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Zitierungen von § 356 BGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 356 BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 356c BGB Widerrufsrecht bei Ratenlieferungsverträgen (vom 13.06.2014)
... Gesetzbuche über sein Widerrufsrecht unterrichtet hat. (2) § 356 Absatz 1 gilt entsprechend. Das Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf ...
§ 358 BGB Mit dem widerrufenen Vertrag verbundener Vertrag (vom 28.05.2022)
... Inhalten, hat der Verbraucher abweichend von § 357a Absatz 3 unter den Voraussetzungen des § 356 Absatz 5 Nummer 2 Wertersatz für die bis zum Widerruf gelieferten digitalen Inhalte zu leisten. Ist ...
 
Zitat in folgenden Normen

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
neugefasst durch B. v. 21.09.1994 BGBl. I S. 2494, 1997 I S. 1061; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Artikel 246a EGBGB Informationspflichten bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen (vom 28.05.2022)
...  2. das Widerrufsrecht des Verbrauchers nach § 312g Absatz 2 Nummer 3, 4 und 6 sowie § 356 Absatz 4 und 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorzeitig erlöschen kann, über die Umstände, unter denen der Verbraucher ein ...
Artikel 246e EGBGB Verbotene Verletzung von Verbraucherinteressen und Bußgeldvorschriften (vom 01.08.2022)
... Gesetzbuchs zurückgewährt wird, 14. der Zugang eines Widerrufs nicht nach § 356 Absatz 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bestätigt wird oder 15. eine Sache dem Verbraucher nicht innerhalb der nach § ...

Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG)
neugefasst durch B. v. 04.12.2000 BGBl. I S. 1670; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3483
§ 4 FernUSG Widerrufsrecht des Teilnehmers (vom 28.05.2022)
... Teilnehmer ein Widerrufsrecht nach § 355 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu. Die §§ 356 , 357 und 357a des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind entsprechend anzuwenden. Für ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche in Umsetzung der EU-Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union und zur Aufhebung der Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 auf das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3483
Artikel 1 BGBEGuaÄndG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... stellt." 7. Der bisherige § 312k wird § 312l. 8. § 356 Absatz 4 und 5 wird wie folgt gefasst: „(4) Das Widerrufsrecht erlischt bei Verträgen ... 357 Absatz 9" durch die Angabe „§ 357a Absatz 3" und die Wörter „ § 356 Absatz 5 zweiter und dritter Halbsatz" durch die Wörter „§ 356 Absatz 5 Nummer 2" ... „§ 356 Absatz 5 zweiter und dritter Halbsatz" durch die Wörter „ § 356 Absatz 5 Nummer 2" ersetzt. c) In Satz 3 werden die Wörter „ist neben § ...
Artikel 2 BGBEGuaÄndG Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
... Gesetzbuchs zurückgewährt wird, 14. der Zugang eines Widerrufs nicht nach § 356 Absatz 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bestätigt wird oder 15. eine Sache dem Verbraucher nicht innerhalb der nach ...

Gesetz zur Einführung einer Musterwiderrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge, zur Änderung der Vorschriften über das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen und zur Änderung des Darlehensvermittlungsrechts
G. v. 24.07.2010 BGBl. I S. 977
Artikel 1 VDLRÄndG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
...  6. § 495 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Die §§ 355 bis 359a gelten mit der Maßgabe, dass 1. an die Stelle der Widerrufsbelehrung ...

Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 15.07.2022 BGBl. I S. 1146
Artikel 4 DiRUG II Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... 40a des Beurkundungsgesetzes ist zulässig." 2. § 356 Absatz 5 Nummer 2 wird wie folgt geändert: a) Dem Buchstaben a wird folgender Buchstabe a ...

Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2355
Artikel 1 VerbrKredRLUG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... Gesetzbuche nicht ordnungsgemäß erfüllt hat." 8. § 356 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst:  ... Gesetzbuche in Textform verwendet wird. Die dem Verbraucher gemäß § 356 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 355 Abs. 3 Satz 1 mitzuteilende Rückgabebelehrung ...
Artikel 2 VerbrKredRLUG Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
...  5. In Artikel 245 Nr. 1 werden die Wörter „§ 355 Abs. 2 Satz 1, § 356 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1" durch die Wörter „§ 355 Abs. 3 Satz 1, § 356 Abs. 2 ... § 356 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1" durch die Wörter „§ 355 Abs. 3 Satz 1, § 356 Abs. 2 Satz 2" ersetzt. 6. Die folgenden Artikel 246 und 247 werden ...

Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung
G. v. 20.09.2013 BGBl. I S. 3642
Artikel 1 VerbrRRLUG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... die Wörter „Widerrufs- oder Rückgabefrist nach § 355 Abs. 1 bis 3 und § 356 " durch die Wörter „Widerrufsfrist nach § 355 Absatz 1 und 2" ersetzt. ... Unternehmer trägt bei Widerruf die Gefahr der Rücksendung der Waren. § 356 Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und ... Gesetzbuche über sein Widerrufsrecht unterrichtet hat. (2) § 356 Absatz 1 gilt entsprechend. Das Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 ... hat der Verbraucher abweichend von § 357 Absatz 9 unter den Voraussetzungen des § 356 Absatz 5 zweiter und dritter Halbsatz Wertersatz für die bis zum Widerruf gelieferten ...
Artikel 2 VerbrRRLUG Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
... Widerrufsrecht des Verbrauchers nach § 312g Absatz 2 Satz 1 Nummer 3, 4 und 6 sowie § 356 Absatz 4 und 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorzeitig erlöschen kann, über die ...
Artikel 3 VerbrRRLUG Änderung des Fernunterrichtsschutzgesetzes
... ein Widerrufsrecht nach § 355 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu. Die §§ 356 und 357 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind entsprechend anzuwenden. Für finanzierte ...

Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften
G. v. 11.03.2016 BGBl. I S. 396
Artikel 1 WohnImmoKredRLUG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... die Angabe „512" durch die Angabe „513" ersetzt. 3. Nach § 356 Absatz 4 Satz 1 wird folgender Satz eingefügt: „Bei einem außerhalb ...