Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 24.04.2006 aufgehoben

Eingangsformel - Investitionsvorrangzuständigkeitsübertragungsverordnung (InVorZuV)

Eingangsformel



Auf Grund des Artikels 14 Abs. 5 Nr. 3 des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes vom 14. Juli 1992 (BGBl. I S. 1257) der zuletzt durch Artikel 7 Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes vom 17. Juli 1997 (BGBl. I S. 1823) geändert worden ist, in Verbindung mit Artikel 56 Abs. 1 des Zuständigkeitsanpassungs-Gesetzes vom 18. März 1975 (BGBl. I S. 705) und dem Organisationserlass vom 27. Oktober 1998 (BGBl. I S. 3288) verordnet das Bundesministerium der Justiz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:



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