§ 5 - Mikrozensusgesetz 2005 (MZG 2005)

G. v. 24.06.2004 BGBl. I S. 1350; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 02.12.2014 BGBl. I S. 1926
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 29-33 Statistik
| |

§ 5 Hilfsmerkmale


§ 5 wird in 5 Vorschriften zitiert

(1) Hilfsmerkmale sind:

1.
Vor- und Familiennamen der Haushaltsmitglieder;

2.
Telekommunikationsnummern;

3.
Straße, Hausnummer, Lage der Wohnung im Gebäude;

4.
Vor- und Familienname des Wohnungsinhabers oder der Wohnungsinhaberin;

5.
Name der Arbeitsstätte.

(2) Das Hilfsmerkmal nach Absatz 1 Nr. 5 darf nur zur Überprüfung der Zuordnung der Erwerbstätigen zu Wirtschaftszweigen verwendet werden.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 5 MZG 2005

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 MZG 2005 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MZG 2005 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 MZG 2005 Erhebungsbeauftragte
... in einer Wohnung, zur Zahl der Personen im Haushalt und zu den Hilfsmerkmalen nach § 5 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 mündlich mitzuteilen. Die Erhebungsbeauftragten dürfen diese ...
§ 7 MZG 2005 Auskunftspflicht
... nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 13, Abs. 2 Nr. 2 und 4, Abs. 4 sowie den Hilfsmerkmalen nach § 5 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 5 alle Volljährigen oder einen eigenen Haushalt führenden ... zu den Erhebungsmerkmalen nach § 4 Abs. 3 sowie den Hilfsmerkmalen nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 die Wohnungsinhaber, ersatzweise die nach Nummer 1 Auskunftspflichtigen;  ... nach Beginn der Erhebung zugezogenen Personen. (3) Zu den Hilfsmerkmalen nach § 5 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 sind die Angaben von den angetroffenen Auskunftspflichtigen auch für ... Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b und Nr. 14, Abs. 2 Nr. 1 und 3, Abs. 5 und die Hilfsmerkmale nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 sind ...
§ 8 MZG 2005 Trennung und Löschung
... Die Hilfsmerkmale nach § 5 sind von den Erhebungsmerkmalen unverzüglich jeweils nach Abschluss der ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in aufgehobenen Titeln

Verordnung über eine statistische Erhebung zur Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern sowie ihren Nachkommen für das Jahr 2014
V. v. 14.08.2013 BGBl. I S. 3225
§ 5 ZuwArbStatV Anwendung von Vorschriften des Mikrozensusgesetzes 2005
... die Trennung und Löschung von Erhebungs- und Hilfsmerkmalen gelten die §§ 2, 5 , 6 und 8 des Mikrozensusgesetzes ...

Verordnung über statistische Erhebungen zu Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsproblemen im Rahmen der Arbeitskräfteerhebung in der Europäischen Union
V. v. 23.10.2012 BGBl. I S. 2265
§ 4 ArbUnfStatV Anwendung von Vorschriften des Mikrozensusgesetzes 2005
... die Trennung und Löschung von Erhebungs- und Hilfsmerkmalen gelten die §§ 2, 3, 5 , 6 und 8 des Mikrozensusgesetzes ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed