§ 16 Lehrgang "Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen"
Im Ausbildungsabschnitt "Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen" werden die Anwärterinnen und Anwärter mit den Grundzügen des Staats-, Verwaltungs- und bürgerlichen Rechts sowie spezialgesetzlichen Vorschriften und Verwaltungsbestimmungen, soweit dies für die Wahrnehmung ihrer späteren Aufgaben notwendig ist, vertraut gemacht. Einzelheiten regelt der Lehrplan.
interne Verweise§ 29 LAP-gtDBWVV Praxisaufstieg ... einem Monat Dauer vorgesehen werden. Der Besuch der Laufbahnlehrgänge nach den §§ 16 bis 18 ist verpflichtend. Während dieser Lehrgänge sind schriftliche Leistungsnachweise ...
§ 34 LAP-gtDBWVV Schriftliche Prüfung ... 1. dem Prüfungsgebiet Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen (§ 16 ), 2. dem Prüfungsgebiet Allgemeine Wehrtechnik, Wirtschaftlichkeit, ...
§ 36 LAP-gtDBWVV Mündliche Prüfung ... auf die Gebiete 1. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen (§ 16 ) und 2. Allgemeine Wehrtechnik, Wirtschaftlichkeit, Projektmanagement ...
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