Die Ratingergebnisse fließen in Form eines gewichteten Durchschnitts in die Bonitätsnote ein. Die Gewichtung mehrerer einfließender Ratingergebnisse richtet sich nach deren Aktualität. Je jünger das Ratingergebnis ist, desto stärker ist sein Gewicht. Die Berechnung des gewichteten Durchschnitts erfolgt in vier Schritten:
Schritt 1
Bestimmung des Alters aller für ein Institut zu berücksichtigenden Ratings mit einer Laufzeit von ≤ 365 Tagen:
Schritt 2
Bestimmung des Gewichts des Ratings, bezogen auf jedes für ein Institut zu berücksichtigende Rating:
Die Summe aus den einzelnen Gewichten der Ratings muss immer 1 ergeben.
Schritt 3
Bestimmung des gewichteten Durchschnitts des Ratings, bezogen auf jedes für ein Institut zu berücksichtigende Rating:
Schritt 4
Bestimmung des gewichteten Durchschnitts der Ratings:
Für die Bestimmung in den Schritten 1 bis 4 sind folgende Parameter zu berücksichtigen:
- -
- Ratingdatum EDB = Erstellungszeitpunkt des EdB-Ratings
- -
- Zeitstempel Ratingx = Veröffentlichungsdatum je Rating
- -
- x = Rating 1, Rating 2, ..., Rating n
- -
- Dem Ratingergebnis wird über eine Transformationsmatrix ein entsprechender Punktwert zugeordnet.
- -
- Alter des Ratingsx = (Ratingdatum EDB - Zeitstempel Ratingx)
Die Ergebnisse des Ratings werden unter Anwendung mathematisch-statistischer Verfahren (Diskriminanz-Analyse) zu einer optimierten Funktion entwickelt, die im Rahmen regelmäßiger Validierungs- und Backtesting-Verfahren soweit erforderlich angepasst und weiterentwickelt wird.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
V. v. 12.12.2011 BGBl. I S. 2684