Änderung Anlage 1 EdBBeitrV vom 16.12.2011

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Anlage 1 EdBBeitrV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 16.12.2011 geltenden Fassung
Anlage 1 EdBBeitrV n.F. (neue Fassung)
in der am 15.04.2014 geltenden Fassung
durch Artikel 5 V. v. 30.01.2014 BGBl. I S. 322
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Anlage 1 (neu)


(Text neue Fassung)

Anlage 1 (zu § 5 Absatz 1 und 2 Satz 3) Bonitätseinschätzung auf der Grundlage von Kennzahlen


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1. Folgende Kennzahlen gehen in die kennzahlenbezogene Bonitätseinschätzung ein:


Kennzahlen | Gewicht | Quotienten

Kernkapitalquote | 0,61 % | Kernkapital gern. § 10 KWG
--------------------------------------------
Ø Eigenmittelanforderung gem. SolvV

Eigenmittelquote | 4,30 % | Eigenmittel gem. § 10 KWG
--------------------------------------------
Ø Eigenmittelanforderung gem. SolvV

Risikovorsorgequote | 6,81 % | Bestand Risikovorsorge Kundenforderungen
--------------------------------------------
Forderungen Kunden (brutto)

Risikozuführungsquote | 3,64 % | Risikovorsorge Kreditgeschäft (netto)
--------------------------------------------
Zinsergebnis

Eigenkapitalrentabilität | 3,96 % | Jahresrohergebnis
--------------------------------------------
Ø Bilanz - bzw. Dotationskapital

Bruttorentabilität | 4,94 % | erweiterter Rohertrag
--------------------------------------------
Ø Gesamtgeschäftsvolumen

Kostendeckungsquote | 2,71 % | erweiterter allgemeiner Verwaltungsaufwand
--------------------------------------------
erweiterter Rohertrag

Nettorentabilität | 1,84 % | Jahresrohergebnis
--------------------------------------------
Ø Bilanzsumme

Liquiditätsquote | 9,21 % | liquide Aktiva
--------------------------------------------
(Kundeneinlagen + kurzfristige Passiva)

Refinanzierungsquote | 5,33 % | (Forderung Kunden (netto) + Forderung Kreditinstitute (netto))
--------------------------------------------
(Kundeneinlagen + kurzfristige Passiva)

Bestandssensitivität Wertpapiere | 6,06 % | (Wertpapiere + Kreditäquivalente)
--------------------------------------------
Gesamtgeschäftsvolumen

Ergebnissensitivität Wertpapiere | 0,59 % | (Finanzergebnis + Bewertungsänderungen Wertpapiere)
--------------------------------------------
erweiterter Rohertrag

| 50,00 % |


Der Anteil der Kennzahlen an der Bonitätsnote gemäß § 4 Absatz 1 Satz 2 ergibt sich aus deren Gewicht gemäß Spalte 2 der vorstehenden Tabelle.

2. Beschreibung der Kennzahlenquotienten gemäß Spalte 3 der vorstehenden Tabelle:

- Kernkapital gemäß Artikel 25 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013: Kernkapital gemäß den Angaben im Übersichtsbogen zu den Eigenmitteln nach Artikel 72 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 in Verbindung mit § 10a KWG (Meldebogen E UEB oder Q UEB ID-Nummer 1.4 der Anlage 3 zur SolvV)

- Ø Eigenmittelanforderung gem. SolvV: (Vorjahr + Berichtsjahr)/2 gemäß den Angaben im Übersichtsbogen zu den Eigenmitteln nach Artikel 72 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 in Verbindung mit § 10a KWG (Meldebogen E UEB oder Q UEB ID-Nummer 2 der Anlage 3 zur SolvV)

- Eigenmittel gemäß Artikel 72 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013: Eigenmittel insgesamt gemäß den Angaben im Übersichtsbogen zu den Eigenmitteln nach Artikel 72 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 in Verbindung mit § 10a KWG (Meldebogen E UEB oder Q UEB ID-Nummer 1 der Anlage 3 zur SolvV)

- Bestand Risikovorsorge Kundenforderungen: Bestand Einzelwertberichtigung Kunden + Bestand Pauschalwertberichtigung Kunden

- Forderungen Kunden (brutto): Bilanzposition Forderungen an Kunden zuzüglich des Bestandes Einzel- und Pauschalwertberichtigung Kunden und versteuerter Vorsorgereserven

- Risikovorsorge Kreditgeschäft (netto): Saldiertes Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft ohne Berücksichtigung einer Kompensation mit dem Bewertungsergebnis von Wertpapieren der Liquiditätsreserve (Überkreuzkompensation)

- Zinsergebnis: Saldo aus der Position Zinserträge gemäß § 28 RechKredV und Zinsaufwand gemäß § 29 RechKredV (ohne Berücksichtigung von laufenden Erträgen aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren, Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen)

- Jahresrohergebnis: Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit vor Steuern zuzüglich des außerordentlichen Ergebnisses

- Ø Bilanz- bzw. Dotationskapital: (Vorjahr + Berichtsjahr)/2, Eigenkapital gemäß Formblatt 1 der RechKredV

- Erweiterter Rohertrag: Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit vor Steuern bereinigt um das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft, die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen sowie Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen

- Ø Gesamtgeschäftsvolumen: (Vorjahr + Berichtsjahr)/2, Brutto-Bilanzsumme (=Bilanzsumme inkl. Risikovorsorgebestand) + andere außerbilanzielle Geschäfte inkl. Rückstellungen gemäß § 19 Absatz 1 KWG

- Erweiterter allgemeiner Verwaltungsaufwand: Allgemeiner Verwaltungsaufwand gemäß § 31 RechKredV + Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen gemäß Formblatt 2 der RechKredV + ertragsunabhängige Steuern gemäß Formblatt 2 der RechKredV

- Ø Bilanzsumme: (Vorjahr + Berichtsjahr)/2, Bilanzsumme gemäß Bilanzausweis

- Liquide Aktiva: Barreserve + refinanzierbare Schuldtitel + Forderungen Kunden und Kreditinstitute mit einer Restlaufzeit bis drei Monaten + Wertpapiere der Liquiditätsreserve + Wertpapiere des Handelsbestandes

- Kundeneinlagen: Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit einer Restlaufzeit von bis zu drei Monaten

- Kurzfristige Passiva: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von bis zu drei Monaten + Handelspassiva + verbriefte Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis drei Monaten

- Forderung Kunden (netto): Forderung Kunden gemäß Bilanzausweis

- Forderung Kreditinstitute (netto): Forderung Kreditinstitute gemäß Bilanzausweis

- Wertpapiere: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere + Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere + Handelsbestand (alle gemäß Bilanzausweis)

- Kreditäquivalente: Beträge, mit denen Derivate als Kredit nach den §§ 13 und 14 KWG in Verbindung mit Artikel 387 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 anzurechnen sind (gemäß GroMiKV)

- Finanzergebnis: Nettoertrag aus Finanzgeschäften gemäß Formblatt 2 der RechKredV

- Bewertungsänderungen Wertpapiere: Bewertungsergebnis der Wertpapiere der Liquiditätsreserve (analog § 32 RechKredV) + Bewertungsergebnis der Wertpapiere des Anlagevermögens (analog § 33 RechKredV).

3. Grundlage für die Ermittlung der Kennzahlen sind die Verhältnisse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zum Ende des letzten vor dem 1. März des jeweiligen Abrechnungsjahres abgeschlossenen Geschäftsjahres. Die nach Nummer 1 zu berücksichtigenden Finanzdaten basieren auf dem Jahresabschluss des Instituts gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 und 2 bzw. den entsprechenden Vermögensübersichten mit Aufwands- und Ertragsrechnung und Anhang gemäß § 53 Absatz 2 Nummer 2 KWG. Bei Anwendung der so genannten Waiver-Regelung gemäß § 2a KWG werden für die Kennzahlen Kernkapitalquote und Eigenmittelquote die Relationen auf Konzernebene berücksichtigt. Bei Instituten, die unter die Regelungen des § 53c Nummer 2 KWG fallen, werden für die Kennzahlen Kernkapitalquote und Eigenmittelquote die Relationen der Zentrale berücksichtigt.

4. Die Kennzahlen werden unter Anwendung mathematisch-statistischer Verfahren (Diskriminanz-Analyse) zu einer optimierten Funktion entwickelt, die im Rahmen regelmäßiger Validierungs- und Backtesting-Verfahren soweit erforderlich angepasst und weiterentwickelt wird.




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