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Zitierungen von § 330 BGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 330 BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts
G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2631
Artikel 3 VVRG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 330 wie folgt gefasst: „§ 330 Auslegungsregel bei Leibrentenvertrag". ... Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 330 wie folgt gefasst: „§ 330 Auslegungsregel bei Leibrentenvertrag". 2. § 330 wird wie folgt ... „§ 330 Auslegungsregel bei Leibrentenvertrag". 2. § 330 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 330 Auslegungsregel bei Leibrentenvertrag". b) Satz 1 wird wie folgt gefasst: ...