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§ 33 - Schornsteinfegergesetz (SchfG)

neugefasst durch B. v. 10.08.1998 BGBl. I S. 2071; aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 4 G. v. 26.11.2008 BGBl. I S. 2242
Geltung ab 01.07.1969; FNA: 7111-1 Schornsteinfeger
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§ 33 Ruhen der Versorgungsleistungen, Vorleistung der Versorgungsanstalt


§ 33 wird in 3 Vorschriften zitiert

(1) Der Anspruch auf Ruhe-, Witwen-, Witwer- und Waisengeld wird festgestellt, sobald über den Anspruch auf Rente aus den sozialen Renten- oder Unfallversicherungen durch die zuständigen Träger entschieden worden ist.

(2) Bis zur Feststellung der Renten aus den sozialen Renten- oder Unfallversicherungen zahlt die Versorgungsanstalt nach näherer Bestimmung der Satzung angemessene Vorschüsse.

(3) Muß wegen einer Neuberechnung der Renten aus den sozialen Renten- oder Unfallversicherungen der Anspruch auf Ruhe-, Witwen-, Witwer- oder Waisengeld durch die Versorgungsanstalt neu festgestellt werden, kann diese durch schriftliche Anzeige an den Träger der sozialen Renten- oder Unfallversicherung den Anspruch auf Rente in Höhe des zuviel gezahlten Betrages auf sich überleiten. Die Anzeige darf nur erfolgen, wenn die Versorgungsanstalt an der Überzahlung kein Verschulden trifft. Der Rechtsübergang beschränkt sich auf den Anspruch, der dem Berechtigten für die Zeit zusteht, für die die Überzahlung erfolgte.

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Zitierungen von § 33 SchfG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 33 SchfG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchfG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 39 SchfG Satzung
...  8. die Vorleistung durch die Versorgungsanstalt nach § 33 Abs. 2, 9. die Höhe der Verzugs- und Stundungszinsen, 10. ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens
G. v. 26.11.2008 BGBl. I S. 2242; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 28.03.2009 BGBl. I S. 643
Artikel 2 SchfNG Änderung des Schornsteinfegergesetzes (vom 02.04.2009)
...  § 31 Witwengeld und Witwergeld § 32 Waisengeld § 33 Ruhen der Versorgungsleistungen, Vorleistung der Versorgungsanstalt 2. Abschnitt ...

Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG)
G. v. 03.04.2009 BGBl. I S. 700
Artikel 17 VAStrRefG Änderung des Schornsteinfegergesetzes
... 643), wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht werden nach § 33 folgende Wörter eingefügt: „§ 33a Interne Teilung beim ... durch das Wort „Versorgungsausgleichs" ersetzt. 3. Nach § 33 wird folgender § 33a eingefügt: „§ 33a Interne Teilung beim ...


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