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Änderungsalarm
Zitierungen von
§ 701 BGB
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 701 BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BGB selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 702 BGB Beschränkung der Haftung; Wertsachen
... Der Gastwirt haftet auf Grund des
§ 701
nur bis zu einem Betrag, der dem Hundertfachen des Beherbergungspreises für einen Tag ...
§ 703 BGB Erlöschen des Schadensersatzanspruchs
... dem Gast auf Grund der
§§ 701
, 702 zustehende Anspruch erlischt, wenn nicht der Gast unverzüglich, nachdem er von dem ...
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