Zitierungen von § 631 BGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 631 BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 650b BGB Änderung des Vertrags; Anordnungsrecht des Bestellers (vom 01.01.2018)
... Begehrt der Besteller 1. eine Änderung des vereinbarten Werkerfolgs ( § 631 Absatz 2 ) oder 2. eine Änderung, die zur Erreichung des vereinbarten Werkerfolgs notwendig ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren
G. v. 28.04.2017 BGBl. I S. 969
Artikel 1 BauVRRG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... dass eine der vorstehenden Anforderungen nicht erfüllt wird." 16. Vor § 631 wird folgende Überschrift eingefügt: „Kapitel 1 Allgemeine ... (1) Begehrt der Besteller 1. eine Änderung des vereinbarten Werkerfolgs ( § 631 Absatz 2 ) oder 2. eine Änderung, die zur Erreichung des vereinbarten Werkerfolgs notwendig ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed