Zitierungen von § 11 AAppO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 AAppO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AAppO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 22c AAppO Eignungsprüfung nach § 4 Absatz 2 Satz 7 der Bundes-Apothekerordnung (vom 01.10.2023)
... der Prüfungskommission leitet die Prüfung und muss auch selbst prüfen. § 11 Absatz 3, 5 Satz 1 und Absatz 6 sowie § 14 gelten entsprechend. (5) Die Eignungsprüfung ist ... voraus, dass die Leistung trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt. § 11 Absatz 3 gilt entsprechend. (6) Die Eignungsprüfung soll mindestens zweimal ...
§ 22d AAppO Kenntnisprüfung nach § 4 Absatz 3 Satz 3 der Bundes-Apothekerordnung (vom 01.10.2023)
... der Prüfungskommission leitet die Prüfung und muss selbst prüfen. § 11 Absatz 3, 5 Satz 1 und Absatz 6 sowie § 14 gelten entsprechend. (5) Die Kenntnisprüfung ist ... voraus, dass die Leistung trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt. § 11 Absatz 3 gilt entsprechend. (6) Die Kenntnisprüfung soll mindestens zweimal ...
§ 23 AAppO Übergangsvorschriften
... Prüfung des in § 18 Abs. 1 Ziffer V. genannten Faches abweichend von § 11 Abs. 2 Satz 3 ein anderes Mitglied der Prüfungskommission für den Zweiten Abschnitt der ...
Anlage 9 AAppO (zu § 11 Abs. 6 Satz 1) Niederschrift über die mündliche Prüfung im Zweiten/Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Heilberufe-Prüfungsrechtmodernisierungsverordnung
V. v. 07.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 148
Artikel 1 HeilbPrüfMV Änderung der Approbationsordnung für Apotheker
... der zuständigen Behörde auch in digitaler Form abgehalten werden." 3. § 11 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt geändert:  ...

Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes
V. v. 02.08.2013 BGBl. I S. 3005
Artikel 1 HeilBAV Änderung der Approbationsordnung für Apotheker
... der Prüfungskommission leitet die Prüfung und muss auch selbst prüfen. § 11 Absatz 3, 5 Satz 1 und Absatz 6 sowie § 14 gelten entsprechend. (5) Die ... voraus, dass die Leistung trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt. § 11 Absatz 3 gilt entsprechend. (6) Die Eignungsprüfung soll mindestens zweimal ... der Prüfungskommission leitet die Prüfung und muss selbst prüfen. § 11 Absatz 3, 5 Satz 1 und Absatz 6 sowie § 14 gelten entsprechend. (5) Die ... voraus, dass die Leistung trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt. § 11 Absatz 3 gilt entsprechend. (6) Die Kenntnisprüfung soll mindestens zweimal ...


Vorschriftensuche

Anzeige
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed