§ 24 MPSV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 30.06.2007 geltenden Fassung | § 24 MPSV n.F. (neue Fassung) in der am 30.06.2007 geltenden Fassung durch Artikel 3 G. v. 14.06.2007 BGBl. I S. 1066 |
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(Text alte Fassung) § 24 (neu) | (Text neue Fassung)§ 24 Veröffentlichung von Informationen über das Internet |
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