Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 94 BRAO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 94 BRAO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BRAO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 95 BRAO Rechtsstellung der Mitglieder des Anwaltsgerichts (vom 01.09.2009)
... in der Rechtsanwaltskammer endet oder nachträglich ein Umstand eintritt, der nach § 94 Abs. 3 Satz 2 der Ernennung entgegensteht, und das Mitglied jeweils zustimmt. Das ...
§ 103 BRAO Ernennung von Rechtsanwälten zu Mitgliedern des Anwaltsgerichtshofes (vom 01.08.2021)
... die Ernennung der anwaltlichen Mitglieder des Anwaltsgerichtshofes und deren Stellung gelten die §§ 94 und 95 Absatz 1 entsprechend. (3) Für das Ende des Amtes eines anwaltlichen ...
§ 108 BRAO Voraussetzungen für die Berufung zum Beisitzer und Recht zur Ablehnung (vom 01.09.2009)
... Vorstand der Rechtsanwaltskammer gewählt werden kann (§§ 65, 66). § 94 Abs. 3 Satz 2 gilt entsprechend. (2) Die Übernahme des Beisitzeramtes kann aus den ...
 
Zitat in folgenden Normen

Deutsches Richtergesetz (DRiG)
neugefasst durch B. v. 19.04.1972 BGBl. I S. 713; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 389
§ 123 DRiG Besetzung der Berufsgerichte für Rechtsanwälte (vom 01.08.2021)
... § 94 Abs. 1 und § 101 Abs. 3 der Bundesrechtsanwaltsordnung werden durch dieses Gesetz nicht ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666
Artikel 8 NotBRMoG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
... für die dort genannten Tätigkeiten zu gewähren ist;". 36. § 94 Absatz 5 wird aufgehoben. 37. § 103 wird wie folgt geändert: a) In Absatz ... die Ernennung der anwaltlichen Mitglieder des Anwaltsgerichtshofes und deren Stellung gelten die §§ 94 und 95 Absatz 1 entsprechend." c) In Absatz 3 wird nach dem Wort ...

Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 1 RAuNOBRÄndG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
... das gerichtliche Verfahren in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen". 35. § 94 Abs. 3 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Die Mitglieder des Anwaltsgerichts ... in der Rechtsanwaltskammer endet oder nachträglich ein Umstand eintritt, der nach § 94 Abs. 3 Satz 2 der Ernennung entgegensteht, und das Mitglied jeweils zustimmt. Das Mitglied und die ... a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „§ 94 Abs. 3 Satz 2 gilt entsprechend." b) Absatz 2 wird aufgehoben. c) Der ...

Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft
G. v. 26.03.2007 BGBl. I S. 358
Artikel 1 RASvStG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
... „in" die Angabe „Absatz 1 Satz 2 und" eingefügt. 38a. § 94 Abs. 3 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Die Mitglieder des Anwaltsgerichts ... für die Stellung der anwaltlichen Mitglieder des Anwaltsgerichtshofes gelten die §§ 94 und 95 Abs. 1 entsprechend. Die anwaltlichen Mitglieder dürfen nicht gleichzeitig dem ...

Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
Anlage 1 AnwBerRÄndG (zu Artikel 1 Nummer 63)
... 92 Bildung des Anwaltsgerichts § 93 Besetzung des Anwaltsgerichts § 94 Ernennung der Mitglieder des Anwaltsgerichts § 95 Rechtsstellung der Mitglieder ...