Organisationserlaß des Bundeskanzlers (BKOrgErl k.a.Abk.)

E. v. 18.01.1991 BGBl. I S. 157
Geltung ab 18.01.1991; FNA: 1103-4-7 Bundesregierung
I.
II.
III.
IV.
V.

I.



Es wird ein Bundesministerium für Gesundheit errichtet.

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II.



Es wird ein Bundesministerium für Familie und Senioren errichtet.

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III.



Das Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit führt künftig die Bezeichnung Bundesministerium für Frauen und Jugend.

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IV.



Das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen wird aufgelöst.

Die personellen und sachlichen Mittel des Ministeriums werden wie folgt übertragen:

-
auf das Bundesministerium für Familie und Senioren die Unterabteilung Z A;

-
auf das Bundesministerium des Innern alle übrigen personellen und materiellen Mittel.

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V.



Über die Übertragung der Zuständigkeiten ergeht gesonderter Erlaß.



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