Anlage 1 (zu § 6 Abs. 5 Satz 1) Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern
Anlagengruppen | Spanne (Jahre) |
I. | Allgemeine Anlagen | |
1. Grundstücke | 0 |
2. Grundstücksanlagen, Bauten für Transportwesen | 25-35 |
3. Betriebsgebäude | 50-60 |
4. Verwaltungsgebäude | 60-70 |
5. Gleisanlagen, Eisenbahnwagen | 23-27 |
6. Geschäftsausstattung (ohne EDV, Werkzeuge/Geräte); Vermittlungseinrichtungen | 8-10 |
7. Werkzeuge/Geräte | 14-18 |
8. Lagereinrichtung | 14-25 |
9. EDV-Anlagen | |
- Hardware | 4-8 |
- Software | 3-5 |
10. Fahrzeuge | |
- Leichtfahrzeuge | 5 |
- Schwerfahrzeuge | 8
|
II. | Erzeugungsanlagen | |
1. Dampfkraftwerksanlagen | 20-25 |
2. Kernkraftwerksanlagen | 20-25 |
3. Wasserkraftwerksanlagen | |
- Staustrecken | 50-70 |
- Wehranlagen, Einlaufbecken | 40-50 |
- Bauten für Transportwesen | 30-35 |
- Maschinen und Generatoren | 20-25 |
- Kraftwerksnetzanlagen | 20-25 |
- sonstige Anlagen der Wasserbauten | 25-30 |
4. Notstromaggregate | 13-17 |
5. andere Kraftwerksanlagen | 20-25 |
6. nachträglich eingebaute Umweltschutzanlagen | 10-15
|
III. | Fortleitungs- und Verteilungsanlagen | |
1. Netzanlagen für Hochspannungsübertragung | |
1.1 Leitungsnetze | |
- Freileitung 110-380 kV | 40-50 |
- Kabel 220 kV | 40-50 |
- Kabel 110 kV | 40-50 |
1.2 Stationseinrichtungen und Hilfsanlagen inklusive Trafo und Schalter | 35-45 |
1.3 Schutz-, Mess- und Überspannungsschutzeinrichtungen, Fernsteuer-, Fernmelde-, Fernmess- und Automatikanlagen sowie Rundsteueranlagen einschließlich Kopplungs-, Trafo- und Schaltanlagen | 25-30 |
1.4 Anlagen zur Offshore-Netzanbindung | 20 |
1.5 Sonstiges | 20-30 |
2. Netzanlagen des Verteilungsbetriebs | |
2.1 Mittelspannungsnetz | |
- Kabel | 40-45 |
- Freileitungen | 30-40 |
2.2 Niederspannungsnetz | |
- Kabel 1 kV | 40-45 |
- Freileitungen 1 kV | 30-40 |
2.3 Stationen mit elektrischen Einrichtungen: | |
- 380/220/110/30/10 kV-Stationen | 25-35 |
- Hauptverteilerstationen | 25-35 |
- Ortsnetzstationen | 30-40 |
- Kundenstationen | 30-40 |
- Stationsgebäude | 30-50 |
- Allgemeine Stationseinrichtungen, Hilfsanlagen | 25-30 |
- ortsfeste Hebezeuge und Lastenaufzüge einschließlich Laufschienen, Außenbeleuchtung in Umspann- und Schaltanlagen | 25-30 |
- Schalteinrichtungen | 30-35 |
- Rundsteuer-, Fernsteuer-, Fernmelde-, Fernmess-, Automatikanlagen, Strom- und Spannungswandler, Netzschutzeinrichtungen | 25-30 |
2.4 Abnehmeranschlüsse | |
- Kabel | 35-45 |
- Freileitungen | 30-35 |
2.5 Ortsnetz-Transformatoren, Kabelverteilerschränke | 30-35 |
2.6 Zähler, Messeinrichtungen, Uhren, TFR-Empfänger | 20-25 |
2.7 Telefonleitungen | 30-40 |
2.8 fahrbare Stromaggregate | 15-25 |
2.9 moderne Messeinrichtungen | 13-18 |
2.10 Smart-Meter-Gateway | 8-13 |
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interne Verweise§ 6 StromNEV Kalkulatorische Abschreibungen (vom 22.08.2013) ... jährlich auf Grundlage der jeweiligen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern nach Anlage 1 vorzunehmen. Die jeweils für eine Anlage in Anwendung gebrachte ...
§ 6a StromNEV Preisindizes zur Ermittlung der Tagesneuwerte (vom 22.08.2013) ... 1. für die Anlagengruppe der Grundstücksanlagen und Gebäude der Anlage 1 die Indexreihe Gewerbliche Betriebsgebäude, Bauleistungen am Bauwerk, ohne Umsatzsteuer ... für die Bauwirtschaft); 2. für die Anlagengruppe der Kabel der Anlage 1 a) die Indexreihe Ortskanäle, Bauleistungen am Bauwerk (Tiefbau), ohne ... einem Anteil von 30 Prozent; 3. für die Anlagengruppe der Freileitungen der Anlage 1 a) die Indexreihe Ortskanäle, Bauleistungen am Bauwerk (Tiefbau), ohne ... mit einem Anteil von 35 Prozent; 4. für die Anlagengruppe der Stationen der Anlage 1 a) die Indexreihe Ortskanäle, Bauleistungen am Bauwerk (Tiefbau), ohne ... alle übrigen Anlagengruppen, mit Ausnahme der Anlagengruppe I.1. Grundstücke der Anlage 1 , die Indexreihe für Erzeugerpreise gewerblicher Produkte gesamt (ohne ...
§ 32 StromNEV Übergangsregelungen (vom 01.01.2023) ... dass der kalkulatorischen Abschreibung des Sachanlagevermögens die unteren Werte der in Anlage 1 genannten Spannen von Nutzungsdauern zu Grunde gelegt worden sind, es sei denn, der Betreiber des ... (8) Auf eine Änderung der kalkulatorischen Abschreibungsdauer infolge der Anlage 1 dieser Verordnung in der ab dem 22. März 2019 geltenden Fassung ist § 6 Absatz 6 Satz 3 ...
Zitat in folgenden NormenAnreizregulierungsverordnung (ARegV)
Artikel 1 V. v. 29.10.2007 BGBl. I S. 2529; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
§ 5 ARegV Regulierungskonto (vom 01.04.2022) ... und die jeweils in Anwendung gebrachte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer nach Anlage 1 der Stromnetzentgeltverordnung oder nach Anlage 1 der Gasnetzentgeltverordnung. --- *) Anm. d. Red.: Die in ...
§ 10a ARegV Kapitalkostenaufschlag (vom 31.07.2021) ... Anlagegüter, die jeweils in Anwendung gebrachte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer nach Anlage 1 der Stromnetzentgeltverordnung oder nach Anlage 1 der Gasnetzentgeltverordnung sowie für die nach dem Basisjahr in Betrieb ...
§ 23 ARegV Investitionsmaßnahmen (vom 31.07.2021) ... der jeweiligen Anlagengruppen ergeben sich aus Anlage 1 der Gasnetzentgeltverordnung und Anlage 1 der Stromnetzentgeltverordnung . Die Angaben im Antrag müssen einen sachkundigen Dritten in die Lage versetzen, ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Digitalisierung der Energiewende
G. v. 29.08.2016 BGBl. I S. 2034
Verordnung zum Erlass von Regelungen des Netzanschlusses von Letztverbrauchern in Niederspannung und Niederdruck
V. v. 01.11.2006 BGBl. I S. 2477
Verordnung zur Änderung von Verordnungen auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts
V. v. 14.08.2013 BGBl. I S. 3250
Artikel 1 EnWVÄndV Änderung der Stromnetzentgeltverordnung ... 1. für die Anlagengruppe der Grundstücksanlagen und Gebäude der Anlage 1 die Indexreihe Gewerbliche Betriebsgebäude, Bauleistungen am Bauwerk, ohne Umsatzsteuer ... für die Bauwirtschaft); 2. für die Anlagengruppe der Kabel der Anlage 1 a) die Indexreihe Ortskanäle, Bauleistungen am Bauwerk (Tiefbau), ohne ... Anteil von 30 Prozent; 3. für die Anlagengruppe der Freileitungen der Anlage 1 a) die Indexreihe Ortskanäle, Bauleistungen am Bauwerk (Tiefbau), ohne ... einem Anteil von 35 Prozent; 4. für die Anlagengruppe der Stationen der Anlage 1 a) die Indexreihe Ortskanäle, Bauleistungen am Bauwerk (Tiefbau), ohne ... alle übrigen Anlagengruppen, mit Ausnahme der Anlagengruppe I.1. Grundstücke der Anlage 1 , die Indexreihe für Erzeugerpreise gewerblicher Produkte gesamt (ohne ...
Verordnung zur Berechnung der Offshore-Netzumlage und zu Anpassungen im Regulierungsrecht
V. v. 14.03.2019 BGBl. I S. 333
Artikel 1 OffUmlBerV Änderung der Stromnetzentgeltverordnung ... „(8) Auf eine Änderung der kalkulatorischen Abschreibungsdauer infolge der Anlage 1 dieser Verordnung in der ab dem 22. März 2019 geltenden Fassung ist § 6 Absatz 6 Satz 3 ... diese Übergangsregelung in Anspruch nehmen möchte." 8. Anlage 1 Ziffer III Nummer 1.4 wird durch folgende Nummern 1.4 und 1.5 ersetzt: ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung
V. v. 14.09.2016 BGBl. I S. 2147
Artikel 1 2. ARegVÄndV Änderung der Anreizregulierungsverordnung ... und die jeweils in Anwendung gebrachte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer nach Anlage 1 der Stromnetzentgeltverordnung oder nach Anlage 1 der Gasnetzentgeltverordnung." ... die jeweils in Anwendung gebrachte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer nach Anlage 1 der Stromnetzentgeltverordnung oder nach Anlage 1 der Gasnetzentgeltverordnung sowie für die ...
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