Änderung § 47 BeschV vom 24.12.2009

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§ 47 BeschV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 24.12.2009 geltenden Fassung
§ 47 BeschV n.F. (neue Fassung)
in der am 24.12.2009 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 18.12.2009 BGBl. I S. 3937
 

(Textabschnitt unverändert)

§ 47 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(Text alte Fassung)

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2005 in Kraft. § 26 Abs. 1 tritt am 31. Dezember 2009 außer Kraft.

(Text neue Fassung)

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.

 



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