§ 3
Der Reichsminister des Innern wird ermächtigt, Vorschriften über den Hufbeschlag von Pferden zu erlassen. Wird hierbei der Geschäftsbereich des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft berührt, so ist sein Einverständnis erforderlich.
interne Verweise§ 5 HufBeschlG ... 2. vorsätzlich oder fahrlässig einer Rechtsverordnung nach § 3 zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift ...
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