Eingangsformel - Solingenverordnung (SolingenV)

V. v. 16.12.1994 BGBl. I S. 3833
Geltung ab 01.01.1995; FNA: 423-5-2-2 Warenzeichenrecht

Eingangsformel



Auf Grund des § 137 des Markengesetzes vom 25. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3082) verordnet das Bundesministerium der Justiz im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Wirtschaft, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und für Gesundheit:



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