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§ 31 - Telekommunikationsgesetz (TKG)

§ 31 Entgeltgenehmigung



(1) 1Die Bundesnetzagentur genehmigt Entgelte nach § 30 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 Satz 2

1.
auf der Grundlage der auf die einzelnen Dienste entfallenden Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung nach § 32 oder

2.
auf der Grundlage der von ihr vorgegebenen Maßgrößen für die durchschnittlichen Änderungsraten der Entgelte für einen Korb zusammengefasster Dienste (Price-Cap-Verfahren) nach Maßgabe des § 33.

2Genehmigte Entgelte dürfen die Summe der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung und der Aufwendungen nach § 32 Absatz 2 nicht überschreiten.

(2) Abweichend von Absatz 1 genehmigt die Bundesnetzagentur Entgelte

1.
für Zugangsleistungen zu bestimmten, von einem Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes, der über beträchtliche Marktmacht verfügt, angebotenen Diensten zu Großhandelsbedingungen, die Dritten den Weitervertrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ermöglichen sollen, durch Gewährung eines Abschlags auf den Endnutzerpreis, der es einem effizienten Anbieter von Telekommunikationsdiensten ermöglicht, eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Kapitals auf dem Endnutzermarkt zu erzielen; das Entgelt entspricht dabei mindestens den Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung; oder

2.
1auf der Grundlage anderer Vorgehensweisen, sofern die Vorgehensweisen nach den Nummern 1 oder 2 besser als die in Absatz 1 genannten Vorgehensweisen geeignet sind, die Regulierungsziele nach § 2 zu erreichen. 2Im Fall von Satz 1 Nummer 2 gilt bei der Anwendung kostenorientierter Vorgehensweisen § 32 Absatz 2 und 3 entsprechend. 3Ein Vorgehen nach Satz 1 Nummer 2 ist besonders zu begründen.

(3) 1Genehmigungsbedürftige Entgelte für Zugangsleistungen des Betreibers eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes, der über beträchtliche Marktmacht verfügt, sind der Bundesnetzagentur einschließlich aller für die Genehmigungserteilung erforderlichen Unterlagen vor dem beabsichtigten Inkrafttreten vorzulegen. 2Bei befristet erteilten Genehmigungen hat die Vorlage mindestens zehn Wochen vor Fristablauf zu erfolgen.

(4) 1Die Bundesnetzagentur kann dazu auffordern, Entgeltgenehmigungsanträge zu stellen. 2Wird der Aufforderung nicht innerhalb eines Monats nach Zugang Folge geleistet, leitet die Bundesnetzagentur ein Verfahren von Amts wegen ein. 3Die Bundesnetzagentur soll über Entgeltanträge in der Regel innerhalb von zehn Wochen nach Eingang der Entgeltvorlage oder nach Einleitung des Verfahrens von Amts wegen entscheiden. 4Abweichend von Satz 3 soll die Bundesnetzagentur über Entgeltanträge, die im Rahmen des Verfahrens nach § 33 vorgelegt worden sind, innerhalb von zwei Wochen entscheiden.





 

Frühere Fassungen von § 31 TKG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 10.05.2012Artikel 1 Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
vom 03.05.2012 BGBl. I S. 958
aktuell vorher 24.02.2007Artikel 2 Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften
vom 18.02.2007 BGBl. I S. 106
aktuellvor 24.02.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 31 TKG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 31 TKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 23 TKG Standardangebot (vom 10.05.2012)
... angegriffen werden. Für die Regulierung der Entgelte gelten die §§ 27 bis 37. (5) Sofern eine Zugangsleistung bereits Gegenstand einer ...
§ 25 TKG Anordnungen durch die Bundesnetzagentur (vom 10.05.2012)
... verknüpfen. Hinsichtlich der festzulegenden Entgelte gelten die §§ 27 bis 38. (6) Sind sowohl Bedingungen einer Zugangsvereinbarung streitig als ...
§ 30 TKG Entgeltregulierung (vom 10.05.2012)
... Einer Genehmigung durch die Bundesnetzagentur nach Maßgabe des § 31 unterliegen Entgelte für nach § 21 auferlegte Zugangsleistungen von Betreibern ... Regulierung nach § 38 oder einer Genehmigung nach Maßgabe des § 31 unterwerfen, wenn dies erforderlich ist, um die Regulierungsziele nach § 2 zu erreichen oder ...
§ 33 TKG Price-Cap-Verfahren (vom 10.05.2012)
... auszugehen. (3) Die Maßgrößen für die Genehmigung nach § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 umfassen 1. eine gesamtwirtschaftliche ...
§ 34 TKG Kostenunterlagen (vom 10.05.2012)
... Mit einem Entgeltantrag nach § 31 Absatz 3 und 4 hat das beantragende Unternehmen die zur Prüfung des Antrags erforderlichen ... der effizienten Leistungsbereitstellung und eine Entscheidung innerhalb der Frist nach § 31 Absatz 4 ermöglichen. (5) Nicht mit dem Antrag vorgelegte Unterlagen ...
§ 35 TKG Verfahren der Entgeltgenehmigung (vom 07.12.2018)
... Kosteninformationen für eine Prüfung der genehmigungspflichtigen Entgelte nach § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 34 nicht ausreichen, kann die Entscheidung der Bundesnetzagentur auf ... nach Satz 1 Nr. 1 oder 2 beruhen. (2) Im Falle einer Genehmigung nach § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 prüft die Bundesnetzagentur für jedes einzelne Entgelt die Einhaltung der Maßgaben ... für jedes einzelne Entgelt die Einhaltung der Maßgaben nach den §§ 28 und 31 Absatz 1 Satz 2 . Im Falle einer Genehmigung nach § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 gelten bei ... nach den §§ 28 und 31 Absatz 1 Satz 2. Im Falle einer Genehmigung nach § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 gelten bei Einhaltung der vorgegebenen Maßgrößen die Maßgaben nach § ... Maßgrößen die Maßgaben nach § 28 und für den jeweiligen Korb nach § 31 Absatz 1 Satz 2 als erfüllt. (3) Die Genehmigung ist ganz oder teilweise zu erteilen, ... erteilen, soweit die Entgelte den Anforderungen des § 28 und im Fall einer Genehmigung nach § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 den Anforderungen der §§ 28 und 31 Absatz 1 Satz 2 nach Maßgabe des Absatzes 2 ... nach § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 den Anforderungen der §§ 28 und 31 Absatz 1 Satz 2 nach Maßgabe des Absatzes 2 entsprechen und keine Versagungsgründe nach Satz 2 oder 3 ...
§ 36 TKG Veröffentlichung (vom 10.05.2012)
... von Dienstleistungen sowie zur Vorgabe der jeweiligen Maßgrößen nach § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und § 33. Vor der Veröffentlichung gibt sie dem ... zur Stellungnahme. (2) Bei Anträgen auf Genehmigung von Entgelten nach § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 sowie im Falle eines Vorgehens nach § 31 Absatz 4 Satz 1 und 2 ... von Entgelten nach § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 sowie im Falle eines Vorgehens nach § 31 Absatz 4 Satz 1 und 2 veröffentlicht die Bundesnetzagentur die beantragten oder vorgesehenen ...
§ 39 TKG Entgeltregulierung bei Endnutzerleistungen (vom 10.05.2012)
... Marktes zu rechnen ist. Im Falle einer Genehmigungspflicht gelten die §§ 31 bis 37 entsprechend. Dabei dürfen Entgelte für Endnutzerleistungen nicht nach ... entsprechend. Dabei dürfen Entgelte für Endnutzerleistungen nicht nach § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 mit Entgelten für Zugangsleistungen in einem Korb zusammengefasst ...
§ 47 TKG Bereitstellen von Teilnehmerdaten (vom 10.05.2012)
... 38 Abs. 2 bis 4. Ein solches Entgelt soll nur dann einer Genehmigungspflicht nach § 31 unterworfen werden, wenn das Unternehmen auf dem Markt für Endnutzerleistungen über eine ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
G. v. 03.05.2012 BGBl. I S. 958, 1717
Artikel 1 TKGuaÄndG Änderung des Telekommunikationsgesetzes
...  „(1) Einer Genehmigung durch die Bundesnetzagentur nach Maßgabe des § 31 unterliegen Entgelte für nach § 21 auferlegte Zugangsleistungen von Betreibern ... Regulierung nach § 38 oder einer Genehmigung nach Maßgabe des § 31 unterwerfen, wenn dies erforderlich ist, um die Regulierungsziele nach § 2 zu erreichen oder ... Die Absätze 4 und 5 werden aufgehoben. 23. Der bisherige § 32 wird § 31 und wird wie folgt gefasst: „§ 31 Entgeltgenehmigung (1) Die ... 23. Der bisherige § 32 wird § 31 und wird wie folgt gefasst: „§ 31 Entgeltgenehmigung (1) Die Bundesnetzagentur genehmigt Entgelte nach § 30 Absatz ... worden sind, innerhalb von zwei Wochen entscheiden." 24. Der bisherige § 31 wird § 32 und wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie ... a) In Absatz 3 wird die Angabe „§ 32 Nr. 2" durch die Wörter „§ 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2" ersetzt. b) In Absatz 4 wird die Angabe „§ ... Absatz 1 Satz 1 Nummer 2" ersetzt. b) In Absatz 4 wird die Angabe „§ 31 Abs. 2" durch die Angabe „§ 32 Absatz 1" ersetzt. 26. Der ... folgt geändert: aa) In dem Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe „§ 31 Abs. 5 und 6" durch die Wörter „§ 31 Absatz 3 und 4" ersetzt.  ... Nummer 1 wird die Angabe „§ 31 Abs. 5 und 6" durch die Wörter „§ 31 Absatz 3 und 4" ersetzt. bb) In Nummer 2 wird nach dem Wort ... nicht möglich ist." b) In Absatz 4 wird die Angabe „§ 31 Abs. 6" durch die Angabe „§ 31 Absatz 4" ersetzt. 27. § 35 ... b) In Absatz 4 wird die Angabe „§ 31 Abs. 6" durch die Angabe „§ 31 Absatz 4" ersetzt. 27. § 35 wird wie folgt geändert: a) In ... „§ 32 Nr. 1 in Verbindung mit § 33" durch die Wörter „§ 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 34" ersetzt. b) Absatz 2 wird ... aa) In Satz 1 wird die Angabe „§ 32 Nr. 1" durch die Wörter „§ 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1" ersetzt und werden nach der Angabe „§§ 28 und ... 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1" ersetzt und werden nach der Angabe „§§ 28 und 31 " die Wörter „Absatz 1 Satz 2" eingefügt. bb) In Satz 2 wird ... bb) In Satz 2 wird die Angabe „§ 32 Nr. 2" durch die Wörter „§ 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2" ersetzt und werden nach der Angabe „§ 31" die ... „§ 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2" ersetzt und werden nach der Angabe „§ 31 " die Wörter „Absatz 1 Satz 2" eingefügt. c) Absatz 3 wird ... soweit die Entgelte den Anforderungen des § 28 und im Fall einer Genehmigung nach § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 den Anforderungen der §§ 28 und 31 Absatz 1 Satz 2 nach ... nach § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 den Anforderungen der §§ 28 und 31 Absatz 1 Satz 2 nach Maßgabe des Absatzes 2 entsprechen und keine Versagungsgründe nach ... 1 wird die Angabe „§ 32 Nr. 2 und § 34" durch die Wörter „§ 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und § 33" ersetzt. b) In Absatz 2 wird die Angabe ... b) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 32 Nr. 1" durch die Wörter „§ 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1" und werden die Wörter „§ 31 Abs. 6 Satz 1 und ... „§ 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1" und werden die Wörter „§ 31 Abs. 6 Satz 1 und 2" durch die Wörter „§ 31 Absatz 4 Satz 1 und 2" ... die Wörter „§ 31 Abs. 6 Satz 1 und 2" durch die Wörter „§ 31 Absatz 4 Satz 1 und 2" ersetzt. 29. In § 38 Absatz 2 Satz 3 wird die Angabe ... bb) In Satz 4 wird die Angabe „§ 32 Nr. 2" durch die Wörter „§ 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2" ersetzt. b) In Absatz 2 wird die Angabe „§ ...

Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften
G. v. 18.02.2007 BGBl. I S. 106
Artikel 2 TelekRÄndG Änderung des Telekommunikationsgesetzes
... Regulierungsziele nach § 2 Abs. 2 einer Pflicht zur Genehmigung nach Maßgabe des § 31 unterwirft. Entgelte eines Betreibers eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes, der ... unterliegen der nachträglichen Regulierung nach § 38." 7. In § 31 Abs. 1 Satz 1 wird nach der Angabe „§ 30 Abs. 1 Satz 1" die Angabe „oder ... 2 Satz 1 und 3, Abs. 3 Satz 1, 2, 3 und 4, Abs. 5 und 6, § 30 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 31 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 Satz 2, Abs. 4, 5 Satz 1 und Abs. 6 Satz 1, 2, 3 und 4, den §§ 32, ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Besondere Gebührenverordnung der Beschlusskammern Post und Telekommunikation der Bundesnetzagentur (BKGebV)
V. v. 13.09.2019 BGBl. I S. 1394; aufgehoben durch § 7 V. v. 19.08.2021 BGBl. I S. 3715
Anlage 2 BKGebV (zu § 3) Gebührenverzeichnis der Beschlusskammern nach § 132 des Telekommunikationsgesetzes
... bis 34.000 5 Erteilung einer Entgeltgenehmigung im Verfahren nach § 31 Absatz 1 Num- mer 1 i. V. m. § 35 Absatz 3 TKG 6.500 bis 171.000  ... bis 171.000 6 Erteilung einer Entgeltgenehmigung im Verfahren nach § 31 Absatz 1 Num- mer 2 i. V. m. § 35 Absatz 3 TKG 9.000 bis 177.000  ... bis 177.000 7 Erteilung einer Entgeltgenehmigung im Verfahren nach § 31 Absatz 2 i. V. m. § 35 Absatz 3 TKG 6.500 bis 171.000  ...