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Zitierungen von § 61 RVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 61 RVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen
G. v. 08.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 318
Artikel 14 ZStrWuPRÄndG Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
...  1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 61 durch die folgende Angabe ersetzt: „§ 61 Übergangsvorschrift zum ... wird die Angabe zu § 61 durch die folgende Angabe ersetzt: „ § 61 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der ... 3 Satz 1 wird die Angabe „200" durch die Angabe „300" ersetzt. 4. § 61 wird durch den folgenden § 61 ersetzt: „§ 61 Übergangsvorschrift ... durch die Angabe „300" ersetzt. 4. § 61 wird durch den folgenden § 61 ersetzt: „§ 61 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des ... ersetzt. 4. § 61 wird durch den folgenden § 61 ersetzt: „ § 61 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der ...
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