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§ 59 - Telekommunikationsgesetz (TKG)

§ 59 (aufgehoben)






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Frühere Fassungen von § 59 TKG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 10.05.2012Artikel 1 Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
vom 03.05.2012 BGBl. I S. 958

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 59 TKG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 59 TKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Besondere Gebührenverordnung Bundesnetzagentur - Frequenzzuteilungen (BNetzA BGebV-FreqZut)
V. v. 24.09.2021 BGBl. I S. 4515
§ 1 BNetzA BGebV-FreqZut Erhebung von Gebühren
... Leistungen und für Maßnahmen aufgrund von Verstößen gegen die §§ 52 bis 60 des ...
Anlage BNetzA BGebV-FreqZut (zu § 2) Gebührenverzeichnis
... für Maßnahmen aufgrund von Verstößen gegen die §§ 52 bis 60 des Telekommunikationsgesetzes, die vorsätzlich begangen oder trotz erfolgter ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
G. v. 03.05.2012 BGBl. I S. 958, 1717
Artikel 1 TKGuaÄndG Änderung des Telekommunikationsgesetzes
...  § 54 Frequenznutzung". k) Die Angaben zu den §§ 57 bis 59 werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 57 Frequenzzuteilung ... Erprobung innovativer Technologien, kurzfristig auftretender Frequenzbedarf § 59 (weggefallen)". l) Die Angabe zu § 62 wird wie folgt gefasst:  ... das Benehmen mit der zuständigen Landesbehörde herzustellen." 56. § 59 wird aufgehoben. 57. § 60 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV)
V. v. 11.12.1997 BGBl. I S. 2910; aufgehoben durch Artikel 5 G. v. 18.02.2007 BGBl. I S. 106
§ 31 TKV Abschaltung von Endeinrichtungen
... Endeinrichtungen eines Kunden nach § 59 Abs. 6 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes abgeschaltet, so hat der Anbieter des Netzzugangs den ... unter Angabe der Gründe und unter Hinweis auf sein Widerspruchsrecht nach § 59 Abs. 6 Satz 2 des Telekommunikationsgesetzes über die Abschaltung zu unterrichten. Sobald die ...