Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.12.2010 aufgehoben

§ 1 - Verordnung über die Anwendung des § 80 des Berufsbildungsgesetzes und der auf Grund dieser Bestimmung erlassenen Verordnung in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (BBiG§80AnwV k.a.Abk.)

V. v. 05.06.1997 BGBl. I S. 1326; aufgehoben durch Artikel 6 G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1864
Geltung ab 14.06.1997; FNA: 105-23-3 Herstellung der Einheit Deutschlands
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§ 1



§ 80 des Berufsbildungsgesetzes und die auf Grund dieser Bestimmung erlassene Verordnung über die Anerkennung von Prüfungen zum Nachweis der fachlichen Eignung für die Berufsausbildung in der Landwirtschaft vom 11. Juni 1976 (BGBl. I S. 1486) sind auch in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet anzuwenden.



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