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Artikel 2 - Arzneimittelbudget-Ablösungsgesetz (ABAG)

Artikel 2 Aufhebung der Verringerungen der Gesamtvergütungen



Die Verringerungen der Gesamtvergütungen zum Ausgleich der Budgetüberschreitungen nach § 84 Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in der bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Fassung entfallen für den Zeitraum vor Inkrafttreten dieses Gesetzes.

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