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Frühere Fassungen von § 30b BZRG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 09.12.2022Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes und des Strafgesetzbuches
vom 04.12.2022 BGBl. I S. 2146
aktuell vorher 17.07.2020Artikel 4 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates vom 12. Oktober 2017 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft und zur Änderung weiterer Vorschriften
vom 10.07.2020 BGBl. I S. 1648
aktuell vorher 31.08.2018Artikel 1 Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (7. BZRGÄndG)
vom 18.07.2017 BGBl. I S. 2732
aktuell vorher 27.04.2012Artikel 1 Gesetz zur Verbesserung des Austauschs von strafregisterrechtlichen Daten zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und zur Änderung registerrechtlicher Vorschriften
vom 15.12.2011 BGBl. I S. 2714
aktuellvor 27.04.2012früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.