Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.08.2009 aufgehoben

6. Abschnitt - Verordnung über die Behandlung der Ehewohnung und des Hausrats (HausratsV k.a.Abk.)

V. v. 21.10.1944 RGBl. I S. 256; aufgehoben durch Artikel 2 G. v. 06.07.2009 BGBl. I S. 1696
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 404-3 Nebengesetze zum Familienrecht
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6. Abschnitt Schlußvorschriften
§ 24 (aufgehoben)
§ 25 Aufhebung und Nichtigerklärung der Ehe
§ 26 (aufgehoben)
§ 27 Inkrafttreten

6. Abschnitt Schlußvorschriften

§ 24 (aufgehoben)




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§ 25 Aufhebung und Nichtigerklärung der Ehe


§ 25 wird in 1 Vorschrift zitiert

Wird eine Ehe aufgehoben, so gelten die §§ 1 bis 23 sinngemäß.

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§ 26 (aufgehoben)




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§ 27 Inkrafttreten



(1) Diese Verordnung tritt am 1. November 1944 in Kraft.

(2) (aufgehoben)



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