Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.07.2016 aufgehoben

§ 2 - Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 16. Deutschen Bundestag (BTWahlFrAbkV k.a.Abk.)

V. v. 21.07.2005 BGBl. I S. 2179; aufgehoben durch Artikel 7 G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1594
Geltung ab 24.07.2005; FNA: 111-1-6 Wahlrecht
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§ 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.



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