Die Mitglieder der Bundesregierung leisten bei der Übernahme ihres Amtes vor dem Bundestag den in Artikel
56 des
Grundgesetzes vorgesehenen Eid.
§ 2 BMinG ... mit der Aushändigung der Urkunde oder, falls der Eid vorher geleistet worden ist (§ 3 ), mit der Vereidigung. (3) In der Urkunde für die Bundesminister soll der ...