Änderung § 17 StrVG vom 12.04.2008

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§ 17 StrVG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 12.04.2008 geltenden Fassung
§ 17 StrVG n.F. (neue Fassung)
in der am 12.04.2008 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 08.04.2008 BGBl. I S. 686

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 17 Berlin-Klausel


(Text neue Fassung)

§ 17 (aufgehoben)


vorherige Änderung

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.



 



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