Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.07.2016 aufgehoben

Artikel 7 - Gesetz zur Änderung von Kostenermächtigungen und zur Überleitung gebührenrechtlicher Vorschriften (KErmÄndG k.a.Abk.)

G. v. 22.07.1969 BGBl. I S. 901; aufgelöst durch Artikel 18 G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1594
Geltung ab 26.07.1969; FNA: 202-2 Verwaltungsgebühren
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Artikel 7



Am Tage des Inkrafttretens dieses Gesetzes (Artikel 9) verlieren ihre Gültigkeit

1.
die Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für das Zoll-, Verbrauchsteuer- und Branntweinmonopolverfahren vom 12. Juli 1948 (Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt S. 129),

2.
die Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für das Zoll-, Verbrauchsteuer- und Branntweinmonopolverfahren vom 2. Mai 1949 (Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen S. 88),

3.
die Verordnung über die Aufhebung der Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für das Zoll-, Verbrauchsteuer- und Branntweinmonopolverfahren vom 24. Januar 1949 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen S. 14),

4.
die Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für das Zoll-, Verbrauchsteuer- und Branntweinmonopolverfahren vom 30. März 1949 (Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt S. 99),

5.
die Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für das Zoll-, Verbrauchsteuer- und Branntweinmonopolverfahren vom 14. Juli 1949 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen S. 189),

6.
die Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für das Zoll-, Verbrauchsteuer- und Branntweinmonopolverfahren vom 31. März 1949 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein S. 68).



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