mit anderer Hardware oder Software als derjenigen, mit der digitale Produkte derselben Art in der Regel genutzt werden, zu funktionieren.

(3) 1 Das digitale Produkt entspricht den objektiven Anforderungen, wenn

1. es sich für die gewöhnliche Verwendung eignet,

2. es eine Beschaffenheit, einschließlich der Menge, der Funktionalität, der Kompatibilität, der Zugänglichkeit, der Kontinuität und der Sicherheit aufweist, die bei digitalen Produkten derselben Art üblich ist und die der Verbraucher unter Berücksichtigung der Art des digitalen Produkts erwarten kann,

3. es der Beschaffenheit einer Testversion oder Voranzeige entspricht, die der Unternehmer dem Verbraucher vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt hat,

4. es mit dem Zubehör und den Anleitungen bereitgestellt wird, deren Erhalt der Verbraucher erwarten kann,

5. dem Verbraucher gemäß § 327f Aktualisierungen bereitgestellt werden und der Verbraucher über diese Aktualisierungen informiert wird und

6. sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, es in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses neuesten verfügbaren Version bereitgestellt wird.

2 Zu der üblichen Beschaffenheit nach Satz 1 Nummer 2 gehören auch Anforderungen, die der Verbraucher nach vom Unternehmer oder einer anderen Person in vorhergehenden Gliedern der Vertriebskette selbst oder in deren Auftrag vorgenommenen öffentlichen Äußerungen, die insbesondere in der Werbung oder auf dem Etikett abgegeben wurden, erwarten kann. 3 Das gilt nicht, wenn der Unternehmer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen konnte, wenn die Äußerung im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in derselben oder in gleichwertiger Weise berichtigt war oder wenn die Äußerung die Entscheidung, das digitale Produkt zu erwerben, nicht beeinflussen konnte.

(4) 1 Soweit eine Integration durchzuführen ist, entspricht das digitale Produkt den Anforderungen an die Integration, wenn die Integration

1. sachgemäß durchgeführt worden ist oder

2. zwar unsachgemäß durchgeführt worden ist, dies jedoch weder auf einer unsachgemäßen Integration durch den Unternehmer noch auf einem Mangel in der vom Unternehmer bereitgestellten Anleitung beruht.

2 Integration ist die Verbindung und die Einbindung eines digitalen Produkts mit den oder in die Komponenten der digitalen Umgebung des Verbrauchers, damit das digitale Produkt gemäß den Anforderungen nach den Vorschriften dieses Untertitels genutzt werden kann. 3 Digitale Umgebung sind Hardware, Software oder Netzverbindungen aller Art, die vom Verbraucher für den Zugang zu einem digitalen Produkt oder die Nutzung eines digitalen Produkts verwendet werden.

(5) Einem Produktmangel steht es gleich, wenn der Unternehmer ein anderes digitales Produkt als das vertraglich geschuldete digitale Produkt bereitstellt.

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§ 327f (neu)




§ 327f Aktualisierungen


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(1) 1 Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass dem Verbraucher während des maßgeblichen Zeitraums Aktualisierungen, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit des digitalen Produkts erforderlich sind, bereitgestellt werden und der Verbraucher über diese Aktualisierungen informiert wird. 2 Zu den erforderlichen Aktualisierungen gehören auch Sicherheitsaktualisierungen. 3 Der maßgebliche Zeitraum nach Satz 1 ist

1. bei einem Vertrag über die dauerhafte Bereitstellung eines digitalen Produkts der Bereitstellungszeitraum,

2. in allen anderen Fällen der Zeitraum, den der Verbraucher aufgrund der Art und des Zwecks des digitalen Produkts und unter Berücksichtigung der Umstände und der Art des Vertrags erwarten kann.

(2) Unterlässt es der Verbraucher, eine Aktualisierung, die ihm gemäß Absatz 1 bereitgestellt worden ist, innerhalb einer angemessenen Frist zu installieren, so haftet der Unternehmer nicht für einen Produktmangel, der allein auf das Fehlen dieser Aktualisierung zurückzuführen ist, sofern

1. der Unternehmer den Verbraucher über die Verfügbarkeit der Aktualisierung und die Folgen einer unterlassenen Installation informiert hat und

2. die Tatsache, dass der Verbraucher die Aktualisierung nicht oder unsachgemäß installiert hat, nicht auf eine dem Verbraucher bereitgestellte mangelhafte Installationsanleitung zurückzuführen ist.

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§ 327g (neu)




§ 327g Rechtsmangel


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Das digitale Produkt ist frei von Rechtsmängeln, wenn der Verbraucher es gemäß den subjektiven oder objektiven Anforderungen nach § 327e Absatz 2 und 3 nutzen kann, ohne Rechte Dritter zu verletzen.

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§ 327h (neu)




§ 327h Abweichende Vereinbarungen über Produktmerkmale


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Von den objektiven Anforderungen nach § 327e Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 bis 5 und Satz 2, § 327f Absatz 1 und § 327g kann nur abgewichen werden, wenn der Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens davon in Kenntnis gesetzt wurde, dass ein bestimmtes Merkmal des digitalen Produkts von diesen objektiven Anforderungen abweicht, und diese Abweichung im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.

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§ 327i (neu)




§ 327i Rechte des Verbrauchers bei Mängeln


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Ist das digitale Produkt mangelhaft, kann der Verbraucher, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen,

1. nach § 327l Nacherfüllung verlangen,

2. nach § 327m Absatz 1, 2, 4 und 5 den Vertrag beenden oder nach § 327n den Preis mindern und

3. nach § 280 Absatz 1 oder § 327m Absatz 3 Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

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§ 327j (neu)




§ 327j Verjährung


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(1) 1 Die in § 327i Nummer 1 und 3 bezeichneten Ansprüche verjähren in zwei Jahren. 2 Die Verjährung beginnt mit der Bereitstellung.

(2) Im Fall der dauerhaften Bereitstellung verjähren die Ansprüche nicht vor Ablauf von zwölf Monaten nach dem Ende des Bereitstellungszeitraums.

(3) Ansprüche wegen einer Verletzung der Aktualisierungspflicht verjähren nicht vor Ablauf von zwölf Monaten nach dem Ende des für die Aktualisierungspflicht maßgeblichen Zeitraums.

(4) Hat sich ein Mangel innerhalb der Verjährungsfrist gezeigt, so tritt die Verjährung nicht vor dem Ablauf von vier Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem sich der Mangel erstmals gezeigt hat.

(5) Für die in § 327i Nummer 2 bezeichneten Rechte gilt § 218 entsprechend.

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§ 327k (neu)




§ 327k Beweislastumkehr


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(1) Zeigt sich bei einem digitalen Produkt innerhalb eines Jahres seit seiner Bereitstellung ein von den Anforderungen nach § 327e oder § 327g abweichender Zustand, so wird vermutet, dass das digitale Produkt bereits bei Bereitstellung mangelhaft war.

(2) Zeigt sich bei einem dauerhaft bereitgestellten digitalen Produkt während der Dauer der Bereitstellung ein von den Anforderungen nach § 327e oder § 327g abweichender Zustand, so wird vermutet, dass das digitale Produkt während der bisherigen Dauer der Bereitstellung mangelhaft war.

(3) Die Vermutungen nach den Absätzen 1 und 2 gelten vorbehaltlich des Absatzes 4 nicht, wenn

1. die digitale Umgebung des Verbrauchers mit den technischen Anforderungen des digitalen Produkts zur maßgeblichen Zeit nicht kompatibel war oder

2. der Unternehmer nicht feststellen kann, ob die Voraussetzungen der Nummer 1 vorlagen, weil der Verbraucher eine hierfür notwendige und ihm mögliche Mitwirkungshandlung nicht vornimmt und der Unternehmer zur Feststellung ein technisches Mittel einsetzen wollte, das für den Verbraucher den geringsten Eingriff darstellt.

(4) Absatz 3 ist nur anzuwenden, wenn der Unternehmer den Verbraucher vor Vertragsschluss klar und verständlich informiert hat über

1. die technischen Anforderungen des digitalen Produkts an die digitale Umgebung im Fall des Absatzes 3 Nummer 1 oder

2. die Obliegenheit des Verbrauchers nach Absatz 3 Nummer 2.

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§ 327l (neu)




§ 327l Nacherfüllung


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(1) 1 Verlangt der Verbraucher vom Unternehmer Nacherfüllung, so hat dieser den vertragsgemäßen Zustand herzustellen und die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen zu tragen. 2 Der Unternehmer hat die Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist ab dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher ihn über den Mangel informiert hat, und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher durchzuführen.

(2) 1 Der Anspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, wenn die Nacherfüllung unmöglich oder für den Unternehmer nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. 2 Dabei sind insbesondere der Wert des digitalen Produkts in mangelfreiem Zustand sowie die Bedeutung des Mangels zu berücksichtigen. 3 § 275 Absatz 2 und 3 findet keine Anwendung.

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§ 327m (neu)




§ 327m Vertragsbeendigung und Schadensersatz


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(1) Ist das digitale Produkt mangelhaft, so kann der Verbraucher den Vertrag gemäß § 327o beenden, wenn

1. der Nacherfüllungsanspruch gemäß § 327l Absatz 2 ausgeschlossen ist,

2. der Nacherfüllungsanspruch des Verbrauchers nicht gemäß § 327l Absatz 1 erfüllt wurde,

3. sich trotz der vom Unternehmer versuchten Nacherfüllung ein Mangel zeigt,

4. der Mangel derart schwerwiegend ist, dass die sofortige Vertragsbeendigung gerechtfertigt ist,

5. der Unternehmer die gemäß § 327l Absatz 1 Satz 2 ordnungsgemäße Nacherfüllung verweigert hat, oder

6. es nach den Umständen offensichtlich ist, dass der Unternehmer nicht gemäß § 327l Absatz 1 Satz 2 ordnungsgemäß nacherfüllen wird.

(2) 1 Eine Beendigung des Vertrags nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, wenn der Mangel unerheblich ist. 2 Dies gilt nicht für Verbraucherverträge im Sinne des § 327 Absatz 3.

(3) 1 In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 bis 6 kann der Verbraucher unter den Voraussetzungen des § 280 Absatz 1 Schadensersatz statt der Leistung verlangen. 2 § 281 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 4 sind entsprechend anzuwenden. 3 Verlangt der Verbraucher Schadensersatz statt der ganzen Leistung, so ist der Unternehmer zur Rückforderung des Geleisteten nach den §§ 327o und 327p berechtigt. 4 § 325 gilt entsprechend.

(4) 1 Sofern der Verbraucher den Vertrag nach Absatz 1 beenden kann, kann er sich im Hinblick auf alle Bestandteile des Paketvertrags vom Vertrag lösen, wenn er an dem anderen Teil des Paketvertrags ohne das mangelhafte digitale Produkt kein Interesse hat. 2 Satz 1 ist nicht auf Paketverträge anzuwenden, bei denen der andere Bestandteil ein Telekommunikationsdienst im Sinne des § 3 Nummer 61 des Telekommunikationsgesetzes ist.

(5) Sofern der Verbraucher den Vertrag nach Absatz 1 beenden kann, kann er sich im Hinblick auf alle Bestandteile eines Vertrags nach § 327a Absatz 2 vom Vertrag lösen, wenn aufgrund des Mangels des digitalen Produkts sich die Sache nicht zur gewöhnlichen Verwendung eignet.

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§ 327n (neu)




§ 327n Minderung


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(1) 1 Statt den Vertrag nach § 327m Absatz 1 zu beenden, kann der Verbraucher den Preis durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer mindern. 2 Der Ausschlussgrund des § 327m Absatz 2 Satz 1 findet keine Anwendung. 3 § 327o Absatz 1 ist entsprechend anzuwenden.

(2) 1 Bei der Minderung ist der Preis in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zum Zeitpunkt der Bereitstellung der Wert des digitalen Produkts in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. 2 Bei Verträgen über die dauerhafte Bereitstellung eines digitalen Produkts ist der Preis unter entsprechender Anwendung des Satzes 1 nur anteilig für die Dauer der Mangelhaftigkeit herabzusetzen.

(3) Die Minderung ist, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln.

(4) 1 Hat der Verbraucher mehr als den geminderten Preis gezahlt, so hat der Unternehmer den Mehrbetrag zu erstatten. 2 Der Mehrbetrag ist unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen zu erstatten. 3 Die Frist beginnt mit dem Zugang der Minderungserklärung beim Unternehmer. 4 Für die Erstattung muss der Unternehmer dasselbe Zahlungsmittel verwenden, das der Verbraucher bei der Zahlung verwendet hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart und dem Verbraucher entstehen durch die Verwendung eines anderen Zahlungsmittels keine Kosten. 5 Der Unternehmer kann vom Verbraucher keinen Ersatz für die Kosten verlangen, die ihm für die Erstattung des Mehrbetrags entstehen.

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§ 327o (neu)




§ 327o Erklärung und Rechtsfolgen der Vertragsbeendigung


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(1) 1 Die Beendigung des Vertrags erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer, in welcher der Entschluss des Verbrauchers zur Beendigung zum Ausdruck kommt. 2 § 351 ist entsprechend anzuwenden.

(2) 1 Im Fall der Vertragsbeendigung hat der Unternehmer dem Verbraucher die Zahlungen zu erstatten, die der Verbraucher zur Erfüllung des Vertrags geleistet hat. 2 Für Leistungen, die der Unternehmer aufgrund der Vertragsbeendigung nicht mehr zu erbringen hat, erlischt sein Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Preises.

(3) 1 Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt bei Verträgen über die dauerhafte Bereitstellung eines digitalen Produkts der Anspruch des Unternehmers auch für bereits erbrachte Leistungen, jedoch nur für denjenigen Teil des Bereitstellungszeitraums, in dem das digitale Produkt mangelhaft war. 2 Der gezahlte Preis für den Zeitraum, für den der Anspruch nach Satz 1 entfallen ist, ist dem Verbraucher zu erstatten.

(4) Für die Erstattungen nach den Absätzen 2 und 3 ist § 327n Absatz 4 Satz 2 bis 5 entsprechend anzuwenden.

(5) 1 Der Verbraucher ist verpflichtet, einen vom Unternehmer bereitgestellten körperlichen Datenträger an diesen unverzüglich zurückzusenden, wenn der Unternehmer dies spätestens 14 Tage nach Vertragsbeendigung verlangt. 2 Der Unternehmer trägt die Kosten der Rücksendung. 3 § 348 ist entsprechend anzuwenden.

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§ 327p (neu)




§ 327p Weitere Nutzung nach Vertragsbeendigung


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(1) 1 Der Verbraucher darf das digitale Produkt nach Vertragsbeendigung weder weiter nutzen noch Dritten zur Verfügung stellen. 2 Der Unternehmer ist berechtigt, die weitere Nutzung durch den Verbraucher zu unterbinden. 3 Absatz 3 bleibt hiervon unberührt.

(2) 1 Der Unternehmer darf die Inhalte, die nicht personenbezogene Daten sind und die der Verbraucher bei der Nutzung des vom Unternehmer bereitgestellten digitalen Produkts bereitgestellt oder erstellt hat, nach der Vertragsbeendigung nicht weiter nutzen. 2 Dies gilt nicht, wenn die Inhalte

1. außerhalb des Kontextes des vom Unternehmer bereitgestellten digitalen Produkts keinen Nutzen haben,

2. ausschließlich mit der Nutzung des vom Unternehmer bereitgestellten digitalen Produkts durch den Verbraucher zusammenhängen,

3. vom Unternehmer mit anderen Daten aggregiert wurden und nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand disaggregiert werden können oder

4. vom Verbraucher gemeinsam mit anderen erzeugt wurden, sofern andere Verbraucher die Inhalte weiterhin nutzen können.

(3) 1 Der Unternehmer hat dem Verbraucher auf dessen Verlangen die Inhalte gemäß Absatz 2 Satz 1 bereitzustellen. 2 Dies gilt nicht für Inhalte nach Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 bis 3. 3 Die Inhalte müssen dem Verbraucher unentgeltlich, ohne Behinderung durch den Unternehmer, innerhalb einer angemessenen Frist und in einem gängigen und maschinenlesbaren Format bereitgestellt werden.

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§ 327q (neu)




§ 327q Vertragsrechtliche Folgen datenschutzrechtlicher Erklärungen des Verbrauchers


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(1) Die Ausübung von datenschutzrechtlichen Betroffenenrechten und die Abgabe datenschutzrechtlicher Erklärungen des Verbrauchers nach Vertragsschluss lassen die Wirksamkeit des Vertrags unberührt.

(2) Widerruft der Verbraucher eine von ihm erteilte datenschutzrechtliche Einwilligung oder widerspricht er einer weiteren Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten, so kann der Unternehmer einen Vertrag, der ihn zu einer Reihe einzelner Bereitstellungen digitaler Produkte oder zur dauerhaften Bereitstellung eines digitalen Produkts verpflichtet, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn ihm unter Berücksichtigung des weiterhin zulässigen Umfangs der Datenverarbeitung und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum vereinbarten Vertragsende oder bis zum Ablauf einer gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

(3) Ersatzansprüche des Unternehmers gegen den Verbraucher wegen einer durch die Ausübung von Datenschutzrechten oder die Abgabe datenschutzrechtlicher Erklärungen bewirkten Einschränkung der zulässigen Datenverarbeitung sind ausgeschlossen.

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§ 327r (neu)




§ 327r Änderungen an digitalen Produkten


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(1) Bei einer dauerhaften Bereitstellung darf der Unternehmer Änderungen des digitalen Produkts, die über das zur Aufrechterhaltung der Vertragsmäßigkeit nach § 327e Absatz 2 und 3 und § 327f erforderliche Maß hinausgehen, nur vornehmen, wenn

1. der Vertrag diese Möglichkeit vorsieht und einen triftigen Grund dafür enthält,

2. dem Verbraucher durch die Änderung keine zusätzlichen Kosten entstehen und

3. der Verbraucher klar und verständlich über die Änderung informiert wird.

(2) 1 Eine Änderung des digitalen Produkts, welche die Zugriffsmöglichkeit des Verbrauchers auf das digitale Produkt oder welche die Nutzbarkeit des digitalen Produkts für den Verbraucher beeinträchtigt, darf der Unternehmer nur vornehmen, wenn er den Verbraucher darüber hinaus innerhalb einer angemessenen Frist vor dem Zeitpunkt der Änderung mittels eines dauerhaften Datenträgers informiert. 2 Die Information muss Angaben enthalten über:

1. Merkmale und Zeitpunkt der Änderung sowie

2. die Rechte des Verbrauchers nach den Absätzen 3 und 4.

3 Satz 1 gilt nicht, wenn die Beeinträchtigung der Zugriffsmöglichkeit oder der Nutzbarkeit nur unerheblich ist.

(3) 1 Beeinträchtigt eine Änderung des digitalen Produkts die Zugriffsmöglichkeit oder die Nutzbarkeit im Sinne des Absatzes 2 Satz 1, so kann der Verbraucher den Vertrag innerhalb von 30 Tagen unentgeltlich beenden. 2 Die Frist beginnt mit dem Zugang der Information nach Absatz 2 zu laufen. 3 Erfolgt die Änderung nach dem Zugang der Information, so tritt an die Stelle des Zeitpunkts des Zugangs der Information der Zeitpunkt der Änderung.

(4) Die Beendigung des Vertrags nach Absatz 3 Satz 1 ist ausgeschlossen, wenn

1. die Beeinträchtigung der Zugriffsmöglichkeit oder der Nutzbarkeit nur unerheblich ist oder

2. dem Verbraucher die Zugriffsmöglichkeit auf das unveränderte digitale Produkt und die Nutzbarkeit des unveränderten digitalen Produkts ohne zusätzliche Kosten erhalten bleiben.

(5) Für die Beendigung des Vertrags nach Absatz 3 Satz 1 und deren Rechtsfolgen sind die §§ 327o und 327p entsprechend anzuwenden.

(6) Die Absätze 1 bis 5 sind auf Paketverträge, bei denen der andere Bestandteil des Paketvertrags die Bereitstellung eines Internetzugangsdienstes oder eines öffentlich zugänglichen nummerngebundenen interpersonellen Telekommunikationsdienstes im Rahmen eines Paketvertrags im Sinne des § 66 Absatz 1 des Telekommunikationsgesetzes zum Gegenstand hat, nicht anzuwenden.

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§ 327s (neu)




§ 327s Abweichende Vereinbarungen


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(1) Auf eine Vereinbarung mit dem Verbraucher, die zum Nachteil des Verbrauchers von den Vorschriften dieses Untertitels abweicht, kann der Unternehmer sich nicht berufen, es sei denn, die Vereinbarung wurde erst nach der Mitteilung des Verbrauchers gegenüber dem Unternehmer über die unterbliebene Bereitstellung oder über den Mangel des digitalen Produkts getroffen.

(2) Auf eine Vereinbarung mit dem Verbraucher über eine Änderung des digitalen Produkts, die zum Nachteil des Verbrauchers von den Vorschriften dieses Untertitels abweicht, kann der Unternehmer sich nicht berufen, es sei denn, sie wurde nach der Information des Verbrauchers über die Änderung des digitalen Produkts gemäß § 327r getroffen.

(3) Die Vorschriften dieses Untertitels sind auch anzuwenden, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.

(4) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für den Ausschluss oder die Beschränkung des Anspruchs auf Schadensersatz.

(5) § 327h bleibt unberührt.

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§ 327t (neu)




§ 327t Anwendungsbereich


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Auf Verträge zwischen Unternehmern, die der Bereitstellung digitaler Produkte gemäß der nach den §§ 327 und 327a vom Anwendungsbereich des Untertitels 1 erfassten Verbraucherverträge dienen, sind ergänzend die Vorschriften dieses Untertitels anzuwenden.

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§ 327u (neu)




§ 327u Rückgriff des Unternehmers


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(1) 1 Der Unternehmer kann von dem Unternehmer, der sich ihm gegenüber zur Bereitstellung eines digitalen Produkts verpflichtet hat (Vertriebspartner), Ersatz der Aufwendungen verlangen, die ihm im Verhältnis zu einem Verbraucher wegen einer durch den Vertriebspartner verursachten unterbliebenen Bereitstellung des vom Vertriebspartner bereitzustellenden digitalen Produkts aufgrund der Ausübung des Rechts des Verbrauchers nach § 327c Absatz 1 Satz 1 entstanden sind. 2 Das Gleiche gilt für die nach § 327l Absatz 1 vom Unternehmer zu tragenden Aufwendungen, wenn der vom Verbraucher gegenüber dem Unternehmer geltend gemachte Mangel bereits bei der Bereitstellung durch den Vertriebspartner vorhanden war oder in einer durch den Vertriebspartner verursachten Verletzung der Aktualisierungspflicht des Unternehmers nach § 327f Absatz 1 besteht.

(2) 1 Die Aufwendungsersatzansprüche nach Absatz 1 verjähren in sechs Monaten. 2 Die Verjährung beginnt

1. im Fall des Absatzes 1 Satz 1 mit dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher sein Recht ausgeübt hat,

2. im Fall des Absatzes 1 Satz 2 mit dem Zeitpunkt, zu dem der Unternehmer die Ansprüche des Verbrauchers nach § 327l Absatz 1 erfüllt hat.

(3) § 327k Absatz 1 und 2 ist mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass die Frist mit der Bereitstellung an den Verbraucher beginnt.

(4) 1 Der Vertriebspartner kann sich nicht auf eine Vereinbarung berufen, die er vor Geltendmachung der in Absatz 1 bezeichneten Aufwendungsersatzansprüche mit dem Unternehmer getroffen hat und die zum Nachteil des Unternehmers von den Absätzen 1 bis 3 abweicht. 2 Satz 1 ist auch anzuwenden, wenn die Absätze 1 bis 3 durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.

(5) § 377 des Handelsgesetzbuchs bleibt unberührt.

(6) Die vorstehenden Absätze sind auf die Ansprüche des Vertriebspartners und der übrigen Vertragspartner in der Vertriebskette gegen die jeweiligen zur Bereitstellung verpflichteten Vertragspartner entsprechend anzuwenden, wenn die Schuldner Unternehmer sind.

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§ 445c (neu)




§ 445c Rückgriff bei Verträgen über digitale Produkte


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1 Ist der letzte Vertrag in der Lieferkette ein Verbrauchervertrag über die Bereitstellung digitaler Produkte nach den §§ 327 und 327a, so sind die §§ 445a, 445b und 478 nicht anzuwenden. 2 An die Stelle der nach Satz 1 nicht anzuwendenden Vorschriften treten die Vorschriften des Abschnitts 3 Titel 2a Untertitel 2.

 (keine frühere Fassung vorhanden)
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§ 453 Rechtskauf




§ 453 Rechtskauf; Verbrauchervertrag über den Kauf digitaler Inhalte


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(1) Die Vorschriften über den Kauf von Sachen finden auf den Kauf von Rechten und sonstigen Gegenständen entsprechende Anwendung.



(1) 1 Die Vorschriften über den Kauf von Sachen finden auf den Kauf von Rechten und sonstigen Gegenständen entsprechende Anwendung. 2 Auf einen Verbrauchervertrag über den Verkauf digitaler Inhalte durch einen Unternehmer sind die folgenden Vorschriften nicht anzuwenden:

1. § 433 Absatz 1 Satz 1 und § 475 Absatz 1 über die Übergabe der Kaufsache und die Leistungszeit sowie

2. § 433 Absatz 1 Satz 2, die §§ 434 bis 442, 475 Absatz 3 Satz 1, Absatz 4 bis 6 und die §§ 476 und 477 über die Rechte bei Mängeln.

3 An die Stelle der nach Satz 1 nicht anzuwendenden Vorschriften treten die Vorschriften des Abschnitts 3 Titel 2a Untertitel 1.


(2) Der Verkäufer trägt die Kosten der Begründung und Übertragung des Rechts.

(3) Ist ein Recht verkauft, das zum Besitz einer Sache berechtigt, so ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben.



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§ 475a (neu)




§ 475a Verbrauchsgüterkaufvertrag über digitale Produkte


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(1) 1 Auf einen Verbrauchsgüterkaufvertrag, welcher einen körperlichen Datenträger zum Gegenstand hat, der ausschließlich als Träger digitaler Inhalte dient, sind § 433 Absatz 1 Satz 2, die §§ 434 bis 442, 475 Absatz 3 Satz 1, Absatz 4 bis 6, die §§ 475b bis 475e und die §§ 476 und 477 über die Rechte bei Mängeln nicht anzuwenden. 2 An die Stelle der nach Satz 1 nicht anzuwendenden Vorschriften treten die Vorschriften des Abschnitts 3 Titel 2a Untertitel 1.

(2) 1 Auf einen Verbrauchsgüterkaufvertrag über eine Ware, die in einer Weise digitale Produkte enthält oder mit digitalen Produkten verbunden ist, dass die Ware ihre Funktionen auch ohne diese digitalen Produkte erfüllen kann, sind im Hinblick auf diejenigen Bestandteile des Vertrags, welche die digitalen Produkte betreffen, die folgenden Vorschriften nicht anzuwenden:

1. § 433 Absatz 1 Satz 1 und § 475 Absatz 1 über die Übergabe der Kaufsache und die Leistungszeit sowie

2. § 433 Absatz 1 Satz 2, die §§ 434 bis 442, 475 Absatz 3 Satz 1, Absatz 4 bis 6, die §§ 475b bis 475e und die §§ 476 und 477 über die Rechte bei Mängeln.

2 An die Stelle der nach Satz 1 nicht anzuwendenden Vorschriften treten die Vorschriften des Abschnitts 3 Titel 2a Untertitel 1.

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§ 516a (neu)




§ 516a Verbrauchervertrag über die Schenkung digitaler Produkte


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(1) 1 Auf einen Verbrauchervertrag, bei dem der Unternehmer dem Verbraucher

1. digitale Produkte oder

2. einen körperlichen Datenträger, der ausschließlich als Träger digitaler Inhalte dient,

schenkt, und der Verbraucher dem Unternehmer personenbezogene Daten nach Maßgabe des § 327 Absatz 3 bereitstellt oder sich hierzu verpflichtet, sind die §§ 523 und 524 über die Haftung des Schenkers für Rechts- oder Sachmängel nicht anzuwenden. 2 An die Stelle der nach Satz 1 nicht anzuwendenden Vorschriften treten die Vorschriften des Abschnitts 3 Titel 2a.

(2) Für einen Verbrauchervertrag, bei dem der Unternehmer dem Verbraucher eine Sache schenkt, die digitale Produkte enthält oder mit digitalen Produkten verbunden ist, gilt der Anwendungsausschluss nach Absatz 1 entsprechend für diejenigen Bestandteile des Vertrags, welche die digitalen Produkte betreffen.

vorherige Änderung nächste Änderung

§ 548a (neu)




§ 548a Miete digitaler Produkte


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Die Vorschriften über die Miete von Sachen sind auf die Miete digitaler Produkte entsprechend anzuwenden.

vorherige Änderung nächste Änderung

§ 578b (neu)




§ 578b Verträge über die Miete digitaler Produkte


vorherige Änderung nächste Änderung

 


(1) 1 Auf einen Verbrauchervertrag, bei dem der Unternehmer sich verpflichtet, dem Verbraucher digitale Produkte zu vermieten, sind die folgenden Vorschriften nicht anzuwenden:

1. § 535 Absatz 1 Satz 2 und die §§ 536 bis 536d über die Rechte bei Mängeln und

2. § 543 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 4 über die Rechte bei unterbliebener Bereitstellung.

2 An die Stelle der nach Satz 1 nicht anzuwendenden Vorschriften treten die Vorschriften des Abschnitts 3 Titel 2a. 3 Der Anwendungsausschluss nach Satz 1 Nummer 2 gilt nicht, wenn der Vertrag die Bereitstellung eines körperlichen Datenträgers zum Gegenstand hat, der ausschließlich als Träger digitaler Inhalte dient.

(2) 1 Wenn der Verbraucher einen Verbrauchervertrag nach Absatz 1 wegen unterbliebener Bereitstellung (§ 327c), Mangelhaftigkeit (§ 327m) oder Änderung (§ 327r Absatz 3 und 4) des digitalen Produkts beendet, sind die §§ 546 bis 548 nicht anzuwenden. 2 An die Stelle der nach Satz 1 nicht anzuwendenden Vorschriften treten die Vorschriften des Abschnitts 3 Titel 2a.

(3) Für einen Verbrauchervertrag, bei dem der Unternehmer sich verpflichtet, dem Verbraucher eine Sache zu vermieten, die ein digitales Produkt enthält oder mit ihm verbunden ist, gelten die Anwendungsausschlüsse nach den Absätzen 1 und 2 entsprechend für diejenigen Bestandteile des Vertrags, die das digitale Produkt betreffen.

(4) 1 Auf einen Vertrag zwischen Unternehmern, der der Bereitstellung digitaler Produkte gemäß eines Verbrauchervertrags nach Absatz 1 oder Absatz 3 dient, ist § 536a Absatz 2 über den Anspruch des Unternehmers gegen den Vertriebspartner auf Ersatz von denjenigen Aufwendungen nicht anzuwenden, die er im Verhältnis zum Verbraucher nach § 327l zu tragen hatte. 2 An die Stelle des nach Satz 1 nicht anzuwendenden § 536a Absatz 2 treten die Vorschriften des Abschnitts 3 Titel 2a Untertitel 2.

(heute geltende Fassung) 

§ 580a Kündigungsfristen


(1) Bei einem Mietverhältnis über Grundstücke, über Räume, die keine Geschäftsräume sind, ist die ordentliche Kündigung zulässig,

1. wenn die Miete nach Tagen bemessen ist, an jedem Tag zum Ablauf des folgenden Tages;

2. wenn die Miete nach Wochen bemessen ist, spätestens am ersten Werktag einer Woche zum Ablauf des folgenden Sonnabends;

3. wenn die Miete nach Monaten oder längeren Zeitabschnitten bemessen ist, spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats, bei einem Mietverhältnis über gewerblich genutzte unbebaute Grundstücke jedoch nur zum Ablauf eines Kalendervierteljahrs.

(2) Bei einem Mietverhältnis über Geschäftsräume ist die ordentliche Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahrs zulässig.

vorherige Änderung nächste Änderung

(3) Bei einem Mietverhältnis über bewegliche Sachen ist die ordentliche Kündigung zulässig,



(3) 1 Bei einem Mietverhältnis über bewegliche Sachen oder digitale Produkte ist die ordentliche Kündigung zulässig,

1. wenn die Miete nach Tagen bemessen ist, an jedem Tag zum Ablauf des folgenden Tages;

2. wenn die Miete nach längeren Zeitabschnitten bemessen ist, spätestens am dritten Tag vor dem Tag, mit dessen Ablauf das Mietverhältnis enden soll.

vorherige Änderung nächste Änderung

 


2 Die Vorschriften über die Beendigung von Verbraucherverträgen über digitale Produkte bleiben unberührt.

(4) Absatz 1 Nr. 3, Absatz 2 und 3 Nr. 2 sind auch anzuwenden, wenn ein Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist gekündigt werden kann.



§ 620 Beendigung des Dienstverhältnisses


(1) Das Dienstverhältnis endigt mit dem Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist.

(2) Ist die Dauer des Dienstverhältnisses weder bestimmt noch aus der Beschaffenheit oder dem Zwecke der Dienste zu entnehmen, so kann jeder Teil das Dienstverhältnis nach Maßgabe der §§ 621 bis 623 kündigen.

(3) Für Arbeitsverträge, die auf bestimmte Zeit abgeschlossen werden, gilt das Teilzeit- und Befristungsgesetz.

vorherige Änderung nächste Änderung

 


(4) Ein Verbrauchervertrag über eine digitale Dienstleistung kann auch nach Maßgabe der §§ 327c, 327m und 327r Absatz 3 und 4 beendet werden.

(heute geltende Fassung) 
vorherige Änderung nächste Änderung

§ 650 Anwendung des Kaufrechts *)




§ 650 Werklieferungsvertrag; Verbrauchervertrag über die Herstellung digitaler Produkte


vorherige Änderung

1 Auf einen Vertrag, der die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen zum Gegenstand hat, finden die Vorschriften über den Kauf Anwendung. 2 § 442 Abs. 1 Satz 1 findet bei diesen Verträgen auch Anwendung, wenn der Mangel auf den vom Besteller gelieferten Stoff zurückzuführen ist. 3 Soweit es sich bei den herzustellenden oder zu erzeugenden beweglichen Sachen um nicht vertretbare Sachen handelt, sind auch die §§ 642, 643, 645, 648 und 649 mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle der Abnahme der nach den §§ 446 und 447 maßgebliche Zeitpunkt tritt.


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*) Amtlicher Hinweis: Diese Vorschrift dient
der Umsetzung der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter (ABl. EG Nr. L 171 S. 12).



(1) 1 Auf einen Vertrag, der die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen zum Gegenstand hat, finden die Vorschriften über den Kauf Anwendung. 2 § 442 Abs. 1 Satz 1 findet bei diesen Verträgen auch Anwendung, wenn der Mangel auf den vom Besteller gelieferten Stoff zurückzuführen ist. 3 Soweit es sich bei den herzustellenden oder zu erzeugenden beweglichen Sachen um nicht vertretbare Sachen handelt, sind auch die §§ 642, 643, 645, 648 und 649 mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle der Abnahme der nach den §§ 446 und 447 maßgebliche Zeitpunkt tritt.

(2) 1 Auf einen Verbrauchervertrag, bei dem der Unternehmer sich verpflichtet,


1. digitale Inhalte herzustellen,

2. einen Erfolg durch eine digitale Dienstleistung herbeizuführen oder

3. einen körperlichen Datenträger herzustellen,
der ausschließlich als Träger digitaler Inhalte dient,

sind die §§ 633 bis 639 über die Rechte bei Mängeln sowie § 640 über die Abnahme nicht anzuwenden. 2 An die Stelle
der nach Satz 1 nicht anzuwendenden Vorschriften treten die Vorschriften des Abschnitts 3 Titel 2a. 3 Die §§ 641, 644 und 645 sind mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle der Abnahme die Bereitstellung des digitalen Produkts (§ 327b Absatz 3 bis 5) tritt.

(3) 1 Auf einen Verbrauchervertrag, bei dem der Unternehmer sich verpflichtet, einen herzustellenden körperlichen Datenträger
zu liefern, der ausschließlich als Träger digitaler Inhalte dient, sind abweichend von Absatz 1 Satz 1 und 2 § 433 Absatz 1 Satz 2, die §§ 434 bis 442, 475 Absatz 3 Satz 1, Absatz 4 bis 6 und die §§ 476 und 477 über die Rechte bei Mängeln nicht anzuwenden. 2 An die Stelle der nach Satz 1 nicht anzuwendenden Vorschriften treten die Vorschriften des Abschnitts 3 Titel 2a.

(4) 1 Für einen Verbrauchervertrag, bei dem der Unternehmer sich verpflichtet, eine Sache herzustellen, die ein digitales Produkt enthält oder mit digitalen Produkten verbunden ist, gilt der Anwendungsausschluss nach Absatz 2 entsprechend
für diejenigen Bestandteile des Vertrags, welche die digitalen Produkte betreffen. 2 Für einen Verbrauchervertrag, bei dem der Unternehmer sich verpflichtet, eine herzustellende Sache zu liefern, die ein digitales Produkt enthält oder mit digitalen Produkten verbunden ist, gilt der Anwendungsausschluss nach Absatz 3 entsprechend für diejenigen Bestandteile des Vertrags, welche die digitalen Produkte betreffen.