Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2006 aufgehoben
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§ 2 - Gesetz über den Hufbeschlag (HufBeschlG k.a.Abk.)

G. v. 20.12.1940 RGBl. 1941 I S. 3; aufgehoben durch § 11 Artikel 1 G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 900
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 7112-1 Hufbeschlag
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§ 2


§ 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

(1) Auf die unter Aufsicht eines anerkannten geprüften Hufbeschlagschmieds tätigen Gesellen und Lehrlinge findet § 1 Abs. 1 keine Anwendung.

(2) (weggefallen)

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Zitierungen von § 2 Gesetz über den Hufbeschlag

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 HufBeschlG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HufBeschlG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Hufbeschlagverordnung
V. v. 31.12.1940 RGBl. 1941 I S. 4; aufgehoben durch § 11 Artikel 1 G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 900
Eingangsformel HufBeschlV
... Grund der §§ 2 und 4 des Gesetzes über den Hufbeschlag (Hufbeschlaggesetz) vom 20. Dezember 1940 ...


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