(1) Nach Maßgabe des Anhangs IV bestehen Herstellungs- und Verwendungsverbote für bestimmte Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die insbesondere
- 1.
- krebserzeugende oder erbgutverändernde Eigenschaften haben,
- 2.
- sehr giftig oder giftig sind oder
- 3.
- die Umwelt schädigen können.
Soweit in Anhang IV nicht etwas anderes bestimmt ist, gelten die Herstellungs- und Verwendungsverbote nach Satz 1 nicht für
- 1.
- Forschungs-, Analyse- und wissenschaftliche Lehrzwecke in den dafür erforderlichen Mengen,
- 2.
- Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten und
- 3.
- die gemeinwohlverträgliche Abfallbeseitigung.
Soweit in Anhang IV nicht etwas anderes bestimmt ist, beinhalten die Verwendungsverbote nach Satz 1 kein Gebot des Entfernens von Stoffen, Zubereitungen oder Erzeugnissen, die bereits vor Inkrafttreten der jeweiligen Verbote rechtmäßig verwendet wurden. Satz 1, 2 und 3 gelten auch in Haushalten.
(2) Der Arbeitgeber darf in Heimarbeit Beschäftigte nur Tätigkeiten mit geringer Gefährdung im Sinne des §
7 Abs. 9 durchführen lassen.
§ 26 GefStoffV Chemikaliengesetz - Herstellungs- und Verwendungsverbote (vom 26.10.2007) ... wird bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 18 Abs. 1 Satz 1 oder 4, jeweils in Verbindung mit Anhang IV Nr. 1 Abs. 1, Nr. 2 Satz 1, Nr. 9 Satz ... Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse herstellt oder verwendet, 2. entgegen § 18 Abs. 1 Satz 1 oder 4, jeweils in Verbindung mit Anhang IV Nr. 4 Satz 1, Nr. 13.1 Abs. 2, Nr. 17.1 ... aufgeführten Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse verwendet, 3. entgegen § 18 Abs. 1 Satz 1 oder 4, jeweils in Verbindung mit Anhang IV Nr. 3 Abs. 1, 2 oder 5, Nr. 5, Nr. 6 ... zu den in diesen Vorschriften jeweils genannten Zwecken verwendet, 4. entgegen § 18 Abs. 1 Satz 1 oder 4, jeweils in Verbindung mit Anhang IV Nr. 10, die dort genannten ... Nr. 10, die dort genannten Dekorationsgegenstände herstellt, 5. entgegen § 18 Abs. 1 Satz 1 oder 4, jeweils in Verbindung mit Anhang IV Nr. 23, die dort aufgeführten ... außerhalb geschlossener Anlagen herstellt oder verwendet, 6. entgegen § 18 Abs. 1 Satz 1 oder 4, jeweils in Verbindung mit Anhang IV Nr. 11, die dort aufgeführten ... oder Erzeugnisse außerhalb geschlossener Anlagen verwendet, 7. entgegen § 18 Abs. 1 Satz 1 oder 4, jeweils in Verbindung mit Anhang IV Nr. 16, Isopropanol nach dem Starke ... Nr. 16, Isopropanol nach dem Starke Säure-Verfahren herstellt, 8. entgegen § 18 Abs. 1 Satz 1 oder 4, jeweils in Verbindung mit Anhang IV Nr. 22 Abs. 3, krebserzeugende ...