§ 59 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 59 TKG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitat in folgenden NormenBesondere Gebührenverordnung Bundesnetzagentur - Frequenzzuteilungen (BNetzA BGebV-FreqZut)
V. v. 24.09.2021 BGBl. I S. 4515
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
G. v. 03.05.2012 BGBl. I S. 958, 1717
Artikel 1 TKGuaÄndG Änderung des Telekommunikationsgesetzes ... § 54 Frequenznutzung". k) Die Angaben zu den §§ 57 bis 59 werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 57 Frequenzzuteilung ... Erprobung innovativer Technologien, kurzfristig auftretender Frequenzbedarf § 59 (weggefallen)". l) Die Angabe zu § 62 wird wie folgt gefasst: ... das Benehmen mit der zuständigen Landesbehörde herzustellen." 56. § 59 wird aufgehoben. 57. § 60 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 ...
Zitate in aufgehobenen TitelnTelekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV)
V. v. 11.12.1997 BGBl. I S. 2910; aufgehoben durch Artikel 5 G. v. 18.02.2007 BGBl. I S. 106
§ 31 TKV Abschaltung von Endeinrichtungen ... Endeinrichtungen eines Kunden nach § 59 Abs. 6 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes abgeschaltet, so hat der Anbieter des Netzzugangs den ... unter Angabe der Gründe und unter Hinweis auf sein Widerspruchsrecht nach § 59 Abs. 6 Satz 2 des Telekommunikationsgesetzes über die Abschaltung zu unterrichten. Sobald die ...
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