interne Verweise§ 8 TierNebG Abholungspflicht (vom 12.02.2017) ... kennzeichnen, zu befördern und zu lagern. Satz 1 gilt nicht für die in § 7 Abs. 2 Nr. 4 bezeichneten Tiere sowie für kleine Heimtiere aus privaten Haushaltungen, mit ...
§ 9 TierNebG Ablieferungspflicht (vom 12.02.2017) ... besteht, ist der Besitzer von tierischen Nebenprodukten oder Folgeprodukten oder der nach § 7 Absatz 3 Meldepflichtige verpflichtet, diese bei einem von der zuständigen Behörde ...
§ 14 TierNebG Bußgeldvorschriften (vom 12.02.2017) ... Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 7 Abs. 1 oder 3 eine Meldung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig macht, 2. ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes und zur Änderung des BVL-Gesetzes
G. v. 04.08.2016 BGBl. I S. 1966
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6617/v94166.htm