Änderung § 6 Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit vom 28.12.2007

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 3 BlauzVnÄndV am 28. Dezember 2007 und Änderungshistorie der BlauzungenV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 6 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 28.12.2007 geltenden Fassung
§ 6 n.F. (neue Fassung)
in der am 28.12.2007 geltenden Fassung
durch Artikel 3 V. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3144

(Textabschnitt unverändert)

§ 6 Vorschriften für Sperrgebiet und Beobachtungsgebiet


(Text alte Fassung)

(1) Aus einem Sperrgebiet oder einem Beobachtungsgebiet dürfen empfängliche Tiere nicht verbracht werden. Die zuständige Behörde kann Ausnahmen zulassen für das Verbringen zu diagnostischen Zwecken sowie zu einem sonstigen Zweck, soweit dieser durch Entscheidung der Europäischen Gemeinschaft zugelassen ist, die auf Grund des Artikels 9 Abs. 1 Buchstabe c oder des Artikels 12 der Richtlinie 2000/75/EG in der jeweils geltenden Fassung erlassen und vom Bundesministerium im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist.

(2)
Wer in einem Sperrgebiet oder einem Beobachtungsgebiet empfängliche Tiere hält, hat dies und den Standort der Tiere unverzüglich nach Bekanntgabe der Festsetzung nach § 5 Abs. 4 der zuständigen Behörde anzuzeigen.

(Text neue Fassung)

Wer in einem Sperrgebiet oder einem Beobachtungsgebiet empfängliche Tiere hält, hat dies und den Standort der Tiere unverzüglich nach Bekanntgabe der Festsetzung nach § 5 Abs. 4 der zuständigen Behörde anzuzeigen.




Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed