interne Verweise
Zitat in folgenden NormenGesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
G. v. 09.03.2000 BGBl. I S. 182, 1349; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 320
§ 27 EuRAG Rechte und Pflichten (vom 09.11.2017) ... die beruflichen Pflichten zu befolgen, die sich aus den §§ 43, 43a, 43b, 43d, 43e und 45 der Bundesrechtsanwaltsordnung ergeben. Diese Regeln gelten nur insoweit, als sie nicht mit der Niederlassung in ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666
Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 1 BRAORefG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung (vom 09.04.2022) ... Daten" durch die Wörter „von Daten" ersetzt. f) Die Angabe zu § 45 wird wie folgt gefasst: „§ 45 Tätigkeitsverbote bei nichtanwaltlicher ... ersetzt. f) Die Angabe zu § 45 wird wie folgt gefasst: „ § 45 Tätigkeitsverbote bei nichtanwaltlicher Vorbefassung". g) Die Angabe zu ... Rechtsanwaltschaft an einer Lehrveranstaltung nach Absatz 1 teilgenommen hat." 14. § 45 wird wie folgt gefasst: „§ 45 Tätigkeitsverbote bei nichtanwaltlicher ... 1 teilgenommen hat." 14. § 45 wird wie folgt gefasst: „ § 45 Tätigkeitsverbote bei nichtanwaltlicher Vorbefassung (1) Der Rechtsanwalt darf ... der Berufsausübungsgesellschaft (1) Die §§ 43 bis 43b, 43d, 43e, 44, 45 Absatz 1 Nummer 2 und 3 , die §§ 48, 49a bis 50, 53, 54, 56 Absatz 1 und 2 und die §§ 57 bis 59a gelten ...
Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 10.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 64
Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
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