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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.08.2009 aufgehoben

Artikel 4 - Gesetz über weitere Maßnahmen auf dem Gebiet des Versorgungsausgleichs (VAusglErgG k.a.Abk.)

G. v. 08.12.1986 BGBl. I S. 2317; aufgehoben durch Artikel 23 Nr. 3 G. v. 03.04.2009 BGBl. I S. 700
Geltung ab 01.01.1987; FNA: 404-19-4 Nebengesetze zum Familienrecht
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Artikel 4 Übergangs- und Schlußbestimmungen



§ 1 bis 3

(aufgehoben)


§ 4

Liegt das Ende der Ehezeit vor dem 1. Juli 1977, so ist für die Anwendung des § 3b Abs. 1 Nr. 1, des § 10a Abs. 2 Satz 2 und des § 10b des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich als monatliche Bezugsgröße der Wert von 1.850 Deutsche Mark zugrunde zu legen.


§ 5

(aufgehoben)


§ 6

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1987 in Kraft, Artikel 3 Nr. 1 bis 3 jedoch mit Wirkung vom 1. Januar 1984.



 
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Frühere Fassungen von Artikel 4 Gesetz über weitere Maßnahmen auf dem Gebiet des Versorgungsausgleichs

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 25.04.2006Artikel 143 Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
vom 19.04.2006 BGBl. I S. 866

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 4 Gesetz über weitere Maßnahmen auf dem Gebiet des Versorgungsausgleichs

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 VAusglErgG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VAusglErgG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG)
Artikel 1 G. v. 03.04.2009 BGBl. I S. 700; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 12.05.2021 BGBl. I S. 1085
§ 54 VersAusglG Weiter anwendbare Übergangsvorschriften des Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts und des Gesetzes über weitere Maßnahmen auf dem Gebiet des Versorgungsausgleichs für Sachverhalte vor dem 1. Juli 1977
... Artikel 142 des Gesetzes vom 19. April 2006 (BGBl. I S. 866) geändert worden ist, und Artikel 4 § 4 des Gesetzes über weitere Maßnahmen auf dem Gebiet des Versorgungsausgleichs ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG)
G. v. 03.04.2009 BGBl. I S. 700
Artikel 23 VAStrRefG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... durch Artikel 65 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586), 3. Artikel 4 § 4 des Gesetzes über weitere Maßnahmen auf dem Gebiet des Versorgungsausgleichs ...