§ 224 BRAO a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.09.2009 geltenden Fassung | § 224 BRAO n.F. (neue Fassung) in der am 01.09.2009 geltenden Fassung durch Artikel 1 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449 |
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(Text alte Fassung) § 224 Übertragung von Befugnissen auf nachgeordnete Behörden | (Text neue Fassung)§ 224 (aufgehoben) |
Das Bundesministerium der Justiz und die Landesjustizverwaltungen können Befugnisse, die ihnen nach diesem Gesetz zustehen, auf nachgeordnete Behörden übertragen. |