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Zitierungen von § 70 SachenRBerG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 70 SachenRBerG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SachenRBerG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 29 SachenRBerG Nicht mehr nutzbare Gebäude und nicht ausgeübte Nutzungen
... diesem Fall bestimmen sich der Erbbauzins nach § 47 Abs. 3 und der Ankaufspreis nach § 70 Abs. 4. (4) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden, wenn 1.  ...
§ 48 SachenRBerG Zinserhöhung nach Veräußerung
... so abzuschließen, daß der Erwerber die Pflichten zur Zinsanpassung wegen der in § 70 Abs. 1 bezeichneten Nutzungsänderungen ...
§ 54 SachenRBerG Vertraglich zulässige bauliche Nutzung
... und 3 benannten Umfang hinausgehen. Zulässig ist auch ein Wechsel der Nutzungsart nach § 70 Abs. 1, wenn dies für eine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung der errichteten Gebäude ...
§ 61 SachenRBerG Grundsatz
... verlangen, wenn der Inhalt des Angebots den Bestimmungen der §§ 65 bis 74 entspricht. (2) Der Grundstückseigentümer kann vom Nutzer den Ankauf ...
§ 71 SachenRBerG Nachzahlungsverpflichtungen
... der Nutzer ihm gegenüber verpflichtet, die Differenz zu dem ungeteilten Bodenwert (§ 70 ) zu zahlen, wenn innerhalb einer Frist von drei Jahren nach dem Erwerb 1.  ... veräußert wird, 2. eine Nutzungsänderung nach § 70 erfolgt oder 3. der Nutzer das erworbene land-, forstwirtschaftlich oder ...
§ 78 SachenRBerG Rechtsfolgen des Erwerbs des Grundstückseigentums durch den Nutzer
... Anlage nach diesem Abschnitt verlangen. Der Preis ist nach dem vollen Verkehrswert (§ 70 ) zu bestimmen. Im Falle der Veräußerung des Grundstücks ist § 71 anzuwenden. ...
§ 109 SachenRBerG Tauschvertrag über Grundstücke
... finden auf den Tauschvertrag die Vorschriften über den Ankauf in den §§ 65 bis 74 entsprechende ...
 
Zitat in folgenden Normen

Investitionsvorranggesetz (InVorG)
neugefasst durch B. v. 04.08.1997 BGBl. I S. 1996; zuletzt geändert durch Artikel 588 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
§ 16 InVorG Anspruch des Berechtigten auf den Gegenwert des Vermögensgegenstandes
... Verkehrswert zu zahlen (Absatz 1 Satz 3 und 4, Absatz 3), auf das nach den §§ 43, 48, 68 bis 73 und 118 des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes erzielbare Entgelt. (6) Berechtigt ...
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