§ 18 - Gesetz zur Regelung von Ansprüchen aus Lebens- und Rentenversicherungen (VersAnsprReglG k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 03.07.1964 BGBl. I S. 433, 806; zuletzt geändert durch Artikel 2 Nr. 20 G. v. 20.12.1991 BGBl. I S. 2317
Geltung ab 01.07.1964; FNA: 7602-5 Rentenumstellung

§ 18



Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft 4).


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4)
Das Gesetz ist in seiner ursprünglichen Fassung am 7. August 1955 in Kraft getreten. Wegen des Inkrafttretens späterer Änderungen und Ergänzungen vgl. Artikel 6 des Gesetzes vom 6. Juli 1959 und Artikel 6 des Gesetzes vom 25. Mai 1964



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