Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
Artikel 3 EnWRAnpG 2024 Änderung der Stromnetzentgeltverordnung ... wie folgt gefasst: „§ 27 (weggefallen)". b) Die Angabe zu § 32a wird wie folgt gefasst: „§ 32a (weggefallen)". 1a. § ... b) Die Angabe zu § 32a wird wie folgt gefasst: „ § 32a (weggefallen) ". 1a. § 3 Absatz 3 Satz 3 wird aufgehoben. 1b. In § 15 Absatz ... § 27 wird wie folgt gefasst: „§ 27 (weggefallen)". 3. § 32a wird wie folgt gefasst: „§ 32a (weggefallen)". 4. In Anlage ... 27 (weggefallen)". 3. § 32a wird wie folgt gefasst: „ § 32a (weggefallen) ". 4. In Anlage 3 Nummer 1a wird die Angabe „§ 14b Absatz 2" durch ...
Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Verordnung zur Berechnung der Offshore-Netzumlage und zu Anpassungen im Regulierungsrecht
V. v. 14.03.2019 BGBl. I S. 333
Artikel 1 OffUmlBerV Änderung der Stromnetzentgeltverordnung ... Netzkosten von Offshore-Anbindungsleitungen". b) Nach der Angabe zu § 32a wird folgende Angabe zu § 32b eingefügt: „§ 32b ... 2019 die bis zum 21. März 2019 geltende Regelung angewendet." 7. Nach § 32a wird folgender § 32b eingefügt: „§ 32b Übergangsregelung ...
Verordnung zur schrittweisen Einführung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte
V. v. 20.06.2018 BGBl. I S. 865
Artikel 1 StromNEVuaÄndV Änderung der Stromnetzentgeltverordnung ... d) Nach der Angabe zu § 32 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 32a Übergangsregelung zur schrittweisen Vereinheitlichung der ... 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2022 erfolgt die Bestimmung nach Satz 1 nach Maßgabe des § 32a ." 4. In § 4 Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 und 2 wird jeweils die Angabe ... h) Der bisherige Absatz 12 wird Absatz 7. 19. Nach § 32 wird folgender § 32a eingefügt: „§ 32a Übergangsregelung zur schrittweisen ... 7. 19. Nach § 32 wird folgender § 32a eingefügt: „ § 32a Übergangsregelung zur schrittweisen Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte ...
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