§ 7 - Elternzeitverordnung für Soldatinnen und Soldaten (EltZSoldV)

neugefasst durch B. v. 18.11.2004 BGBl. I S. 2855; zuletzt geändert durch Artikel 87 G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Geltung ab 15.12.1990; FNA: 51-1-22 Rechtsstellung der Soldaten
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§ 7



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