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§ 49 - Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

neugefasst durch B. v. 15.03.2022 BGBl. I S. 610; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 14.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 365
Geltung ab 01.07.2004; FNA: 368-3 Kostenrecht
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§ 49 Wertgebühren aus der Staatskasse



Bestimmen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert, werden bei einem Gegenstandswert von mehr als 4.000 Euro anstelle der Gebühr nach § 13 Absatz 1 folgende Gebühren vergütet:

Gegenstands-
wert
bis ... Euro
Gebühr
... Euro
 Gegenstands-
wert
bis ... Euro
Gebühr
... Euro
5.000 284 22.000 399
6.000 295 25.000 414
7.000 306 30.000 453
8.000 317 35.000 492
9.000 328 40.000 531
10.000 339 45.000 570
13.000 354 50.000 609
16.000 369 über
50.000
659
19.000 384 






 

Frühere Fassungen von § 49 RVG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2021Artikel 7 Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021)
vom 21.12.2020 BGBl. I S. 3229
aktuell vorher 01.08.2013Artikel 8 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG)
vom 23.07.2013 BGBl. I S. 2586
aktuellvor 01.08.2013früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 49 RVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 49 RVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 50 RVG Weitere Vergütung bei Prozesskostenhilfe (vom 01.08.2013)
... dem Verhältnis der jeweiligen Unterschiedsbeträge zwischen den Gebühren nach § 49 und den Regelgebühren; dabei sind Zahlungen, die nach § 58 auf den Unterschiedsbetrag ...
Anlage 1 RVG (zu § 2 Abs. 2) Vergütungsverzeichnis (vom 13.10.2023)
...  Gebühr oder Satz der Gebühr nach § 13 oder § 49 RVG Wahlanwalt gerichtlich bestellter oder beigeordneter Rechtsanwalt ... Gebühr oder Satz der Gebühr nach § 13 oder § 49 RVG Wahlanwalt gerichtlich bestellter oder beigeordneter Rechtsanwalt ...
 
Zitat in folgenden Normen

Patentanwaltsordnung (PAO)
G. v. 07.09.1966 BGBl. I S. 557; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 17.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 12
§ 4a PAO Beiordnung von Patentanwälten bei Prozesskostenhilfe (vom 01.08.2022)
... einen Beweistermin wahrgenommen hat, eine Gebühr mit einem Gebührensatz von 2,0 nach § 49 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ; 2. Reisekosten für die Wahrnehmung einer mündlichen Verhandlung oder eines ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG)
G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586
Artikel 8 2. KostRMoG Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
... ersetzt. e) Der bisherige Absatz 5 wird Absatz 6. 26. § 49 wird wie folgt gefasst: „§ 49 Wertgebühren aus der Staatskasse ... Absatz 5 wird Absatz 6. 26. § 49 wird wie folgt gefasst: „§ 49 Wertgebühren aus der Staatskasse Bestimmen sich die Gebühren nach dem ... oder Satz der Gebühr nach § 13 oder § 49 RVG Wahl- anwalt ge- richtlich bestell- ter ...

Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 3 BRAORefG Änderung der Patentanwaltsordnung
... einen Beweistermin wahrgenommen hat, eine Gebühr mit einem Gebührensatz von 2,0 nach § 49 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ; 2. Reisekosten für die Wahrnehmung einer mündlichen Verhandlung oder eines ...

Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021)
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3229
Artikel 7 KostRÄG 2021 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
... nicht in allen Verfahren bestellt oder beigeordnet" eingefügt. 10. § 49 wird wie folgt gefasst: „§ 49 Wertgebühren aus der Staatskasse ... eingefügt. 10. § 49 wird wie folgt gefasst: „ § 49 Wertgebühren aus der Staatskasse Bestimmen sich die Gebühren nach dem ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Gesetz über die Beiordnung von Patentanwälten bei Prozeßkostenhilfe
neugefasst durch § 187 v. 07.09.1966 BGBl. I S. 557; aufgehoben durch Artikel 36 Abs. 2 G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
§ 2 PatAnwPKHG
... Beweistermin wahrgenommen hat, eine Gebühr mit einem Gebührensatz von 2,0 nach § 49 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. 2. Reisekosten für die ...