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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.09.2021 aufgehoben
§ 2 - Abfallverbringungsgebührenverordnung (AbfVerbrGebV)
V. v. 17.12.2003 BGBl. I S. 2749; aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 22 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666; dieses geändert durch Artikel 3 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
Geltung ab 24.12.2003; FNA: 2129-15-8-2 Umweltschutz
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Geltung ab 24.12.2003; FNA: 2129-15-8-2 Umweltschutz
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§ 2 Gebühren und Auslagen
Im Rahmen des § 1 werden Gebühren nach Maßgabe des in der Anlage enthaltenen Gebührenverzeichnisses erhoben. Die Gebühr beträgt gemäß § 7 Absatz 3 Satz 3 des Abfallverbringungsgesetzes im Einzelfall höchstens 6.000 Euro. Auslagen werden nicht gesondert erhoben.
Text in der Fassung des Artikels 2 Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes G. v. 7. August 2013 BGBl. I S. 3154; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 G. v. 14.12.2016 BGBl. I S. 2879 m.W.v. 15. August 2013
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Frühere Fassungen von § 2 AbfVerbrGebV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 15.08.2013 | Artikel 2 Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes vom 07.08.2013 BGBl. I S. 3154 |
aktuell vorher | 12.07.2007 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Abfallverbringungsgebührenverordnung vom 23.05.2007 BGBl. I S. 952 |
aktuell | vor 12.07.2007 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 2 AbfVerbrGebV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 AbfVerbrGebV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AbfVerbrGebV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Anlage AbfVerbrGebV (zu § 2) Gebührenverzeichnis (vom 12.07.2007)
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Abfallverbringungsgebührenverordnung
V. v. 23.05.2007 BGBl. I S. 952
Artikel 1 1. AbfVerbrGebVÄndV
... vom 17. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2749) wird wie folgt geändert: 1. In § 2 wird nach Satz 1 folgender Satz eingefügt: Die Gebühr beträgt ... 3. Die Anlage wird wie folgt gefasst: Anlage (zu § 2 ) Gebührenverzeichnis Verwertung ...
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