§ 66l Internationaler entgeltfreier Telefondienst
1Anrufe bei (00)800er-Rufnummern müssen für den Anrufer unentgeltlich sein. 2Die Erhebung eines Entgelts für die Inanspruchnahme eines Endgerätes bleibt unbenommen.
Frühere Fassungen von § 66l TKG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 66m TKG Umgehungsverbot (vom 10.05.2012) ... Vorschriften der §§ 66a bis 66l oder die auf Grund des § 45n Absatz 4 Nummer 1 im Rahmen einer Rechtsverordnung erlassenen ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
G. v. 03.05.2012 BGBl. I S. 958, 1717
Artikel 1 TKGuaÄndG Änderung des Telekommunikationsgesetzes ... 62 Flexibilisierung". m) Die Angaben zu den §§ 66g bis 66l werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 66g Warteschleifen ... 66j R-Gespräche § 66k Rufnummernübermittlung § 66l Internationaler entgeltfreier Telefondienst § 66m Umgehungsverbot". ... „Telekommunikationsnetz" ersetzt. 69. Der bisherige § 66k wird § 66l . 70. Der bisherige § 66l wird § 66m und wird wie folgt gefasst: ... 69. Der bisherige § 66k wird § 66l. 70. Der bisherige § 66l wird § 66m und wird wie folgt gefasst: „§ 66m Umgehungsverbot ... „§ 66m Umgehungsverbot Die Vorschriften der §§ 66a bis 66l oder die auf Grund des § 45n Absatz 4 Nummer 1 im Rahmen einer Rechtsverordnung erlassenen ...
Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften
G. v. 18.02.2007 BGBl. I S. 106
Artikel 3 TelekRÄndG Weitere Änderung des Telekommunikationsgesetzes ... 66i R-Gespräche § 66j Rufnummernübermittlung § 66k Internationaler entgeltfreier Telefondienst § 66l Umgehungsverbot". ... sind zurückzuzahlen." 3. Nach § 66 werden die folgenden §§ 66a bis 66l eingefügt: § 66a Preisangabe Wer gegenüber ... aufgesetzt und in das öffentliche Telefonnetz übermittelt werden. § 66k Internationaler entgeltfreier Telefondienst Anrufe bei (00)800er-Rufnummern ... § 66l Umgehungsverbot Die Vorschriften der §§ 66a bis 66k finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden." ...
Zitate in aufgehobenen TitelnPostgesetz (PostG)
G. v. 22.12.1997 BGBl. I S. 3294; aufgehoben durch Artikel 43 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 236
§ 44 PostG Regulierungsbehörde ... vom 25. Juli 1996 (BGBl. I S. 1120) errichtete Behörde. Die §§ 66 bis 71, 74 bis 81, 83 und 84 des Telekommunikationsgesetzes gelten ...
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